Individuelle Beratung für Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Als Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben Sie ganz besondere Anforderungen an Versicherungen. Wir sind seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner für die Absicherung sämtlicher Risiken Ihrer Branche. Die Affinität zur Immobilienbranche ist bereits seit Anfang der neunziger Jahre sehr groß, so war z.B. ein Unternehmen der Unternehmensgruppe als Bauträger tätig und ein weiteres Unternehmen der Unternehmensgruppe als Immobilienverwalter und -makler bis 2008.

Wir beraten Sie in allen Versicherungsfragen, sowohl Ihre eigenen Versicherungsverträge betreffend als auch die von Ihnen betreuten Immobilien.

Zögern Sie nicht, mit uns einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an!

Versicherungsschutz für Ihre eigenen Risiken als Unternehmen:

Alle Wohnimmobilienverwalter müssen eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung nachweisen. Doch auch wenn Sie nicht unter die gesetzlichen Definition der Wohnimmobilienverwalter  (z.B. weil ausschließlich gewerbliche Einheiten verwaltet werden) zählen, empfiehlt sich die Absicherung über eine eigene notwendig Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben.

Leistungsumfang im Detail:
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei. Sie übernimmt dazu

  • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht),
  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeiter beschädigt bei einem Mieter zufällig die teure elektronische Anlage. Eine Ungeschicklichkeit mit weitreichenden Folgen. Oder: Ein Mieter, der zu Ihnen ins Büro kommt, stolpert über eine Getränkekiste, die kurz auf dem Gang abgestellt wurde, und bricht sich den Arm. Auch in diesem Fall wird man Ihnen die Rechnung präsentieren.

Wie bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer

  • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht),
  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?
Feuer, Einbruch aber auch Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmungen sowie die Auswirkungen Innerer Unruhen oder mutwilliger Beschädigungen können in Ihrem Betrieb großen Schaden anrichten. Der Versicherungsschutz lässt sich entsprechend Ihren Bedürfnissen individuell zusammenstellen.

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl einschl. Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementar
  • Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • unbenannte Gefahren
  • Zusatzdeckung für die technische Betriebseinrichtung

So sind Sie gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung abgesichert.
Vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten Sachen entstehen, kann Sie eine Inhaltsversicherung schützen. Finanziell härter als der Verlust oder die Zerstörung von Betriebsmitteln oder Betriebseinrichtungen kann Sie aber die Tatsache treffen, dass Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht, Miete oder Zinsen laufen währenddessen unerbittlich weiter. Ein Versicherungsfall im Sinne der Betriebsunterbrechungsversicherung tritt nicht erst dann ein, wenn Ihr Betrieb vollständig stillsteht. Es genügt bereits, wenn eine der betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Lagerhaltung oder Absatz gestört ist.
Versichert sind der entgangene Gewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen.

Versichert werden können über die Betriebsunterbrechungsversicherung auch Mehrkosten, die für eine schnellere Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit entstehen, wie z.B. Kosten für einen vorrübergehenden Umzug, Kosten für vorrübergehende Ersatz-IT, o.ä.

„Was soll mir denn schon groß passieren!?“„Wie hoch kann ein Schaden schon sein?“ Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe zu einem großen finanziellen Schaden führen. Nicht ohne Grund belegt das Cyber-Risiko bei den TOP 10 der Gefahren für Unternehmen mittlerweile jedes Jahr einen der Spitzenplätze und hat z.B. Feuerschäden “überholt”.

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt wies in seinem Bericht zur Bundeslage 2021 rund 146.000 Straftaten aus, eine Steigerung um über 12 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Trend bleibt dabei unverändert, denn die Anzahl der Straftaten steigt seit 2017 jährlich an, während die Aufklärungsrate mittlerweile unter 30% gesunken ist. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. So werden im Bericht „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2022“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie beispielsweise 116,6 Mio. neue Schadprogramm-Varianten innerhalb eines Jahres ausgewiesen, dass entspricht durchschnittlich 320.000 neuen Schadprogramm-Varianten täglich.

Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

 

Jeden Tag tauchen rund 350.000 neue Varianten von Schadsoftware im Internet auf. Wir haben Ihnen hier zunächst sechs typische Gefahrenarten zusammengestellt.

Trojaner und Würmer
Sie sind der Klassiker unter den Cyber-Schädlingen: Viren und Trojaner nisten sich unbemerkt in Computern ein und klauen persönliche Daten und/oder infizieren E-Mails. Jeden Tag gibt es hunderttausende neue Versionen dieser Schadsoftware, vor denen sich Nutzer mit aktuellen Anti-Viren-Programmen schützen könnten. Das Problem: Die Hälfte aller Schädlinge bleibt unbemerkt.

Viren-Baukästen
Viren-Baukästen (Exploit Kits) sind Programme, die die Entwicklung individueller Schadsoftware ermöglichen und Cyberangriffe praktisch automatisieren. Die Programme können Drive-by-Downloads initiieren und nutzen eine Vielzahl weiterer Verbreitungswege, um Computer zu infizieren. Typisch für Viren-Baukästen ist ihre einfache Handhabung, die sie auch für technische Laien benutzbar macht.

Phishing
Möglichst viele sensible Daten in kurzer Zeit bekommen, dieses Ziel steckt auch hinter Phishing. Gefälschte Mails enthalten Links zu Online-Händlern, Bezahldiensten, Paketdiensten oder sozia-len Netzwerken. Dort geben die Opfer dann nichtsahnend ihre persönlichen Daten preis. Häufig holt sich aber auch ein unerkannter Trojaner die vertraulichen Informationen.

Denial-of-Service-Attacken (DoS-Attacken)
Bei Denial-of-Service-Attacken (Angriffe zur Blockierung eines Dienstes) geht es darum, einen Webserver oder einen Internetdienst so auszulasten, dass er im Internet nicht mehr erreichbar ist. Um das zu erreichen, werden massenhaft Datenpakete an den entsprechenden Server geschickt. Die Attacken werden immer unvorhersehbarer und effizienter, weil sie an unterschiedlichsten Stellen der IT-Infrastruktur ansetzen. Denial-of-Service-Angriffe werden mitunter auch als Ablenkungsmanöver eingesetzt, um gleichzeitig Schadsoftware zu aktivieren und zum Beispiel sensible Daten oder geistiges Eigentum zu stehlen.

Physischer Verlust
Genauso gefährlich wie Angriffe auf IT-Systeme ist der Verlust von Datenträgern. Entweder werden Notebooks, Tablets oder Smartphones gestohlen oder ihre Besitzer verlieren sie verse-hentlich. Vor allem auf Reisen kommen immer wieder Geräte abhanden und nur ein Teil findet sich wieder ein. Der Zugang zu den Geräten sollte durch sichere Passwörter geschützt und sensible Daten sollten verschlüsselt werden. Zudem können Inhalte mit entsprechenden Tools auch aus der Ferne gelöscht werden, sofern das Gerät online ist.

Datenverlust
Wichtigste Folge von Cyberangriffen ist der Verlust sensibler Daten. Ganz egal, wie die Informationen Abhandenkommen, die Folgen können verheerend sein. So können Kreditkartendaten missbraucht, beim Online-Banking Überweisungen getätigt oder der Besitzer der Daten mit einer Veröffentlichung sensibler Informationen erpresst werden.

In der Betriebshaftpflicht sind Ansprüche eines geschädigten Dritten, wegen Datenverlust, Datenveränderung und Datenschutzverletzung, abgesichert. Einige Versicherer leisten auch, wenn der VN Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt.

In der Sach- und technischen Versicherung werden meist die Kosten für Wiederherstellung der Daten und betriebsfertigen Programme erstattet.

Eine Vertrauensschaden-Police kommt meist für die IT-Forensik und für die Wiederherstellungskosten nach einem Hackerangriff auf. Es gibt auch Deckungen am Markt, die für Kosten eines Sicherheits- und PR Beraters aufkommt. Sogar Geld und Vermögenswerte in elektronischer Form sind absicherbar.

Die Kidnap & Ransom (K&R) Deckungen leisten bei Erpressung und Bedrohung. Belohnung für Hinweise zur Ergreifung der Erpresser ist auch Inhalt der Deckung.

Aber reicht das aus? Wir sagen nein!
Was ist mit den Eigenschäden infolge von Datenwiederherstellung und Ertragsausfall, sowie Kosten für Forensik, für die Sicherung der Reputation und der Krisenkommunikation?

Die Komplexität von Cyberrisiken führt dazu, dass auch der Versicherungsschutz diesen Herausforderungen angepasst werden muss. Dabei kristallisieren sich zunehmend zwei grundsätzliche Bausteine der Absicherung heraus.

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören z.B.:

Wiederherstellung von Daten und Netzwerken
Unter diesem Punkt verbergen sich Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur der IT-Systeme stehen.

Betriebsunterbrechung und Folgeschaden
Hacker blockieren die Homepage eines mittelständischen Online-Vertriebs. Nichts geht mehr! Durch die Betriebsunterbrechung werden mehrere Tage lang alle Bestellungs- und Zahlungsvorgänge unterbunden. Die Folge sind spürbare Umsatzeinbrüche.

Cyber Vandalismus
Das Verändern, Beschädigen, Löschen oder Zerstören von Daten. Dies kann durch einen gezielten Angriff durchgeführt werden oder durch ein mit Trojaner infiziertes Programm.

Cyber Erpressung
Erpressungen und Lösegeldforderungen waren immer schon wichtige Teile krimineller Aktivitäten. Mit der heutigen, globalen Internet-Wirtschaft haben die Kriminellen ihre erpressen. Ransomware nennt man Schadprogramme, die von Cyberkriminellen genutzt werden, um Geld von ihren Opfern zu erpressen entweder durch das Verschlüsseln von Daten oder durch das Blockieren des Computers.

Reputationsschäden und Kosten für Krisenkommunikation
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz kompliziert. So lautet zwar kein Sprichwort, aber so sieht die Wirklichkeit aus. Ist der gute Ruf eines Unternehmens oder einer Marke ernsthaft bedroht, müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Kosten für Werbemaßnahmen, um das Vertrauen der Kunden nach einem Schaden zu erhalten oder wiederzuerlangen werden übernommen. Ebenso gehört die Erstattung der Kosten für das Krisenmanagement dazu.

Computer-Forensik-Spezialisten
IT Forensiker unterstützen Sie bei der kriminalistischen Beweissicherung. Sie führen eine forensische Computer- und Datenträgeruntersuchung durch. Mit modernster Hard- und Software kommen sie Tätern auf die Spur. Sie spüren auch eventuelle Sicherheitslecks auf und treffen Maßnahmen zur Datensicherheit.

Benachrichtigungskosten
Wird ein Unternehmen ausgespäht, müssen die betroffenen Personen benachrichtigt werden. Kontodaten, Identifikationsdaten oder Sicherheitscodes geändert werden. Die-se Kosten werden übernommen, meist sogar auch die Überwachungsdienstleistung von beispielsweise dem betroffenen Konto.

Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
Ob wegen eines Büro Diebstahls oder eines Cyber Raubzugs: Sind die Kreditkarten weg, zieht das auch Folgeschäden nach sich. Denn die Überwachung und der Schutz der verlorengegangenen Karten sind eine wichtige und auch kostspielige Begleiterscheinung.

Die Haftpflichtversicherung umfasst u.a. folgende mögliche Schäden.

Datenangriff
Schädigung von Drittsystemen oder unberechtigter Zugang zu einem Drittsystem durch eine Cyber-Attacke auf ein System des versicherten Unternehmens.

Rechtsverletzung
Verletzung oder widerrechtliche Verwendung von geistigem Eigentum durch Versicherte aufgrund von Cyber-Aktivitäten dieser.

Ausspähung
Unberechtigter Zugang zu sensiblen, personenbezogenen Daten Dritter über ein System eines versicherten Unternehmens.

Verhinderter Zugang
Beeinträchtigung oder Verhinderung des berechtigten Zugangs von Kunden zu einem System eines versicherten Unternehmens als Folge einer Cyber-Attacke auf die Systeme des versicherten Unternehmens.

Rufschädigung
Verleumdung, üble Nachrede oder jede andere Art der Diffamierung oder Verunglimpfung von Personen, Produkten oder Dienstleistungen oder Beeinträchtigung der Privatsphäre von Personen durch Cyber-Aktivitäten eines versicherten Unternehmens.

Wenn Elektronik oder Maschinen schlapp machen…
…kann das für Ihr Unternehmen einen riesigen Schaden bedeuten. Schließlich bildet moderne Technik und deren zunehmende Integration in alle Unternehmensbereiche die Grundlage funktionierender Geschäftsabläufe. Die Risiken lassen sich mit einer Technischen Versicherung minimieren.
Diese bietet eine „Allgefahrendeckung“ wie z.B. die Beschädigung und Zerstörung (Sachschaden) durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Überschwemmung – unter bestimmten Voraussetzungen
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • sowie Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Zu den Technischen Versicherungen gehören u.a. Elektronik-, Maschinen- oder Transportversicherungen.

In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, kann jedem passieren. Doch für Unternehmen ist dieses Risiko um ein Vielfaches höher.
Eine teure Maschine wird durch Mitarbeiter einer anderen Firma aus Unachtsamkeit zerstört und Ihr Gegner will lieber prozessieren statt zu zahlen. Das kann teuer werden.
Als Unternehmen sind Sie wesentlich mehr Haftungsrisiken ausgesetzt als eine Privatperson. Schnell entstehen durch Rechtsstreitigkeiten hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits. Zum Umfang des Rechtschutzes gehört zum Beispiel:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen-Recht für den Privat-Bereich
  • Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Aktiver Straf-Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

 

Natürlich gibt es darüber hinaus noch weitere Rechtsschutz-Absicherungsformen wie z.B. den Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutz. Gerne Informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Absicherung und sondieren für Sie den Markt, um ein optimales Deckungskonzept anbieten zu können.

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In Deutschland sind Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall.
Das können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein.
Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teilkasko oder einer Vollkasko Versicherung finanziell absichern.
Für den gewerblichen Bereich bieten viele Anbieter spezielle Konditionen wie z.B. Fuhrparkmodelle ab einer gewissen Anzahl von Fahrzeugen. Zu prüfen ist allerdings, ob eine solche Variante für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.
Aber auch bei der KFZ-Versicherung ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern vor allem die Service-Leistungen im Schadensfall sowie die Versicherungsbedingungen. Gerade in der Kasko-Versicherung ergeben sich hier zum Teil erhebliche Unterschiede, z.B.

  • Mitversicherung von Marderbiss und den unmittelbaren Auswirkungen.
  • Wildschäden nicht nur durch Haarwild sondern auch alle Wirbeltiere.
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit bei Vollkaskoschäden.

Versicherungsschutz für die von Ihnen verwalteten Immobilien

Mit uns finden Sie den richtigen Versicherer für Ihre Gebäudeversicherung, denn auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung und unseren sehr guten Beziehungen zu Versicherern, können wir verschiedenste Varianten für die Umsetzung anbieten. Das reicht von der Versicherung der Gebäude über Einzelverträge – also ein Versicherungsvertrag für jede Immobilie – bis hin zur Sammelversicherung von allen Gebäuden in einem Vertrag. Die Beitragsberechnung kann entweder nach der Versicherungssumme des einzelnen Gebäudes oder über ein sog. Wohneinheitenmodell erfolgen, bei dem nur die Anzahl der Wohneinheiten (Gewerbeeinheiten werden hier nach einem bestimmten Faktor in  Wohneinheiten „umgerechnet“) an den Versicherer zu melden sind und keine Ermittlung der Versicherungssumme erfolgen muss, sodass sich sowohl Ihr Verwaltungsaufwand als auch Ihr Haftungsrisiko deutlich reduziert.

Als Unternehmen mit Sitz in Pirna sind wir sehr erfahren bei der Versicherung gegen die erweiterten Elementargefahren, wie z.B. Hochwasser. In sehr vielen Fällen können wir auch dann Versicherungsschutz gegen die erweiterten Elementargefahren für Sie finden, wenn sich das Gebäude in einer hochwassergefährdeten Lage befindet und/oder in den letzten Jahr schon von einem Schaden betroffen war.

Wir suchen für Sie die beste Lösung, sprechen Sie uns an! Doch unser Service geht noch weiter, denn wir unterstützen Sie in der Abwicklung von Schadenfällen und in der Kommunikation mit dem Versicherer.

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Haftpflichtschäden können aber z.B. auch durch den Vorwurf einer nicht ausreichenden Durchführung der Schneeräumpflicht im Winter oder durch Sturm umgestürzte Bäume entstehen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Analog zur Gebäudeversicherung können wir Ihnen verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten von der „Einzeltarifierung“ bis zur vereinfachten Abwicklung über ein sog. Wohneinheitenmodell anbieten.

Die Mietnomadenversicherung sichert Sie bzw. die Wohungs- bzw. Immobilieneigentümer gegen die oftmals hohen Folgekosten ab, die Mietnomaden durch Nichtzahlung der Miete und Zerstörung der Mietsache verursachen. Der Versicherer leistet im Schadenfall sowohl für den Mietausfall als auch für Sachschäden, die z.B. durch Mutwilligkeit, Verwahrlosung oder Befall von Ungeziefer, Ratten oder Mäusen entstehen.

Bei der Mietkautionsversicherung handelt es sich um eine Mietkautionsbürgschaft entsprechend § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Statt einer Barzahlung oder Überweisung auf ein Mietkautionskonto erhalten Sie als Vermieter eine Bürgschaftsurkunde des Versicherers. Neben den Vorteilen für Ihre Mieter (z.B. keine Beinträchtigung der Liqudität) profitieren Sie als Vermieter von einem deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.

Sie haben Interesse an diesem Thema? Sprechen Sie uns an!

Verwaltungsbeiräte einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind das Bindeglied zwischen Immobilienverwalter und den Miteigentümern. Die Verwaltungsbeiräte übernehmen in der Regel vielfältige Aufgaben, aus denen sich auch eine persönliche Haftung der Verwaltungsbeiräte ergibt.