Wer zahlt den Schaden, wenn im Urlaub in ein Hotelzimmer oder in die Ferienwohnung eingebrochen wurde? Versicherungs-Experten wissen: Mit dem richtigen Baustein in der Hausratversicherung ist man auch vor solchen Malheuren geschützt. Wichtig ist hierfür die sogenannte Außenversicherung.
Seit mehreren Tagen schon zeigt sich der Sommer in Deutschland von seiner tristen Seite. Nachts fällt das Thermometer mancherorts auf elf Grad und dicke Regenwolken verhängen den Himmel. Zwar hat der Wetterbericht für diese Woche Besserung versprochen und kündigt wieder sommerliche Temperaturen an. Aber so mancher Urlauber ist jetzt lieber anderswo – zum Beispiel im sonnigen Süden.
Beliebte Urlaubsregionen oft von Dieben heimgesucht
Dass selbst im schönsten Urlaubsidyll die Touristen nicht vor bösen Überraschungen sicher sind, zeigt die Diebstahlstatistik der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Italien ist das beliebteste Urlaubsland für deutsche Urlauber – mit jährlich 240.000 Einbrüchen in Häuser und Wohnungen. Frankreich, ebenfalls sehr beliebt, steht mit 135.000 Einbrüchen immerhin etwas besser da. Dennoch: Auf solche Fälle sollte man vorbereitet sein!
Hier kommt die Hausratversicherung ins Spiel. Beinhaltet der Vertrag eine „Außenversicherung“, dann sind Einbrüche in Hotelzimmer und Ferienwohnungen abgesichert. Vorausgesetzt, das Zimmer war auch tatsächlich verschlossen und die Langfinger mussten sich gewaltsam Zugang verschaffen. In der Regel leisten die Verträge maximal zehn bis zwanzig Prozent der Versicherungssumme.
In den Verträgen sollte darauf geachtet werden, wie lange die Außenversicherung greift. Denn „Außenversicherung“ bedeutet, dass nur vorübergehende Aufenthalte in einer fremden Wohnung abgesichert sind. Üblich sind 90 Tage, manch ein Versicherer bietet auch länger Schutz an. Achtung!: Wertsachen, Bargeld und Schmuck werden oft nur ersetzt, wenn sie in einem Safe eingeschlossen waren.
Diebstahl unmittelbar der Polizei melden!
Damit der Versicherer den Schaden reibungslos ersetzt, ist es erforderlich, den Diebstahl so schnell wie möglich bei der Polizei anzuzeigen. Sonst kann es Probleme geben, muss der Einbruch doch gegenüber dem Versicherer bewiesen werden.
Auch mit Blick auf die eigene Wohnung muss ein längerer Aufenthalt im Ausland abgeklärt werden. Sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Anbieter als Gefahrerhöhung: Dann steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Langzeitreisende sollten besser mit dem Versicherer Rücksprache halten! Oft lässt sich gegen einen Zuschlag auch eine längere Abwesenheit vereinbaren.
Wenn der Koffer unterwegs abhanden kommen, kann eine extra Gepäckversicherung Abhilfe leisten. Aber Vorsicht: Oft sehen die Verträge zahlreiche Ausschlüsse vor, so dass so mancher Verbraucherschützer sogar komplett abrät. Hohe Selbstbeteiligungen sind zum Beispiel nicht unüblich. Hier kann es empfehlenswert sein, noch einmal einen Versicherungsexperten draufschauen zu lassen, welche Bedingungen und Ausschlüsse laut Vertrag vereinbart sind.