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Private Rund-um-Sicherheit
auf dieser Seite:
Altersvorsorge
 
 Altersvorsorge mit Britischer Lebensversicherung
Inhalt

à Private Lebens- und Rentenversicherung

1. Kapitalbildende Lebensversicherung
Sie ist die bekannteste und beliebteste Art der Lebensversicherung. Denn sie bietet in der Grundform doppelte Sicherheit: Leistungen bei Vertragsablauf und im Falle des vorzeitigen Todes der versicherten Person (Absicherung der Hinterbliebenen).
Bei Vertragsablauf erhält der Versicherte ein Versorgungskapital zur Ergänzung seiner gesetzlichen Rente oder Pension. Sollte er aber vorher sterben, erhalten die Hinterbliebenen unabhängig vom Todeszeitpunkt die volle Versicherungssumme.
Damit ist sie ein Vorsorgeinstrument, das Altersvorsorge und Familienabsicherung miteinander verbindet.

2. Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist neben der kapitalbildenden Lebensversicherung das ideale Instrument zur Altersvorsorge. Sie sichert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das bis zum Lebensende gezahlt wird. Damit trägt sie zur Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand bei.

Bei einer solchen, lebensbegleitenden Entscheidung ist nicht nur das Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch die Hintergründe zu den Gesellschaften wie Bonität und Rating maßgebend.

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3. Fondsgebundene Lebens - und Rentenversicherungen Diese Art der Lebens- und Rentenversicherung kombiniert die Vorteile einer lebenslangen Rente mit der Möglichkeit, sich durch Einzahlungen in Investmentfonds direkt an den Renditechancen des Kapitalmarktes zu beteiligen.
Schon ab dem ersten Beitrag erwerben Sie Anteile an ausgewählten Top-Investmentfonds, entsprechend der individuell wählbaren und meist kostenlos änderbaren Anlagestrategie. Der Wert der Fondsanteile (Policenwert) ist am Ende der Versicherung ausschlaggebend für die Höhe der lebenslangen privaten Rente oder Kapitalauszahlung.

Auch bei dieser Versicherungsform gibt es deutliche Unterschiede im Markt. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich die verschiedenen Möglichkeiten der Anbieter aufzeigen, auch mit allen Hintergrundinformationen zu den Gesellschaften wie Kostenstruktur, Unternehmensgröße, Bonität etc.

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à Staatlich geförderte Altersvorsorge

1. Die "Riester Rente"
Das gesetzliche Rentenniveau wurde im Rahmen der Rentenreform zu 2002 gesenkt. Dadurch sinkt die gesetzliche Rente im Alter und Ihre Versorgungslücke wird automatisch größer. Damit wird eine ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je.
Die RiesterRente mit staatlicher Förderung über Zulagen und möglichen Steuerersparnissen schließt die Lücke des gesenkten Rentenniveaus und sorgt für eine effiziente Altersvorsorge. Es lohnt sich. Denn die Zulagen, insbesondere bei Familien, können einen erheblichen Teil der Beitragsleistung ausmachen. Mit einem relativ geringen Eigenbeitrag kann so eine attraktive private Altersvorsorge aufgebaut werden. Aber auch Besserverdienende profitieren von hoher staatlicher Förderung mittels des Sonderausgabenabzugs.

Die RiesterRente ist das Produkt mit den höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten. Die Förderung kann zwischen 35 und 55 Prozent, in manchen Fällen sogar über 90 Prozent betragen - je nach Familienstand und Einkommen.

Produktdetails:

  • Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR, der mindestens aufgewendet werden muss, um in den Genuss der Zulagen zu kommen.
  • Einfacher Dauerzulagenantrag.
  • Die RiesterRente dient der Altersvorsorge. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Alter 60 bzw. 62 bei Vertragsbeginn nach dem 31.12.2011.
  • Die RiesterRente ist im Alter mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter meistens geringer, als im Berufsleben.
  • Seit 2005 können Sie sich neben der Rente zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Die Förderung bleibt erhalten. Dadurch verringert sich natürlich Ihre zukünftige Rente und die Kapitalzahlung ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
  • Ihre RiesterRente ist "Hartz IV"-sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich.
  • Im Todesfall kann der Policenwert Ihres Riestervertrags inklusive der Förderung auf den Riestervertrag Ihres Ehegatten übertragen werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann auch eine Kapitalzahlung an den Ehegatten oder andere Hinterbliebene erfolgen. Allerdings muss dann die Förderung zurückgezahlt werden.


2. Die Basis Rente oder auch "Rürup-Rente"
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) reißt neue Löcher in die Vorsorge. Damit wird eine ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je. Staatlich geförderte Produkte sollen den Rentenschwund im Alter ausgleichen.
Mit der Basis Rente können Sie in bisher nicht gekanntem Umfang aus unversteuertem Einkommen für Ihr Alter vorsorgen.
Auch Risikobausteine wie Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenabsicherung werden neben der Altersvorsorge staatlich gefördert.

Wie funktioniert die Förderung?
Die Beiträge zur Basis Rente sind als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von maximal 20.000 EUR steuerlich abzugsfähig.
Die maximal abziehbaren Beiträge sind in 2005 auf 60 Prozent begrenzt und erhöhen sich jedes folgende Jahr um 2 Prozent. Der höchstmögliche Abzugsbetrag ist im Jahre 2025 erreicht. Dies gilt auch für die Beiträge zu eingeschlossenen Zusatzbausteinen.
Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, kürzen diese den maximal abziehbaren Betrag. Bei Personen, die ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, beispielsweise Beamte, reduziert sich der maximal abziehbare Betrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Produktdetails:

  • Die BasisRente dient primär der Altersversorgung. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Ihrem 60. Lebensjahr bzw. 62 bei Vertragsbeginn nach dem 31.12.2011.
  • Die Beiträge für die Zusatzbausteine sind steuerkonform, wenn Sie weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen.
  • Die Hinterbliebenenrenten dürfen nicht höher als die Altersrente sein.
  • Keine Beleihung oder Auszahlung des Vorsorgekapitals möglich.
  • Ihre BasisRente ist "Hartz IV"-sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich.
  • Die BasisRente ist nicht vererbbar. Über den Zusatzbaustein der Hinterbliebenenvorsorge können Sie allerdings auch Ihre Angehörigen absichern.

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à Betriebliche Altersvorsorge

Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge - doch nur die wenigsten verstehen das Prinzip der sogenannten "Entgeltumwandlung". Seit Einführung der "Riester-Reform" hat die Verwirrung noch zugenommen - denn die unterschiedlichen Vorsorgesysteme werden häufig vermischt oder fehlerhaft dargestellt und so mancher Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber findet sich schwer in diesem Dschungel zurecht. Wir helfen Ihnen, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, die Richtige betriebliche Altersvorsorge zu finden.

1. Die Entgeltumwandlung
Bei der so genannten "Entgeltumwandlung" wird Geld aus dem Brutto-Einkommen genommen und direkt in einen Altersvorsorgevertrag investiert. Der Vorteil: man muss auf das Geld für die Altersvorsorge weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings nur noch bis 2008 - danach werden doch wieder Sozialbeiträge fällig. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können so umgewandelt werden. Während der Ansparzeit ist die Entgeltumwandlung steuerfrei (Ausnahme: die Direktversicherung). Die Auszahlung erfolgt als Einmal- oder Rentenzahlung und wird erst im Alter (also "nachgelagert") besteuert. Weiterer Vorteil: Der Steuersatz im Alter ist in der Regel niedriger als während der Ansparphase im Arbeitsleben.

2. Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der Versicherungsaufsicht unterliegt und den Arbeitnehmern auf die zugesagten Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Sie zahlt immer eine lebenslange Altersrente, kann auf Wunsch aber auch die Hinterbliebenen oder eine eventuelle Berufsunfähigkeit absichern. Die Beiträge können während der Laufzeit nach oben wie nach unten angepasst oder auch ganz ausgesetzt werden.

3. Direktversicherung
Wer vom Arbeitgeber kein Angebot für einen bestimmten Durchführungsweg bekommt, hat das Recht, eine Direktversicherung zu verlangen. Bis zu 1.752 Euro dürfen jährlich in diese Form der Lebens- oder Rentenversicherung fließen. Aber: nach Verabschiedung des neuen Alterseinkünftegesetzes darf diese Art der betrieblichen Altersvorsorge nur noch im Jahr 2004 angeboten werden. Sie ist insbesondere für Besserverdiener interessant. Ausnahmsweise müssen bei dieser Form der Entgeltumwandlung die eingezahlten Beiträge mit 20 Prozent pauschal versteuert werden, dafür ist die Auszahlung steuerfrei.

4. Unterstützungskasse
Auch Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die meist als GmbH oder eingetragener Verein (e.V.), in selteneren Fällen auch als Stiftung auftreten. Der Arbeitgeber kann selbst eine Unterstützungskasse gründen oder einer bestehenden Unterstützungskasse beitreten. Der Arbeitnehmer erhält später von der Unterstützungskasse seine Rente. Die Steuer-Freibeträge im Alter sind bei dieser Vorsorgeform etwas höher als bei der Pensionskasse. Dafür können die Beiträge aber nicht flexibel gehandhabt werden. Sie können weder reduziert werden noch ruhen.

5. Pensionszusage
Bei der Pensionszusage, auch bekannt als Direktzusage, hat der Arbeitnehmer unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Finanzierung der Versorgungsleistungen, das Unternehmen bildet dafür Pensionsrückstellungen. Bei der Anlage gibt es keine Beschränkungen, das Geld kann im Betrieb investiert oder auch in Fonds angelegt werden. Meist wird diese Form nur leitenden Angestellte angeboten. Bei einer Pleite der Firma springt ein Pensionssicherungsfonds ein.

6. Pensionsfonds
Pensionsfonds sind verhältnismäßig neu in der betrieblichen Altersvorsorge. Hier legen Fondsmanager das Geld an. Sie dürfen bis zu 100 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen. Das bietet die Chance für gute Rendite, erhöht aber auch das Risiko, hohe Verluste zu erleiden.

7. Betriebliche Altersvorsorge mit Riester-Förderung
Neben der Entgeltumwandlung gibt es noch eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge: die "Riester-Rente" im Betrieb. Der Staat fördert dabei drei Vorsorge-Wege mit Zulagen: Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds. Der Arbeitgeber kann auch hier allein entscheiden, welche Form er anbietet. Wer im Jahr 2004 zwei Prozent seines Nettoeinkommens (maximal aber 1.050 Euro) für eine betriebliche Altersvorsorge mit Riester-Förderung einzahlt, erhält vom Staat folgende Zulagen: 76 Euro für den Arbeitnehmer; 76 Euro für die/den Ehepartner/in, wenn diese/r einen eigenen Riester-Vertrag abschließt, und 92 Euro pro Kind. Mehr zur Riester-Rente s.o.

Aufgrund der komplexen Materie können wir hier kein standardisiertes Angebot erstellen. Bitte nehmen Sie hierzu unter dem Link "Kontakt" mit uns auf.

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à Risikolebensversicherung

Einfacher Risikoschutz für günstigen Beitrag
Risikolebensversicherung Ihr privater Risikoschutz ist schon lange kein Luxus mehr, sondern einfach nur dringend notwendig geworden. Bereits schon heute können Sie finanzielle Nöte von Ihren Lieben abwenden, wenn Sie zu einem günstigen Beitrag eine Risikolebensversicherung abschließen.
Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes vor finanziellen Engpässen. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie:

  • eine junge Familie haben oder gründen
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  • zusammen mit einem Teilhaber ein Geschäft als Selbständiger aufbauen

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