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Einen positiven Trend meldet die Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Demnach gab es im Jahr 2015 weniger Beschwerden über Versicherer, wie aus dem jüngsten Jahresbericht hervorgeht.

Wenn Kunden mit ihrer Versicherung unzufrieden sind, können sie sich an die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit einer Beschwerde wenden. Diese fordert dann unter Umständen eine Stellungnahme des Unternehmens an und prüft, ob eine weiteres Vorgehen gegen den Versicherer notwendig ist. Eine solche Beschwerde kann im Zweifel allen Verbrauchern nutzen, wenn sie dazu beiträgt, regelwidriges Verhalten von Versicherern zu verhindern.

Weniger Beschwerden im Jahr 2015

Anfang Mai hat die BaFin ihre Beschwerde-Statistik für das Jahr 2015 vorgelegt. Und diese deutet auf eine positive Entwicklung hin. So erreichten 2015 insgesamt 9.746 abgeschlossene Anfragen die Aufsichtsbehörde – und damit deutlich weniger als im Jahr zuvor, als noch 11.139 Vorgänge registriert wurden. In nur 7.843 dieser Fälle handelte es sich tatsächlich um Beschwerden, in den anderen hingegen um allgemeine Auskunfts-Ersuche und Petitionen.

Deutlich geringer ist die Zahl der Beschwerden, die sich nach Prüfung der Eingabe tatsächlich als begründet erwiesen. Dies traf auf lediglich 31,1 Prozent aller Fälle zu. Häufigste Beschwerdegründe waren Verzögerungen bei der Schadenbearbeitung, etwa wenn der Versicherer seinen Kunden zu lange im Unklaren darüber lässt, welche Leistung er erhält (1.364 Eingaben). Auch die Höhe der Versicherungsleistung (1.014 Eingaben) und Deckungsfragen (972 Eingaben) waren häufige Streitthemen – also die Frage, was überhaupt versichert ist und was nicht.

Beispiel: Verwaltungskosten falsch ausgewiesen

Die BaFin nennt in ihrem aktuellen Bericht auch Beispiele für Beschwerden. So hat ein Lebensversicherer die Verwaltungskosten einer Rentenversicherung irrtümlich im Produktinformationsblatt zu niedrig angegeben. Als der Anbieter den Irrtum bemerkte, schickte er nachträglich ein neues Informationsblatt an die Kunden und wies die Verwaltungskosten darin korrekt aus, also deutlich höher. Die Kunden sollten nun den höheren Betrag zahlen.

Eine Kundin weigerte sich, diese Mehrkosten zu akzeptieren. Sie argumentierte, ihr können nur die irrtümlich im Informationsblatt ausgewiesenen Kosten berechnet werden – schließlich hätte sie auf dieser Basis den Vertrag unterzeichnet. Die BaFin schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

Letztendlich lenkte der Versicherer ein und bestätigte der Aufsicht, er werde alle Verträge mit den irrtümlich zu niedrig ausgewiesenen Kosten weiterführen. Die einzige Beschwerde einer unzufriedenen Kundin bewirkte also Verbesserungen für alle Versicherungsnehmer, die diesen Tarif abgeschlossen hatten!

Bitte schriftlich beschweren!

Wenn sich Verbraucher bei der BaFin beschweren wollen, müssen sie dies schriftlich tun. In dem Schreiben sollten immer der Sachverhalt sowie der Grund der Beschwerde genannt sein.

Verbraucher können einen Brief, ein Fax oder eine Email an die BaFin schicken. Die BaFin benötigt eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts sowie Kopien der wesentlichen Unterlagen, um dem Problem nachzugehen. Die Postanschrift lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / Graurheindorfer Straße 108 / 53117 Bonn. Die Emails können an poststelle@bafin.de gesendet werden.

Bevor man sich beschwert ist es jedoch ratsam, das Gespräch mit dem Versicherer oder dem betreuenden Vermittler zu suchen – viele Konflikte können so bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.

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