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à Betriebshaftpflichtversicherung

Damit einer Unachtsamkeit nicht die Pleite folgt
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Geschäftsleben. Die Gefahrenquellen sind vielfältig und können im Ernstfall die betriebliche Existenz kosten. Darum ist maßgeschneiderter Versicherungsschutz gefragt.
Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeiter beschädigt bei einem Kunden zufällig die teure elektronische Anlage. Eine Ungeschicklichkeit mit weitreichenden Folgen. Oder: Ein Geschäftspartner, der zu Ihnen ins Büro kommt, stolpert über eine Getränkekiste, die kurz auf dem Gang abgestellt wurde, und bricht sich den Arm. Auch in diesem Fall wird man Ihnen die Rechnung präsentieren.

Wir bieten für nahezu jeden Betrieb und fast jedes Berufsbild ein spezielles Deckungskonzept.
Zum Beispiel:

  • Spezialpolicen für den Handel / Handwerk.
  • Tarife für Meisterbetriebe und Innungsmitglieder.
  • Deckungskonzepte für Gastronom und Hoteliers.
  • Deckungskonzepte für Forst- und Landwirte.
  • IT-Policen.

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie die Konditionen, die Bedingungen sowie die Kompetenz der Anbieter.

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à Berufshaftpflicht

Kleine Fehler, große Folgen?
Ein kleiner Fehler hatte sich in die Zeichnung des Architekten eingeschlichen: Die Statik stimmt nicht und es entsteht ein enormer Schaden, da tragende Wände nachträglich verstärkt werden müssen. Er ist dafür verantwortlich. In diesen und vielen anderen Fällen hilft die Berufshaftpflicht-Versicherung.
Schadenbeispiele gibt es genug: Die Kosmetikerin, deren Kundin nach einer Gesichtsbehandlung nicht mehr in den Spiegel schauen kann oder ein Sachverständiger, der als Gefahrgutbeauftragter eine falsche Anweisung beim Beladen eines Gefahrguttransporters gibt und dieser deshalb einen Unfall hat. Ohne eine Berufshaftpflicht-Versicherung kann ein Fehler im schlimmsten Fall das berufliche Ende bedeuten.
Die Gefahr, dass Dritte durch die berufliche Tätigkeit des Firmenchefs oder seiner Mitarbeiter einen Schaden erleiden, ist leider nicht auszuschließen.

Wer bietet für mich bzw. meinen Berufszweig die optimalen Konditionen und Bedingungen? Speziell für die Berufshaftpflichtversicherung gibt es spezialisierte Anbieter mit sehr guten Deckungskonzepten für z.B. für:

  • Architekten / Ingenieure
  • Rechtsanwälte / Steuerberater
  • Physiotherapeuten / Kosmetiker / Fußpfleger
  • IT-Dienstleister
  • und viele weitere Berufszweige

Wir vergleichen für Sie die Konditionen, die Bedingungen und die Kompetenzen der Anbieter.

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à Vermögensschadensversicherung

Die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Schutz besteht vor den finanziellen Folgen aus Berufsversehen z.B. für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Sachverständige.

Leistungsumfang im Detail:
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei. Sie übernimmt dazu

  • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

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à Inhaltsversicherung

Eine starke Basis - die Firmen Inhaltsversicherung
Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Feuer, Einbruch aber auch Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmungen sowie die Auswirkungen Innerer Unruhen oder mutwilliger Beschädigungen können in Ihrem Betrieb großen Schaden anrichten. Der Versicherungschutz lässt sich entsprechend Ihren Bedürfnissen individuell zusammenstellen.

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl einschl. Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementar
  • Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • unbenannte Gefahren
  • Zusatzdeckung für die technische Betriebseinrichtung
  • Transport

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à Betriebsausfalldeckung

Firmen Ertragsausfallversicherung
So sind Sie gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung abgesichert.
Vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten Sachen entstehen, kann Sie eine Firmen Inhaltsversicherung schützen. Finanziell härter als der Verlust oder die Zerstörung von Betriebsmitteln oder Betriebseinrichtungen kann Sie aber die Tatsache treffen, dass Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht, Miete oder Zinsen laufen währenddessen unerbittlich weiter. Ein Versicherungsfall im Sinne der Firmen Ertragsausfallversicherung tritt nicht erst dann ein, wenn Ihr Betrieb vollständig stillsteht. Es genügt bereits, wenn eine der betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Lagerhaltung oder Absatz gestört ist.
Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen.
Alternativ zur Betriebsausfalldeckung, bieten neue Deckungskonzepte auch Ertragsausfalldeckung wenn der Betriebsinhaber aufgrund Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann.

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à Gewerbliche KFZ-Versicherung

Haftpflicht schützt
In Deutschland sind Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall.
Das können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein.
Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teilkasko oder einer Vollkasko Versicherung finanziell absichern.
Für den gewerblichen Bereich bieten viele Anbieter spezielle Konditionen wie z.B. Fuhrparkmodelle ab einer gewissen Anzahl von Fahrzeugen. Zu prüfen ist allerdings, ob eine solche Variante für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.
Aber auch bei der KFZ-Versicherung ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern vor allem die Service-Leistungen im Schadensfall sowie die Versicherungsbedingungen. Gerade in der Kasko-Versicherung ergeben sich hier zum Teil erhebliche Unterschiede, z.B.

  • Mitversicherung von Marderbiss und den unmittelbaren Auswirkungen.
  • Wildschäden nicht nur durch Haarwild sondern auch alle Wirbeltiere.
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit bei Vollkaskoschäden.

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à Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Ihr gutes Recht
In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, kann jedem passieren. Doch für Selbstständige ist dieses Risiko um ein Vielfaches höher.
Eine teure Maschine wird durch Mitarbeiter einer anderen Firma aus Unachtsamkeit zerstört und Ihr Gegner will lieber prozessieren statt zu zahlen. Das kann teuer werden.

Als Selbstständiger sind Sie wesentlich mehr Haftungsrisiken ausgesetzt als Arbeitnehmer. Schnell entstehen durch Rechts-streitigkeiten hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Der Rechtsschutz für Selbstständige nimmt Ihnen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits. Zum Umfang des Rechtschutzes gehört zum Beispiel:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen-Recht für Privat-Bereich
  • Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz in Familien- und Erbrecht
  • Aktiver Straf-Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Natürlich gibt es darüber hinaus noch weitere Rechtsschutz-Absicherungsformen wie z.B. den Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutz. Gerne Informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Absicherung und sondieren für Sie den Markt, um ein optimales Deckungskonzept anbieten zu können.

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à Elektronikversicherung

Wenn die Elektronik schlapp macht...
...kann das für Ihr Unternehmen einen riesigen Schaden bedeuten. Schließlich bildet moderne Elektronik und deren zunehmende Integration in alle Unternehmensbereiche die Grundlage funktionierender Geschäftsabläufe. Die Risiken lassen sich mit einer Elektronikversicherung minimieren.
Die Elektronikversicherung bietet eine "Allgefahrendeckung" wie z.B. die Beschädigung und Zerstörung (Sachschaden) durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Überschwemmung - unter bestimmten Voraussetzungen
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • sowie Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Gerne informieren wir Sie auch über spezielle IT-Policen.

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à sonstige gewerbliche Versicherungen

Gerne beraten wir Sie natürlich auch über andere gewerbliche Versicherungsarten, die hier nicht mit aufgeführt sind wie z.B.

  • Maschinenversicherung
  • Transportversicherung
  • oder D&O Policen.

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