Vorsorge

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Die private Rentenversicherung ist eines der wichtigen Instrumente zur Altersvorsorge. Sie sichert im Alter lebenslang ein zusätzliches laufendes Einkommen und ist somit eine Basisabsicherung für den Erhalt des Lebensstandards im Ruhestand. Notwendig wird sie aufgrund eines erheblich weiter sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus.
Bei einer solchen, möglichst lebensbegleitenden Entscheidung ist nicht nur ein solides Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig, sondern auch Informationen zur Finanzstärke der Gesellschaften, ihrem Rating, Konzernstruktur, Bonität, etc.

Wir vergleichen für Sie die Anbieter und Produkte, unabhängig und fair.

Die private Rentenversicherung kann als sogenannte klassische Variante mit einem garantierten Zins abgeschlossen werden oder als fondsgebundene Variante.

Diese garantiert eine bestimmte Rentenhöhe bzw. bei vorhandener Option eine Kapitalauszahlung. Darüber hinaus gibt es auch noch die sogenannte Überschussrente.
Allerdings wird es für die Gesellschaften auf Grund des niedrigen Zinsniveaus zukünftig immer schwieriger werden hohe Überschüsse zu erwirtschaften. Aus diesem Grunde eignet sich diese Form der privaten Rentenversicherung nur bei Laufzeiten (sog. Ansparphase) bis zu 10, max. 12 Jahren.

Diese Art der Rentenversicherung kombiniert die Vorteile einer lebenslangen Rente mit der Möglichkeit, sich durch Einzahlungen in Investmentfonds direkt an den Renditechancen des Kapitalmarktes zu beteiligen. Schon ab dem ersten Beitrag erwerben Sie Anteile an ausgewählten Top-Investmentfonds, entsprechend der individuell wählbaren und meist kostenlos änderbaren Anlagestrategie. Der Wert der Fondsanteile (Policenwert) ist am Ende der Versicherung ausschlaggebend für die Höhe der lebenslangen privaten Rente oder Kapitalauszahlung.  Auch bei dieser Versicherungsform gibt es deutliche Unterschiede im Markt. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich die verschiedenen Möglichkeiten der Anbieter aufzeigen.

Die »Riester Rente«

Das gesetzliche Rentenniveau wurde im Rahmen der Rentenreform 2001 gesenkt. Damit wird die Versorgungslücke eines jeden gesetzlich Rentenversicherten automatisch größer. Eine ergänzende Altersvorsorge wird somit wichtiger denn je.
Die Riester-Rente mit staatlicher Förderung über Zulagen und möglichen Steuerersparnissen in schließt zwar diese Lücke nicht ganz, „lohnt“ sich trotzdem für zahlreiche Versicherte.
Die Zulagen, insbesondere bei Familien, können einen erheblichen Teil der Beitragsleistung ausmachen. Mit einem relativ geringen Eigenbeitrag kann somit eine attraktive zusätzliche private Altersvorsorge aufgebaut werden.
Aber auch Besserverdienende profitieren von hoher staatlicher Forderung mittels der Steuerersparnis.

Die Riester-Rente ist das Produkt mit den prozentual höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten. Die Forderung kann zwischen 35 und 55 %, in manchen Fällen sogar über 90 % betragen-je nach Familienstand und Einkommen.

Produktdetails:

  • Sockelbetrag in Höhe von 60 €, der mindestens aufgewendet werden muss, um in den Genuss der Zulagen zu kommen.
  • Einfacher Dauerzulagenantrag.
  • Die RiesterRente dient der Altersvorsorge. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Alter 62.
  • Die RiesterRente ist im Alter mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter meistens geringer, als im Berufsleben.
  • Seit 2005 können Sie sich neben der Rente zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Die Förderung bleibt erhalten. Dadurch verringert sich natürlich Ihre zukünftige Rente und die Kapitalzahlung ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
  • Ihre RiesterRente ist »Hartz IV«-sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich.
  • Im Todesfall kann der Policenwert Ihres Riestervertrags inklusive der Förderung auf den Riestervertrag Ihres Ehegatten übertragen werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann auch eine Kapitalzahlung an den Ehegatten oder andere Hinterbliebene erfolgen. Allerdings muss dann die Förderung zurückgezahlt werden.

Eine ausreichende ergänzende Altersvorsorge wird wichtiger denn je. Staatlich geförderte Produkte sollen den Rentenschwund im Alter ausgleichen.
Mit der Basis Rente können Sie in bisher nicht gekanntem Umfang aus unversteuertem Einkommen für Ihr Alter vorsorgen.
Auch Risikobausteine wie Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenabsicherung werden neben der Altersvorsorge staatlich gefördert.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Beiträge zur Basis Rente sind als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von maximal 22.172 € steuerlich abzugsfähig.
Die maximal abziehbaren Beiträge sind in 2005 auf 60 Prozent begrenzt und erhöhen sich jedes fo.lgende Jahr um 2 Prozent. Der höchstmögliche Abzugsbetrag ist im Jahre 2025 erreicht. Dies gilt auch für die Beiträge zu eingeschlossenen Zusatzbausteinen.
Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, kürzen diese den maximal abziehbaren Betrag. Bei Personen, die ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, beispielsweise Beamte, reduziert sich der maximal abziehbare Betrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Produktdetails:

  • Die BasisRente dient primär der Altersversorgung. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Ihrem 62. Lebensjahr.
  • Die Beiträge für die Zusatzbausteine, z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind steuerkonform, d.h. steuerlich absetzbar, wenn Sie weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen.
  • Die Hinterbliebenenrenten dürfen nicht höher als die Altersrente sein.
  • Keine Beleihung oder Auszahlung des Vorsorgekapitals möglich.
  • Ihre BasisRente ist „Hartz IV“-sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich.
  • Für Selbstständige gilt Insolvenzsicherheit in der Ansparphase  bis zu gewissen Höchstgrenzen und in der Rentenphase die Regelung entsprechend § 851 c Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Die BasisRente ist nicht vererbbar. Über den Zusatzbaustein der Hinterbliebenenvorsorge können Sie allerdings auch Ihre Angehörigen absichern.

Ihr privater Risikoschutz ist schon lange kein Luxus mehr, sondern oft dringend notwendig. Mit einer Risikolebensversicherung erhalten Sie notwendigen Risikoschutz für einen günstigen Beitrag und können somit finanzielle Nöte von Ihren Lieben abwenden. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie:

  • eine junge Familie haben oder gründen
  • eine Immobilie finanzieren
  • zusammen mit einem Teilhaber ein Geschäft als Selbständiger aufbauen

Wer zahlt, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?

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Aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, kann jedem passieren. Und das auch schon in jungen Jahren. Umso wichtiger ist die Vorsorge, die diesem Rechnung trägt. Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit ca. 700 EUR brutto monatlich. Und viele Personen wie Berufsanfänger, Hausfrauen, Studenten oder Selbständige erhalten unter Umständen gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn zum 1.1.2001 entfiel die Anwartschaft auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die zu diesem Zeitpunkt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.  Dies war die Konsequenz einer tiefgreifenden Änderung, die mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft getreten war. Das alte Rentensystem für verminderte Erwerbsfähigkeit, das zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterschied, wurde von einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente abgelöst. Anders als bei der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente spielt bei der abgestuften Erwerbsminderungsrente der erreichte berufliche Status keine Rolle mehr. Die Prüfung, ob ausschließlich eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mit ähnlichen beruflichen Anforderungen verrichtet werden kann, entfällt. Einen Berufsschutz gibt es, abgesehen von der Vertrauensschutzregelung für vor dem 2.1.1961 Geborene, also nicht mehr.  Eine private ergänzende Berufsunfähigkeitsabsicherung ist daher unabdingbar. Doch auch hier gibt es sehr große Unterschiede im Markt. Speziell das »Kleingedruckte« in den Bedingungen ist zu beachten.

 Zum Beispiel:

  • Prognosezeitraum 6 Monate
  • Verweisungsverzicht
  • keine Prämienerhöhung
  • keine Arztanordnungsklausel
  • garantierte Beitragsbefreiung für Dynamik
  • etc.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer persönlichen Absicherungssituation. Dabei legen wir großen Wert auf den Vergleich der Bedingungen der Gesellschaften, die Bonität sowie die Erfahrungen der Gesellschaften sowie deren Ratingergebnisse.

Wie die folgenden Abbildungen zeigen, kann eine schwere Krankheit jeden treffen. Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall gelten heute fast als „Volkskrankheiten“. Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch Instituts fast 1 Million Menschen.
Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr gut, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter? Können Sie es sich beispielsweise leisten, beruflich kürzer zu treten? Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden?Z.B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder der Umbau von Haus, Wohnung oder Auto.
Ratsam ist die Schwere Krankheiten Absicherung für jeden, der finanziell auf seine Arbeitskraft angewiesen ist.

Durch eine Absicherung gegen Schwere Krankheiten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen.
Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Dank einer Schwere Krankheiten Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung.
So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!