Versicherungen

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Geschäftsleben. Die Gefahrenquellen sind vielfältig und können im Ernstfall die betriebliche Existenz kosten. Darum ist maßgeschneiderter Versicherungsschutz gefragt.

Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeiter beschädigt bei einem Kunden zufällig die teure elektronische Anlage. Eine Ungeschicklichkeit mit weitreichenden Folgen. Oder: Ein Geschäftspartner, der zu Ihnen ins Büro kommt, stolpert über eine Getränkekiste, die kurz auf dem Gang abgestellt wurde, und bricht sich den Arm. Auch in diesem Fall wird man Ihnen die Rechnung präsentieren.
Wir bieten für nahezu jeden Betrieb und fast jedes Berufsbild ein spezielles Deckungskonzept. Zum Beispiel:

  • Spezialpolicen für Handel und Handwerk.
  • Tarife für Meisterbetriebe und Innungsmitglieder.
  • Deckungskonzepte für Gastronomie und Hoteliers.
  • Deckungskonzepte für Forst- und Landwirte.
  • IT-Policen.

 

Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie die Konditionen, die Bedingungen sowie die Kompetenz der Anbieter.

Ein kleiner Fehler hatte sich in die Zeichnung des Architekten eingeschlichen: Die Statik stimmt nicht und es entsteht ein enormer Schaden, da tragende Wände nachträglich verstärkt werden müssen. Er ist dafür verantwortlich. In diesen und vielen anderen Fällen hilft die Berufshaftpflicht-Versicherung.
Schadenbeispiele gibt es genug: Die Kosmetikerin, deren Kundin nach einer Gesichtsbehandlung nicht mehr in den Spiegel schauen kann oder ein Sachverständiger, der als Gefahrgutbeauftragter eine falsche Anweisung beim Beladen eines Gefahrguttransporters gibt und dieser deshalb einen Unfall hat. Ohne eine Berufshaftpflicht-Versicherung kann ein Fehler im schlimmsten Fall das berufliche Ende bedeuten.
Die Gefahr, dass Dritte durch die berufliche Tätigkeit des Firmenchefs oder seiner Mitarbeiter einen Schaden erleiden, ist leider nicht auszuschließen.
Wer bietet für mich bzw. meinen Berufszweig die optimalen Konditionen und Bedingungen? Speziell für die Berufshaftpflichtversicherung gibt es spezialisierte Anbieter mit sehr guten Deckungskonzepten für z.B.:

  • Architekten / Ingenieure
  • Rechtsanwälte / Steuerberater
  • Physiotherapeuten / Kosmetiker / Fußpfleger
  • IT-Dienstleister
  • Transportunternehmen
  • und viele weitere Berufszweige

 

Wir vergleichen für Sie die Konditionen, die Bedingungen und die Kompetenzen der Anbieter.

Die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Schutz besteht vor den finanziellen Folgen aus Berufsversehen z.B. für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Sachverständige.

Leistungsumfang im Detail:
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei. Sie übernimmt dazu

  • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Führungskräfte müssen Tag für Tag weitreichende Entscheidungen treffen. Durch Fehlentscheidungen können enorme Schäden für das Unternehmen entstehen. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden.

Eine D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden, der im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit steht,  schadensersatzpflichtig gemacht werden.

Versichert sind dabei sowohl Ansprüche aus dem im Innen- als auch dem Außenverhältnis. Schadenersatzansprüche könnten vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.

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Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Feuer, Einbruch aber auch Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmungen sowie die Auswirkungen Innerer Unruhen oder mutwilliger Beschädigungen können in Ihrem Betrieb großen Schaden anrichten. Der Versicherungsschutz lässt sich entsprechend Ihren Bedürfnissen individuell zusammenstellen.

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl einschl. Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementar
  • Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • unbenannte Gefahren
  • Zusatzdeckung für die technische Betriebseinrichtung

So sind Sie gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung abgesichert.
Vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten Sachen entstehen, kann Sie eine Inhaltsversicherung schützen. Finanziell härter als der Verlust oder die Zerstörung von Betriebsmitteln oder Betriebseinrichtungen kann Sie aber die Tatsache treffen, dass Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht, Miete oder Zinsen laufen währenddessen unerbittlich weiter. Ein Versicherungsfall im Sinne der Betriebsunterbrechungsversicherung tritt nicht erst dann ein, wenn Ihr Betrieb vollständig stillsteht. Es genügt bereits, wenn eine der betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Lagerhaltung oder Absatz gestört ist.
Versichert sind der entgangene Gewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen.

„Was soll mir denn schon groß passieren!?“„Wie hoch kann ein Schaden schon sein?“ Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe zu einem großen finanziellen Schaden führen. Nicht ohne Grund belegt das Cyber-Risiko bei den TOP 10 der Gefahren für Unternehmen mittlerweile jedes Jahr einen der Spitzenplätze und hat z.B. Feuerschäden “überholt”.

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt wies in seinem Bericht zur Bundeslage 2021 rund 146.000 Straftaten aus, eine Steigerung um über 12 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Trend bleibt dabei unverändert, denn die Anzahl der Straftaten steigt seit 2017 jährlich an, während die Aufklärungsrate mittlerweile unter 30% gesunken ist. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. So werden im Bericht „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2022“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie beispielsweise 116,6 Mio. neue Schadprogramm-Varianten innerhalb eines Jahres ausgewiesen, dass entspricht durchschnittlich 320.000 neuen Schadprogramm-Varianten täglich.

Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Jeden Tag tauchen rund 350.000 neue Varianten von Schadsoftware im Internet auf. Wir haben Ihnen hier zunächst sechs typische Gefahrenarten zusammengestellt.

Trojaner und Würmer
Sie sind der Klassiker unter den Cyber-Schädlingen: Viren und Trojaner nisten sich unbemerkt in Computern ein und klauen persönliche Daten und/oder infizieren E-Mails. Jeden Tag gibt es hunderttausende neue Versionen dieser Schadsoftware, vor denen sich Nutzer mit aktuellen Anti-Viren-Programmen schützen könnten. Das Problem: Die Hälfte aller Schädlinge bleibt unbemerkt.

Viren-Baukästen
Viren-Baukästen (Exploit Kits) sind Programme, die die Entwicklung individueller Schadsoftware ermöglichen und Cyberangriffe praktisch automatisieren. Die Programme können Drive-by-Downloads initiieren und nutzen eine Vielzahl weiterer Verbreitungswege, um Computer zu infizieren. Typisch für Viren-Baukästen ist ihre einfache Handhabung, die sie auch für technische Laien benutzbar macht.

Phishing
Möglichst viele sensible Daten in kurzer Zeit bekommen, dieses Ziel steckt auch hinter Phishing. Gefälschte Mails enthalten Links zu Online-Händlern, Bezahldiensten, Paketdiensten oder sozia-len Netzwerken. Dort geben die Opfer dann nichtsahnend ihre persönlichen Daten preis. Häufig holt sich aber auch ein unerkannter Trojaner die vertraulichen Informationen.

Denial-of-Service-Attacken (DoS-Attacken)
Bei Denial-of-Service-Attacken (Angriffe zur Blockierung eines Dienstes) geht es darum, einen Webserver oder einen Internetdienst so auszulasten, dass er im Internet nicht mehr erreichbar ist. Um das zu erreichen, werden massenhaft Datenpakete an den entsprechenden Server geschickt. Die Attacken werden immer unvorhersehbarer und effizienter, weil sie an unterschiedlichsten Stellen der IT-Infrastruktur ansetzen. Denial-of-Service-Angriffe werden mitunter auch als Ablenkungsmanöver eingesetzt, um gleichzeitig Schadsoftware zu aktivieren und zum Beispiel sensible Daten oder geistiges Eigentum zu stehlen.

Physischer Verlust
Genauso gefährlich wie Angriffe auf IT-Systeme ist der Verlust von Datenträgern. Entweder werden Notebooks, Tablets oder Smartphones gestohlen oder ihre Besitzer verlieren sie verse-hentlich. Vor allem auf Reisen kommen immer wieder Geräte abhanden und nur ein Teil findet sich wieder ein. Der Zugang zu den Geräten sollte durch sichere Passwörter geschützt und sensible Daten sollten verschlüsselt werden. Zudem können Inhalte mit entsprechenden Tools auch aus der Ferne gelöscht werden, sofern das Gerät online ist.

Datenverlust
Wichtigste Folge von Cyberangriffen ist der Verlust sensibler Daten. Ganz egal, wie die Informationen Abhandenkommen, die Folgen können verheerend sein. So können Kreditkartendaten missbraucht, beim Online-Banking Überweisungen getätigt oder der Besitzer der Daten mit einer Veröffentlichung sensibler Informationen erpresst werden.

In der Betriebshaftpflicht sind Ansprüche eines geschädigten Dritten, wegen Datenverlust, Datenveränderung und Datenschutzverletzung, abgesichert. Einige Versicherer leisten auch, wenn der VN Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt.

In der Sach- und technischen Versicherung werden meist die Kosten für Wiederherstellung der Daten und betriebsfertigen Programme erstattet.

Eine Vertrauensschaden-Police kommt meist für die IT-Forensik und für die Wiederherstellungskosten nach einem Hackerangriff auf. Es gibt auch Deckungen am Markt, die für Kosten eines Sicherheits- und PR Beraters aufkommt. Sogar Geld und Vermögenswerte in elektronischer Form sind absicherbar.

Die Kidnap & Ransom (K&R) Deckungen leisten bei Erpressung und Bedrohung. Belohnung für Hinweise zur Ergreifung der Erpresser ist auch Inhalt der Deckung.

Aber reicht das aus? Wir sagen nein!
Was ist mit den Eigenschäden infolge von Datenwiederherstellung und Ertragsausfall, sowie Kosten für Forensik, für die Sicherung der Reputation und der Krisenkommunikation?

Die Komplexität von Cyberrisiken führt dazu, dass auch der Versicherungsschutz diesen Herausforderungen angepasst werden muss. Dabei kristallisieren sich zunehmend zwei grundsätzliche Bausteine der Absicherung heraus.

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören z.B.:

Wiederherstellung von Daten und Netzwerken
Unter diesem Punkt verbergen sich Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur der IT-Systeme stehen.

Betriebsunterbrechung und Folgeschaden
Hacker blockieren die Homepage eines mittelständischen Online-Vertriebs. Nichts geht mehr! Durch die Betriebsunterbrechung werden mehrere Tage lang alle Bestellungs- und Zahlungsvorgänge unterbunden. Die Folge sind spürbare Umsatzeinbrüche.

Cyber Vandalismus
Das Verändern, Beschädigen, Löschen oder Zerstören von Daten. Dies kann durch einen gezielten Angriff durchgeführt werden oder durch ein mit Trojaner infiziertes Programm.

Cyber Erpressung
Erpressungen und Lösegeldforderungen waren immer schon wichtige Teile krimineller Aktivitäten. Mit der heutigen, globalen Internet-Wirtschaft haben die Kriminellen ihre erpressen. Ransomware nennt man Schadprogramme, die von Cyberkriminellen genutzt werden, um Geld von ihren Opfern zu erpressen entweder durch das Verschlüsseln von Daten oder durch das Blockieren des Computers.

Reputationsschäden und Kosten für Krisenkommunikation
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz kompliziert. So lautet zwar kein Sprichwort, aber so sieht die Wirklichkeit aus. Ist der gute Ruf eines Unternehmens oder einer Marke ernsthaft bedroht, müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Kosten für Werbemaßnahmen, um das Vertrauen der Kunden nach einem Schaden zu erhalten oder wiederzuerlangen werden übernommen. Ebenso gehört die Erstattung der Kosten für das Krisenmanagement dazu.

Computer-Forensik-Spezialisten
IT Forensiker unterstützen Sie bei der kriminalistischen Beweissicherung. Sie führen eine forensische Computer- und Datenträgeruntersuchung durch. Mit modernster Hard- und Software kommen sie Tätern auf die Spur. Sie spüren auch eventuelle Sicherheitslecks auf und treffen Maßnahmen zur Datensicherheit.

Benachrichtigungskosten
Wird ein Unternehmen ausgespäht, müssen die betroffenen Personen benachrichtigt werden. Kontodaten, Identifikationsdaten oder Sicherheitscodes geändert werden. Die-se Kosten werden übernommen, meist sogar auch die Überwachungsdienstleistung von beispielsweise dem betroffenen Konto.

Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
Ob wegen eines Büro Diebstahls oder eines Cyber Raubzugs: Sind die Kreditkarten weg, zieht das auch Folgeschäden nach sich. Denn die Überwachung und der Schutz der verlorengegangenen Karten sind eine wichtige und auch kostspielige Begleiterscheinung.

Die Haftpflichtversicherung umfasst u.a. folgende mögliche Schäden.

Datenangriff
Schädigung von Drittsystemen oder unberechtigter Zugang zu einem Drittsystem durch eine Cyber-Attacke auf ein System des versicherten Unternehmens.

Rechtsverletzung
Verletzung oder widerrechtliche Verwendung von geistigem Eigentum durch Versicherte aufgrund von Cyber-Aktivitäten dieser.

Ausspähung
Unberechtigter Zugang zu sensiblen, personenbezogenen Daten Dritter über ein System eines versicherten Unternehmens.

Verhinderter Zugang
Beeinträchtigung oder Verhinderung des berechtigten Zugangs von Kunden zu einem System eines versicherten Unternehmens als Folge einer Cyber-Attacke auf die Systeme des versicherten Unternehmens.

Rufschädigung
Verleumdung, üble Nachrede oder jede andere Art der Diffamierung oder Verunglimpfung von Personen, Produkten oder Dienstleistungen oder Beeinträchtigung der Privatsphäre von Personen durch Cyber-Aktivitäten eines versicherten Unternehmens.

Wenn Elektronik oder Maschinen schlapp machen…
…kann das für Ihr Unternehmen einen riesigen Schaden bedeuten. Schließlich bildet moderne Technik und deren zunehmende Integration in alle Unternehmensbereiche die Grundlage funktionierender Geschäftsabläufe. Die Risiken lassen sich mit einer Technischen Versicherung minimieren.
Diese bietet eine „Allgefahrendeckung“ wie z.B. die Beschädigung und Zerstörung (Sachschaden) durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Überschwemmung – unter bestimmten Voraussetzungen
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • sowie Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

 

Zu den Technischen Versicherungen gehören u.a. Elektronik-, Maschinen- oder Transportversicherungen.

In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, kann jedem passieren. Doch für Unternehmen ist dieses Risiko um ein Vielfaches höher.
Eine teure Maschine wird durch Mitarbeiter einer anderen Firma aus Unachtsamkeit zerstört und Ihr Gegner will lieber prozessieren statt zu zahlen. Das kann teuer werden.
Als Unternehmen sind Sie wesentlich mehr Haftungsrisiken ausgesetzt als eine Privatperson. Schnell entstehen durch Rechtsstreitigkeiten hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits. Zum Umfang des Rechtschutzes gehört zum Beispiel:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen-Recht für den Privat-Bereich
  • Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Aktiver Straf-Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

 

Natürlich gibt es darüber hinaus noch weitere Rechtsschutz-Absicherungsformen wie z.B. den Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutz. Gerne Informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Absicherung und sondieren für Sie den Markt, um ein optimales Deckungskonzept anbieten zu können.

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In Deutschland sind Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall.
Das können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein.
Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teilkasko oder einer Vollkasko Versicherung finanziell absichern.
Für den gewerblichen Bereich bieten viele Anbieter spezielle Konditionen wie z.B. Fuhrparkmodelle ab einer gewissen Anzahl von Fahrzeugen. Zu prüfen ist allerdings, ob eine solche Variante für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.
Aber auch bei der KFZ-Versicherung ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern vor allem die Service-Leistungen im Schadensfall sowie die Versicherungsbedingungen. Gerade in der Kasko-Versicherung ergeben sich hier zum Teil erhebliche Unterschiede, z.B.

  • Mitversicherung von Marderbiss und den unmittelbaren Auswirkungen.
  • Wildschäden nicht nur durch Haarwild sondern auch alle Wirbeltiere.
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit bei Vollkaskoschäden.