Versicherungen

Bereits ein kleiner Fehler, der selbst dem erfahrensten Heilberufler unterlaufen kann, bringt erhebliche Risiken, die auch in hohen Schadensersatzforderungen münden können. Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg. Eine Berufshaftpflicht stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.

Die Inhaltsversicherung gehört zur Standardausstattung der Vorsorge- und Absicherungsmaßnahmen im Heilwesen.
Schäden an Einrichtungsgegenständen, medizinischen Geräten, Kommunikationstechnik usw. z.B. durch Feuer, Einbruchdiebstahl (inkl. Vandalismus), Leitungswasser, Sturm, Glasbruch, aber auch Überspannungen oder Bedienungsfehler (Elektronik) können versichert werden.

Als Freiberufler ist der wirtschaftliche Erfolg Ihrer Praxis bzw. Apotheke entscheidend vom Wirken Ihrer Person abhängig.
Darin liegt auch das außerordentliche Risiko. Das Risiko eines Verdienstausfalls bei Krankheit ist durch eine Krankentagegeld-Versicherung zu begrenzen. Damit decken Sie zwar den Einkommensverlust, nicht aber die weiterhin anfallenden Betriebskosten wie Löhne und Gehälter, Mieten und Pacht, Steuern, Bürokosten, Kosten für die Beschäftigung einer Vertretung usw.

Mit Hilfe der Ausfallversicherung sichern Sie Ihre Existenz unabhängig davon, ob der Geschäftsbetrieb durch Krankheit bzw. Unfall des Freiberuflers oder durch einen Sachschaden wie beispielsweise nach einem Feuer oder Einbruchdiebstahl unterbrochen ist.

„Was soll mir denn schon groß passieren!?“„Wie hoch kann ein Schaden schon sein?“ Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe zu einem großen finanziellen Schaden führen. Nicht ohne Grund belegt das Cyber-Risiko bei den TOP 10 der Gefahren für Unternehmen mittlerweile jedes Jahr einen der Spitzenplätze und hat z.B. Feuerschäden “überholt”.

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt wies in seinem Bericht zur Bundeslage 2021 rund 146.000 Straftaten aus, eine Steigerung um über 12 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Trend bleibt dabei unverändert, denn die Anzahl der Straftaten steigt seit 2017 jährlich an, während die Aufklärungsrate mittlerweile unter 30% gesunken ist. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. So werden im Bericht „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2022“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie beispielsweise 116,6 Mio. neue Schadprogramm-Varianten innerhalb eines Jahres ausgewiesen, dass entspricht durchschnittlich 320.000 neuen Schadprogramm-Varianten täglich.

Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

 

Jeden Tag tauchen rund 350.000 neue Varianten von Schadsoftware im Internet auf. Wir haben Ihnen hier zunächst sechs typische Gefahrenarten zusammengestellt.

Trojaner und Würmer
Sie sind der Klassiker unter den Cyber-Schädlingen: Viren und Trojaner nisten sich unbemerkt in Computern ein und klauen persönliche Daten und/oder infizieren E-Mails. Jeden Tag gibt es hunderttausende neue Versionen dieser Schadsoftware, vor denen sich Nutzer mit aktuellen Anti-Viren-Programmen schützen könnten. Das Problem: Die Hälfte aller Schädlinge bleibt unbemerkt.

Viren-Baukästen
Viren-Baukästen (Exploit Kits) sind Programme, die die Entwicklung individueller Schadsoftware ermöglichen und Cyberangriffe praktisch automatisieren. Die Programme können Drive-by-Downloads initiieren und nutzen eine Vielzahl weiterer Verbreitungswege, um Computer zu infizieren. Typisch für Viren-Baukästen ist ihre einfache Handhabung, die sie auch für technische Laien benutzbar macht.

Phishing
Möglichst viele sensible Daten in kurzer Zeit bekommen, dieses Ziel steckt auch hinter Phishing. Gefälschte Mails enthalten Links zu Online-Händlern, Bezahldiensten, Paketdiensten oder sozia-len Netzwerken. Dort geben die Opfer dann nichtsahnend ihre persönlichen Daten preis. Häufig holt sich aber auch ein unerkannter Trojaner die vertraulichen Informationen.

Denial-of-Service-Attacken (DoS-Attacken)
Bei Denial-of-Service-Attacken (Angriffe zur Blockierung eines Dienstes) geht es darum, einen Webserver oder einen Internetdienst so auszulasten, dass er im Internet nicht mehr erreichbar ist. Um das zu erreichen, werden massenhaft Datenpakete an den entsprechenden Server geschickt. Die Attacken werden immer unvorhersehbarer und effizienter, weil sie an unterschiedlichsten Stellen der IT-Infrastruktur ansetzen. Denial-of-Service-Angriffe werden mitunter auch als Ablenkungsmanöver eingesetzt, um gleichzeitig Schadsoftware zu aktivieren und zum Beispiel sensible Daten oder geistiges Eigentum zu stehlen.

Physischer Verlust
Genauso gefährlich wie Angriffe auf IT-Systeme ist der Verlust von Datenträgern. Entweder werden Notebooks, Tablets oder Smartphones gestohlen oder ihre Besitzer verlieren sie verse-hentlich. Vor allem auf Reisen kommen immer wieder Geräte abhanden und nur ein Teil findet sich wieder ein. Der Zugang zu den Geräten sollte durch sichere Passwörter geschützt und sensible Daten sollten verschlüsselt werden. Zudem können Inhalte mit entsprechenden Tools auch aus der Ferne gelöscht werden, sofern das Gerät online ist.

Datenverlust
Wichtigste Folge von Cyberangriffen ist der Verlust sensibler Daten. Ganz egal, wie die Informationen Abhandenkommen, die Folgen können verheerend sein. So können Kreditkartendaten missbraucht, beim Online-Banking Überweisungen getätigt oder der Besitzer der Daten mit einer Veröffentlichung sensibler Informationen erpresst werden.

In der Berufshaftpflicht sind Ansprüche eines geschädigten Dritten, wegen Datenverlust, Datenveränderung und Datenschutzverletzung, abgesichert. Einige Versicherer leisten auch, wenn der VN Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt.

In der Sach- und technischen Versicherung werden meist die Kosten für Wiederherstellung der Daten und betriebsfertigen Programme erstattet.

Eine Vertrauensschaden-Police kommt meist für die IT-Forensik und für die Wiederherstellungskosten nach einem Hackerangriff auf. Es gibt auch Deckungen am Markt, die für Kosten eines Sicherheits- und PR Beraters aufkommt. Sogar Geld und Vermögenswerte in elektronischer Form sind absicherbar.

Die Kidnap & Ransom (K&R) Deckungen leisten bei Erpressung und Bedrohung. Belohnung für Hinweise zur Ergreifung der Erpresser ist auch Inhalt der Deckung.

Aber reicht das aus? Wir sagen nein!
Was ist mit den Eigenschäden infolge von Datenwiederherstellung und Ertragsausfall, sowie Kosten für Forensik, für die Sicherung der Reputation und der Krisenkommunikation?

Die Komplexität von Cyberrisiken führt dazu, dass auch der Versicherungsschutz diesen Herausforderungen angepasst werden muss. Dabei kristallisieren sich zunehmend zwei grundsätzliche Bausteine der Absicherung heraus.

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Dazu gehören z.B.:

Wiederherstellung von Daten und Netzwerken
Unter diesem Punkt verbergen sich Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung oder Reparatur der IT-Systeme stehen.

Betriebsunterbrechung und Folgeschaden
Hacker blockieren die Homepage eines mittelständischen Online-Vertriebs. Nichts geht mehr! Durch die Betriebsunterbrechung werden mehrere Tage lang alle Bestellungs- und Zahlungsvorgänge unterbunden. Die Folge sind spürbare Umsatzeinbrüche.

Cyber Vandalismus
Das Verändern, Beschädigen, Löschen oder Zerstören von Daten. Dies kann durch einen gezielten Angriff durchgeführt werden oder durch ein mit Trojaner infiziertes Programm.

Cyber Erpressung
Erpressungen und Lösegeldforderungen waren immer schon wichtige Teile krimineller Aktivitäten. Mit der heutigen, globalen Internet-Wirtschaft haben die Kriminellen ihre erpressen. Ransomware nennt man Schadprogramme, die von Cyberkriminellen genutzt werden, um Geld von ihren Opfern zu erpressen entweder durch das Verschlüsseln von Daten oder durch das Blockieren des Computers.

Reputationsschäden und Kosten für Krisenkommunikation
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz kompliziert. So lautet zwar kein Sprichwort, aber so sieht die Wirklichkeit aus. Ist der gute Ruf eines Unternehmens oder einer Marke ernsthaft bedroht, müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Kosten für Werbemaßnahmen, um das Vertrauen der Kunden nach einem Schaden zu erhalten oder wiederzuerlangen werden übernommen. Ebenso gehört die Erstattung der Kosten für das Krisenmanagement dazu.

Computer-Forensik-Spezialisten
IT Forensiker unterstützen Sie bei der kriminalistischen Beweissicherung. Sie führen eine forensische Computer- und Datenträgeruntersuchung durch. Mit modernster Hard- und Software kommen sie Tätern auf die Spur. Sie spüren auch eventuelle Sicherheitslecks auf und treffen Maßnahmen zur Datensicherheit.

Benachrichtigungskosten
Wird ein Unternehmen ausgespäht, müssen die betroffenen Personen benachrichtigt werden. Kontodaten, Identifikationsdaten oder Sicherheitscodes geändert werden. Die-se Kosten werden übernommen, meist sogar auch die Überwachungsdienstleistung von beispielsweise dem betroffenen Konto.

Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices
Ob wegen eines Büro Diebstahls oder eines Cyber Raubzugs: Sind die Kreditkarten weg, zieht das auch Folgeschäden nach sich. Denn die Überwachung und der Schutz der verlorengegangenen Karten sind eine wichtige und auch kostspielige Begleiterscheinung.

Die Haftpflichtversicherung umfasst u.a. folgende mögliche Schäden.

Datenangriff
Schädigung von Drittsystemen oder unberechtigter Zugang zu einem Drittsystem durch eine Cyber-Attacke auf ein System des versicherten Unternehmens,

Rechtsverletzung
Verletzung oder widerrechtliche Verwendung von geistigem Eigentum durch Versicherte aufgrund von Cyber-Aktivitäten dieser.

Ausspähung
Unberechtigter Zugang zu sensiblen, personenbezogenen Daten Dritter über ein System eines versicherten Unternehmens.

Verhinderter Zugang
Beeinträchtigung oder Verhinderung des berechtigten Zugangs von Kunden zu einem System eines versicherten Unternehmens als Folge einer Cyber-Attacke auf die Systeme des versicherten Unternehmens.

Rufschädigung
Verleumdung, üble Nachrede oder jede andere Art der Diffamierung oder Verunglimpfung von Personen, Produkten oder Dienstleistungen oder Beeinträchtigung der Privatsphäre von Personen durch Cyber-Aktivitäten eines versicherten Unternehmens.

In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, kann jedem passieren. Doch für Ihre Praxis oder Apotheke ist dieses Risiko um ein Vielfaches höher.

Als Freiberufler sind Sie wesentlich mehr Haftungsrisiken ausgesetzt als eine Privatperson. Schnell entstehen durch Rechtsstreitigkeiten hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits. Zum Umfang des Rechtschutzes gehört zum Beispiel:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen-Recht für den Privat-Bereich
  • Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Aktiver Straf-Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Dieses Spezialprodukt für Berufshaftpflicht-, Werte und Ertragsausfallversicherung zeichnet sich durch einfachstes Handling bei optimalem Versicherungsschutz aus.
Als Kalkulationsgrundlage genügt die Anzahl Ihrer Behandlungszimmer. Der optimale Versicherungsschutz ist beim Komplettschutz dadurch gekennzeichnet, dass grundsätzlich nur vier Ausschlüsse bei der Versicherung für die Einrichtung und Vorräte vorhanden sind: Nur Verschleiß, Verderb, Verfall und Vorsatz als Schadensursachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

So besteht z.B. auch Versicherungsschutz für Elementarschäden, einfacher Diebstahl, Beschädigung an der Einrichtung oder an den Vorräten. Eine zusätzliche, kostenintensive Elektronikversicherung wird überflüssig. Bestehende Versicherungen sind kein Problem.

Durch die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung können ab sofort die wesentlichen Versicherungslücken geschlossen werden. Bis zur möglichen Kündigung bestehender Verträge vermindert sich der Beitrag zur Spezial-Police.

Dieses Spezialprodukt für Berufshaftpflicht-, Werte und Ertragsausfallversicherung zeichnet sich durch einfachstes Handling bei optimalem Versicherungsschutz aus.
Als Kalkulationsgrundlage genügt die Anzahl Ihrer Behandlungsstühle. Der optimale Versicherungsschutz ist beim Komplettschutz dadurch gekennzeichnet, dass grundsätzlich nur vier Ausschlüsse bei der Versicherung für die Einrichtung und Vorräte vorhanden sind: Nur Verschleiß, Verderb, Verfall und Vorsatz als Schadensursachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

So besteht z.B. auch Versicherungsschutz für Elementarschäden, einfacher Diebstahl, Beschädigung an der Einrichtung oder an den Vorräten. Eine zusätzliche, kostenintensive Elektronikversicherung wird überflüssig. Bestehende Versicherungen sind kein Problem.

Durch die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung können ab sofort die wesentlichen Versicherungslücken geschlossen werden. Bis zur möglichen Kündigung bestehender Verträge vermindert sich der Beitrag zur Spezial-Police.

Die Multi-Risk-Police für Betriebs- und Produkthaftpflicht, Aut Idem Rückforderungs-Ansprüche, Inhalts- und Elektronikversicherung einschließlich Vorräte mit allen Betriebsunterbrechungs-Versicherungen.
Grundsätzlich besteht für die Einrichtung und die Vorräte Ihrer Apotheke voller Versicherungsschutz mit Ausnahme der 4 V`s (Verschleiß, Verderb, Verfall, Vorsatz). In der Sachversicherung sind selbst unbenannte Gefahren mitversichert!
Bestehende Versicherungen sind kein Problem. Durch die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung haben Sie ab sofort umfangreichen Versicherungsschutz, bestehende Versicherungslücken werden unmittelbar geschlossen.