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à Arzthaftpflichtversicherung
Der Arzt trägt eine besonders hohe Verantwortung.
Bereits ein kleiner Fehler, der selbst dem erfahrensten Arzt
unterlaufen kann, bringt erhebliche Risiken, die auch in hohen Schadensersatzforderungen
münden können.
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung kann der Arzt sich gegen
Schadenersatzansprüche Dritter für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden
absichern.
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à Praxisinhaltversicherung
Den Praxisinhalt sichern.
Die Praxisinhaltsversicherung gehört zur Standardausstattung
der Vorsorge- und Absicherungsmaßnahmen des niedergelassenen Arztes.
Schäden an Einrichtungsgegenständen, medizinischen Geräten, Kommunikationstechnik
usw. z.B. durch Feuer, Einbruchdiebstahl (inkl. Vandalismus), Leitungswasser,
Sturm, Glasbruch, aber auch Überspannungen oder Bedienungsfehler
(Elektronik) können versichert werden.
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à Praxisausfalldeckung
Das Ausfallsrisiko decken.
Als Freiberufler ist der wirtschaftliche Erfolg Ihrer Praxis
entscheidend vom Wirken Ihrer Person abhängig.
Darin liegt auch das außerordentliche Risiko. Das Risiko eines Verdienstausfalls
bei Krankheit ist durch eine Krankentagegeld-Versicherung zu begrenzen.
Damit decken Sie zwar den Einkommensverlust, nicht aber die weiterhin
anfallenden Betriebskosten wie Löhne und Gehälter, Mieten und Pacht,
Steuern, Bürokosten, Kosten für die Beschäftigung einer Vertretung
usw.
Mit Hilfe der Praxisausfallversicherung sichern Sie Ihre Existenz
unabhängig davon, ob der Geschäftsbetrieb durch Krankheit bzw. Unfall
des Praxisinhabers oder durch eine Sachschaden wie beispielsweise
nach einem Feuer oder Einbruchdiebstahl unterbrochen ist.
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à VITASSEC
Die Multi-Risk-Police für Arztpraxen.
Dieses Spezialprodukt für Berufshaftpflicht-, Werte und Ertragsausfallversicherung zeichnet sich durch einfachstes Handling bei optimalem Versicherungsschutz aus.
Als Kalkulationsgrundlage genügt die Anzahl Ihrer Behandlungsstühle. Der optimale Versicherungsschutz ist beim Komplettschutz dadurch gekennzeichnet, dass grundsätzlich nur vier Ausschlüsse bei der Versicherung für die Einrichtung und Vorräte vorhanden sind: Nur Verschleiß, Verderb, Verfall und Vorsatz als Schadensursachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
So besteht z.B. auch Versicherungsschutz für Elementarschäden, einfacher Diebstahl, Beschädigung an der Einrichtung oder an den Vorräten. Eine zusätzliche, kostenintensive Elektronikversicherung wird überflüssig. Bestehende Versicherungen sind kein Problem.
Durch die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung können ab sofort die wesentlichen Versicherungslücken geschlossen werden. Bis zur möglichen Kündigung bestehender Verträge vermindert sich der Beitrag zur VITASSEC-Police.
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