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à Private Lebens- und Rentenversicherung
1. Kapitalbildende Lebensversicherung
Sie ist die bekannteste und beliebteste Art der Lebensversicherung.
Denn sie bietet in der Grundform doppelte Sicherheit: Leistungen
bei Vertragsablauf und im Falle des vorzeitigen Todes der versicherten
Person (Absicherung der Hinterbliebenen).
Bei Vertragsablauf erhält der Versicherte ein Versorgungskapital
zur Ergänzung seiner gesetzlichen Rente oder Pension. Sollte er
aber vorher sterben, erhalten die Hinterbliebenen unabhängig vom
Todeszeitpunkt die volle Versicherungssumme.
Damit ist sie ein Vorsorgeinstrument, das Altersvorsorge und Familienabsicherung
miteinander verbindet.
2. Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist neben der kapitalbildenden Lebensversicherung
das ideale Instrument zur Altersvorsorge. Sie sichert im Alter ein
zusätzliches laufendes Einkommen, das bis zum Lebensende gezahlt
wird. Damit trägt sie zur Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand
bei.

Bei einer solchen, lebensbegleitenden Entscheidung ist nicht nur
das Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch die Hintergründe zu
den Gesellschaften wie Bonität und Rating maßgebend.

Wir vergleichen für Sie die Anbieter und Produkte
à unabhängig und fair.
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3. Fondsgebundene Lebens - und Rentenversicherungen
Diese Art der Lebens- und Rentenversicherung kombiniert die Vorteile
einer lebenslangen Rente mit der Möglichkeit, sich durch Einzahlungen
in Investmentfonds direkt an den Renditechancen des Kapitalmarktes
zu beteiligen.
Schon ab dem ersten Beitrag erwerben Sie Anteile an ausgewählten
Top-Investmentfonds, entsprechend der individuell wählbaren und
meist kostenlos änderbaren Anlagestrategie. Der Wert der Fondsanteile
(Policenwert) ist am Ende der Versicherung ausschlaggebend für die
Höhe der lebenslangen privaten Rente oder Kapitalauszahlung.

Auch bei dieser Versicherungsform gibt es deutliche Unterschiede
im Markt. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und lassen Sie
sich die verschiedenen Möglichkeiten der Anbieter aufzeigen, auch
mit allen Hintergrundinformationen zu den Gesellschaften wie Kostenstruktur,
Unternehmensgröße, Bonität etc.
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à Staatlich
geförderte Altersvorsorge
1. Die "Riester Rente"
Das gesetzliche Rentenniveau wurde im Rahmen der Rentenreform zu
2002 gesenkt. Dadurch sinkt die gesetzliche Rente im Alter und Ihre
Versorgungslücke wird automatisch größer. Damit wird eine ergänzende
Altersvorsorge wichtiger denn je.
Die RiesterRente mit staatlicher Förderung über Zulagen und möglichen
Steuerersparnissen schließt die Lücke des gesenkten Rentenniveaus
und sorgt für eine effiziente Altersvorsorge. Es lohnt sich. Denn
die Zulagen, insbesondere bei Familien, können einen erheblichen
Teil der Beitragsleistung ausmachen. Mit einem relativ geringen
Eigenbeitrag kann so eine attraktive private Altersvorsorge aufgebaut
werden. Aber auch Besserverdienende profitieren von hoher staatlicher
Förderung mittels des Sonderausgabenabzugs.

Die RiesterRente ist das Produkt mit den höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten.
Die Förderung kann zwischen 35 und 55 Prozent, in manchen Fällen
sogar über 90 Prozent betragen - je nach Familienstand und Einkommen.
Produktdetails:
- Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR, der mindestens aufgewendet
werden muss, um in den Genuss der Zulagen zu kommen.
- Einfacher Dauerzulagenantrag.
- Die RiesterRente dient der Altersvorsorge. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Alter 60 bzw. 62 bei Vertragsbeginn nach dem 31.12.2011.
- Die RiesterRente ist im Alter mit dem individuellen Steuersatz
zu versteuern. Dieser ist im Alter meistens geringer, als im Berufsleben.
- Seit 2005 können Sie sich neben der Rente zu Rentenbeginn bis
zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Die Förderung
bleibt erhalten. Dadurch verringert sich natürlich Ihre zukünftige
Rente und die Kapitalzahlung ist mit dem individuellen Steuersatz
zu versteuern.
- Ihre RiesterRente ist "Hartz IV"-sicher. Bei Arbeitslosigkeit
ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II
nicht möglich.
- Im Todesfall kann der Policenwert Ihres Riestervertrags inklusive
der Förderung auf den Riestervertrag Ihres Ehegatten übertragen
werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann auch eine Kapitalzahlung
an den Ehegatten oder andere Hinterbliebene erfolgen. Allerdings
muss dann die Förderung zurückgezahlt werden.
2. Die Basis Rente oder auch "Rürup-Rente"
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) reißt neue Löcher in die Vorsorge.
Damit wird eine ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je. Staatlich
geförderte Produkte sollen den Rentenschwund im Alter ausgleichen.
Mit der Basis Rente können Sie in bisher nicht gekanntem Umfang
aus unversteuertem Einkommen für Ihr Alter vorsorgen.
Auch Risikobausteine wie Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder
Hinterbliebenenabsicherung werden neben der Altersvorsorge staatlich
gefördert.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Beiträge zur Basis Rente sind als Sonderausgaben bis zu einer
Höhe von maximal 20.000 EUR steuerlich abzugsfähig.
Die maximal abziehbaren Beiträge sind in 2005 auf 60 Prozent begrenzt
und erhöhen sich jedes folgende Jahr um 2 Prozent. Der höchstmögliche
Abzugsbetrag ist im Jahre 2025 erreicht. Dies gilt auch für die
Beiträge zu eingeschlossenen Zusatzbausteinen.
Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, kürzen
diese den maximal abziehbaren Betrag. Bei Personen, die ohne eigene
Beitragsleistung einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, beispielsweise
Beamte, reduziert sich der maximal abziehbare Betrag um einen fiktiven
Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Produktdetails:
- Die BasisRente dient primär der Altersversorgung. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Ihrem 60. Lebensjahr bzw. 62 bei Vertragsbeginn nach dem 31.12.2011.
- Die Beiträge für die Zusatzbausteine sind steuerkonform, wenn
Sie weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen.
- Die Hinterbliebenenrenten dürfen nicht höher als die Altersrente
sein.
- Keine Beleihung oder Auszahlung des Vorsorgekapitals möglich.
- Ihre BasisRente ist "Hartz IV"-sicher. Bei Arbeitslosigkeit
ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II
nicht möglich.
- Die BasisRente ist nicht vererbbar. Über den Zusatzbaustein
der Hinterbliebenenvorsorge können Sie allerdings auch Ihre Angehörigen
absichern.
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à Betriebliche
Altersvorsorge
Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine
betriebliche Altersvorsorge - doch nur die wenigsten verstehen das
Prinzip der sogenannten "Entgeltumwandlung". Seit Einführung der
"Riester-Reform" hat die Verwirrung noch zugenommen - denn die unterschiedlichen
Vorsorgesysteme werden häufig vermischt oder fehlerhaft dargestellt
und so mancher Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber findet sich schwer
in diesem Dschungel zurecht. Wir helfen Ihnen, egal ob Arbeitnehmer
oder Arbeitgeber, die Richtige betriebliche Altersvorsorge zu finden.
1. Die Entgeltumwandlung
Bei der so genannten "Entgeltumwandlung" wird Geld aus dem Brutto-Einkommen
genommen und direkt in einen Altersvorsorgevertrag investiert. Der
Vorteil: man muss auf das Geld für die Altersvorsorge weder Steuern
noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings nur noch bis
2008 - danach werden doch wieder Sozialbeiträge fällig. Bis zu 4
Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können so umgewandelt werden.
Während der Ansparzeit ist die Entgeltumwandlung steuerfrei (Ausnahme:
die Direktversicherung). Die Auszahlung erfolgt als Einmal- oder
Rentenzahlung und wird erst im Alter (also "nachgelagert") besteuert.
Weiterer Vorteil: Der Steuersatz im Alter ist in der Regel niedriger
als während der Ansparphase im Arbeitsleben.
2. Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung,
die der Versicherungsaufsicht unterliegt und den Arbeitnehmern auf
die zugesagten Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Sie zahlt
immer eine lebenslange Altersrente, kann auf Wunsch aber auch die
Hinterbliebenen oder eine eventuelle Berufsunfähigkeit absichern.
Die Beiträge können während der Laufzeit nach oben wie nach unten
angepasst oder auch ganz ausgesetzt werden.
3. Direktversicherung
Wer vom Arbeitgeber kein Angebot für einen bestimmten Durchführungsweg
bekommt, hat das Recht, eine Direktversicherung zu verlangen. Bis
zu 1.752 Euro dürfen jährlich in diese Form der Lebens- oder Rentenversicherung
fließen. Aber: nach Verabschiedung des neuen Alterseinkünftegesetzes
darf diese Art der betrieblichen Altersvorsorge nur noch im Jahr
2004 angeboten werden. Sie ist insbesondere für Besserverdiener
interessant. Ausnahmsweise müssen bei dieser Form der Entgeltumwandlung
die eingezahlten Beiträge mit 20 Prozent pauschal versteuert werden,
dafür ist die Auszahlung steuerfrei.
4. Unterstützungskasse
Auch Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen,
die meist als GmbH oder eingetragener Verein (e.V.), in selteneren
Fällen auch als Stiftung auftreten. Der Arbeitgeber kann selbst
eine Unterstützungskasse gründen oder einer bestehenden Unterstützungskasse
beitreten. Der Arbeitnehmer erhält später von der Unterstützungskasse
seine Rente. Die Steuer-Freibeträge im Alter sind bei dieser Vorsorgeform
etwas höher als bei der Pensionskasse. Dafür können die Beiträge
aber nicht flexibel gehandhabt werden. Sie können weder reduziert
werden noch ruhen.
5. Pensionszusage
Bei der Pensionszusage, auch bekannt als Direktzusage, hat der Arbeitnehmer
unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Altersvorsorge.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Finanzierung der Versorgungsleistungen,
das Unternehmen bildet dafür Pensionsrückstellungen. Bei der Anlage
gibt es keine Beschränkungen, das Geld kann im Betrieb investiert
oder auch in Fonds angelegt werden. Meist wird diese Form nur leitenden
Angestellte angeboten. Bei einer Pleite der Firma springt ein Pensionssicherungsfonds
ein.
6. Pensionsfonds
Pensionsfonds sind verhältnismäßig neu in der betrieblichen Altersvorsorge.
Hier legen Fondsmanager das Geld an. Sie dürfen bis zu 100 Prozent
des Kapitals in Aktien anlegen. Das bietet die Chance für gute Rendite,
erhöht aber auch das Risiko, hohe Verluste zu erleiden.
7. Betriebliche Altersvorsorge mit Riester-Förderung
Neben der Entgeltumwandlung gibt es noch eine weitere Form der betrieblichen
Altersvorsorge: die "Riester-Rente" im Betrieb. Der Staat fördert
dabei drei Vorsorge-Wege mit Zulagen: Pensionskasse, Direktversicherung,
Pensionsfonds. Der Arbeitgeber kann auch hier allein entscheiden,
welche Form er anbietet. Wer im Jahr 2004 zwei Prozent seines Nettoeinkommens
(maximal aber 1.050 Euro) für eine betriebliche Altersvorsorge mit
Riester-Förderung einzahlt, erhält vom Staat folgende Zulagen: 76
Euro für den Arbeitnehmer; 76 Euro für die/den Ehepartner/in, wenn
diese/r einen eigenen Riester-Vertrag abschließt, und 92 Euro pro
Kind. Mehr zur Riester-Rente s.o.
Aufgrund der komplexen Materie können wir hier kein standardisiertes
Angebot erstellen. Bitte nehmen Sie hierzu unter dem Link "Kontakt"
mit uns auf.
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à Risikolebensversicherung
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