Das Jahresende rückt näher. Das bedeutet für viele Autofahrer: Mit Kündigungsstichtag zum 30. November endet entweder zum Jahresende der Vertrag für die Kfz-Versicherung (und endet damit die Kfz-Wechselsaison). Oder der Vertrag läuft, falls eine Kündigung unterblieb, zu Beginn des neuen Jahres weiter. Ein Weiterlaufen bedeutet aber auch oft: Neue Konditionen werden fällig. Aktuell warnt die Münchener Boulevardzeitung tz, auf versteckte Beitragserhöhungen zu achten.
Kommt es zu solchen Beitragserhöhungen, gilt das Sonderkündigungsrecht – der Vertrag kann dann auch über den 30. November hinaus noch gekündigt werden und die Wechselsaison verlängert sich für Betroffene. Wichtig aber ist: Vor einem solchen Schritt sollte man überprüfen, ob man mit einem Wechsel des Vertrags tatsächlich günstiger kommt.
Viele Versicherungsnehmer bemerken Beitragserhöhung nicht
Zunächst klärt das Blatt auf: Viele Versicherungsnehmer bemerken ihre Beitragserhöhung nicht. Grund ist der Schadenfreiheitsrabatt als Belohnung für unfallfreies Fahren. Denn jedes Jahr unfallfreies Fahren sichert einem Versicherungsnehmer eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF) – und sichert damit einen bestimmten Prozentsatz als Rabatt.
Die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt ebenfalls zum Beginn des neuen Versicherungsjahres und damit zumeist zum 1. Januar. Wird nun aber ein Autofahrer durch den Schadenfreiheitsrabatt belohnt und muss er in der Folge weniger für seine Kfz-Versicherung zahlen, fällt ihm oft gar nicht auf, dass sich der Beitrag dennoch erhöht hat.
Die tz rät folglich, den Vergleichsbetrag in der Rechnung zu prüfen. Gemeint ist eine Angabe, mit der Versicherer ausweisen müssen: Auf welche Höhe sinkt der bisherige Beitrag aufgrund der verbesserten SF-Klasse. Ist der Rechnungsbetrag nun höher als der Vergleichsbetrag, hat es meist eine versteckte Beitragserhöhung gegeben.
Versteckte Beitragserhöhung ermöglicht Sonderkündigungsrecht
Wurde der Versicherungsbeitrag tatsächlich erhöht, greift das Sonderkündigungsrecht. Hierüber informiert der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft auf seiner Verbraucherseite: Unabhängig von der Laufzeit kann der Versicherungsvertrag bei Prämienerhöhung gekündigt werden. Jedoch muss die Kündigung mit einmonatiger Frist erfolgen ab Zugang der Mitteilung – in diesem Falle ab Zugang der Rechnung. Die Kündigung ist laut GDV sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre.
Wechsel der Kfz-Versicherung… will gut geprüft sein
Wer aber nach einer versteckten Beitragserhöhung eine Kündigung plant, um durch Wechsel seiner Kfz-Versicherung Geld zu sparen, der solle sehr genau prüfen, ob er am Ende nicht doch teurer kommt. Denn günstigere Prämien bedeuten nicht automatisch den gleichen Leistungsumfang. Das wird insbesondere beim Schadenfreiheitsrabatt deutlich.
Zwar gilt in der Regel: Mit den Schadenfreiheitsklassen können Prozente des Schadenfreiheitsrabatts zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Das wäre auf einfachem Wege möglich aufgrund des so genannten Versichererwechselbescheinigungsverfahrens (VWB-Verfahren), wie der GDV informiert: Versicherer gleichen die Daten elektronisch ab. Jedoch: Baut ein Versicherungsnehmer einen Unfall, können sich Bedingungen der Tarife unterscheiden. Sobald nämlich ein Autofahrer einen Unfall selbst verursacht hat, stuft ihn der Versicherer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück.
Ungünstige Rückstufungen können Tarif verteuern
Das Problem ist nun: manche Versicherer stufen einen Fahrer nicht um eine Schadenfreiheitsklasse zurück, sondern gleich um mehrere SF-Klassen. So gibt es Anbieter, die bei einem Unfall den Unfallverursacher von SF-Klasse 15 um acht oder neun Schadenfreiheitsklassen zurückstufen auf SF-Klasse 7 oder gar SF-Klasse 6. Dann dauert es auch wieder mehrere Jahre, bis die alte Klasse erreicht ist. Laut einer Studie der Zeitschrift „Finanztest“ können sich die Mehrkosten für den Autofahrer nach einem Unfall dadurch auf mehrere tausend Euro summieren.
Die scheinbar günstigere Versicherung kann sich demnach aufgrund eines Unfalls schnell als der wesentlich teurere Tarif entpuppen. Aus diesem Grund sollten Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung vor einem Wechsel sehr genau geprüft werden. Denn nicht nur die Prämienhöhe, auch der Leistungsumfang einer Police ist entscheidend. Mitunter lohnt da guter Rat von einem Experten.
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