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à Berufsunfähigkeitsvorsorge
Wir zahlt, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
Aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, kann
jedem passieren. Und das auch schon in jungen Jahren. Umso wichtiger
ist die Vorsorge, die diesem Rechnung trägt.
Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt
derzeit ca. 700 EUR brutto monatlich.
Und viele Personen wie Berufsanfänger, Hausfrauen, Studenten oder
Selbständige erhalten unter Umständen gar keine Leistungen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung. Denn zum 1.1.2001 entfiel die Anwartschaft
auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
für alle, die zu diesem Zeitpunkt das 40. Lebensjahr noch nicht
vollendet hatten.

Dies war die Konsequenz einer tiefgreifenden Änderung, die mit dem
Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
in Kraft getreten war.
Das alte Rentensystem für verminderte Erwerbsfähigkeit, das
zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterschied, wurde
von einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente abgelöst.
Anders als bei der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente spielt bei
der abgestuften Erwerbsminderungsrente der erreichte berufliche
Status keine Rolle mehr. Die Prüfung, ob ausschließlich eine zumutbare
andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit ) mit ähnlichen beruflichen
Anforderungen verrichtet werden kann, entfällt. Einen Berufsschutz
gibt es, abgesehen von der Vertrauensschutzregelung für vor dem
2.1.1961 Geborene, also nicht mehr.

Eine private ergänzende Berufsunfähigkeitsabsicherung ist daher
unabdingbar. Doch auch hier gibt es sehr große Unterschiede im Markt.
Speziell das "Kleingedruckte" in den Bedingungen ist zu beachten.
Zum Beispiel:
- Prognosezeitraum 6 Monate
- Verweisungsverzicht
- keine Prämienerhöhung
- keine Arztanordnungsklausel
- garantierte Beitragsbefreiung für Dynamik
- etc.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer persönlichen Absicherungssituation.
Dabei legen wir großen Wert auf den Vergleich der Bedingungen der
Gesellschaften, die Bonität sowie die Erfahrungen der Gesellschaften
sowie deren Ratingergebnisse.
unverbindliche Informationsanforderung 
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