Vorsorge

Oft wird unter dieser nur die sogenannte »Entgeltumwandlung« verstanden, d.h. der Arbeitnehmer wandelt Beträge seines Bruttolohnes bzw.- gehaltes in Altersvorsorge um. Darüber hinaus gibt es aber auch die, durch den Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge bzw. Mischformen aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge.

Alle gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber eine Umwandlung von bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ihrer zukünftigen Entgeltansprüche verlangen.

Insgesamt differenziert man in 5 sogenannte Durchführungswege. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich und sollen im Folgenden kurz erläutert werden:

Der häufigste und zugleich einfachste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. In der Ansparphase werden die Beiträge auf eine externe Versicherung gezahlt und bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuer- und sozialabgabenfrei. In der Rentenphase oder sofern möglich als Kapitalauszahlung, werden diese dann nachgelagert besteuert und in der gesetzlichen Krankenversicherung verbeitragt.

eigenständige Versorgungseinrichtung, meist von Versicherungen eingerichtet. In der Art und Weise entspricht sie der Regel einem Lebens- bzw. Rentenversicherer. Die steuerliche und sozialversicherungsbeitragsrechtliche Behandlung erfolgt analog der Direktversicherung.

Kapitalsammelstelle mit der Anlagemöglichkeit auf internationalen Kapitalmärkten. Spielt oft bei tarifgebundenen Unternehmen eine Rolle.

Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, oft in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt. Der Arbeitnehmer erhält später von der Unterstützungskasse sein Rente.

Bei der Pensionszusage, auch bekannt als Direktzusage, hat der Arbeitnehmer unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Finanzierung der Versorgungsleistungen, das Unternehmen bildet dafür Pensionsrückstellungen. Bei der Anlage gibt es keine Beschränkungen, das Geld kann im Betrieb investiert oder auch in Fonds angelegt werden. Meist wird diese Form nur leitenden Angestellte angeboten. Bei einer Insolvenz des Unternehmens springt der Pensionssicherungsverein ein.

Aufgrund der komplexen Materie können wir hier kein standardisiertes Angebot erstellen. Bitte nehmen Sie hierzu unter dem Link »Kontakt« mit uns auf.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.versicherungsvideo.de zu laden.

Inhalt laden

Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, Ihrer Qualifikation, Ihrer Erfahrung oder Ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen oder zu ersetzen sind. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und –kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden. Ein Keyman ist meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen.

Fällt eine der obig genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können dem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste bis hin zur Existenzfrage drohen. Mit dem »Krisenkapital« (=Versicherungsleistung bei Tod oder schwerer Krankheit) aus einer Keymanpolice können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder ein Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden.

Bei der Absicherung von Schlüsselkräften im Unternehmen, kann sowohl ein langfristiger (schwere Krankheit), als auch dauerhafter (Tod) Ausfall der Mitarbeiter abgesichert werden.