Aktuelle Zahlen zeigen erneut, wie wichtig eine private Pflegezusatzversicherung ist. Wer in einem Pflegeheim stationär betreut werden muss, zahlt demnach im Schnitt monatlich 1.170 Euro Eigenanteil. Geld, das zusätzlich zu den Kosten finanziert werden muss, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind.
Am Montag tagte der Gesundheitsausschuss des Bundestages, nachdem die Opposition einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Das Thema dabei war durchaus wichtig, wie die „Bild“-Zeitung exklusiv berichtete. Überfordern die Eigenanteile für die stationäre Pflege die Patienten? Drohen die Kosten für die Betroffenen aus dem Ruder zu laufen?
In der Anhörung kamen auch Experten zu Wort, die interessante Zahlen präsentierten. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) hat zum Beispiel folgendes errechnet: Im Schnitt zahlen Betroffene vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod 31.131 Euro aus der eigenen Tasche, wenn sie in ein Pflegeheim müssen. Das ist der Preis für einen Kleinwagen. Doch je länger jemand im Heim betreut wird, desto mehr muss er aus der eigenen Tasche finanzieren. Umgerechnet in den monatlichen Eigenanteil, beziffern sich die durchschnittlichen Kosten demnach auf 1.170 Euro.
Das ist nicht wenig – und jeder kann errechnen, ob er im Falle der Pflegebedürftigkeit einen vierstelligen Betrag extra zur Verfügung hat. Wenn nicht, werden die Angehörigen zur Kasse gebeten, in der Regel der Ehepartner oder die Kinder. Dass die hohen Pflegekosten ein Armutsrisiko bedeuten, zeigt eine andere Zahl. Zum Jahresende 2016 waren bereits 347.000 Senioren auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen, das ist jeder sechste Pflegefall. Mit „Hilfe zur Pflege“ springt das Sozialamt ein, wenn das eigene Einkommen nicht reicht, um die Lebenskosten im Pflegefall abzusichern. Grundlage ist das 12. Buch des Sozialgesetzbuches.
Es kann also nicht schaden, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Speziell eine Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung bietet sich hierfür an. Dann nämlich kann das Geld nach eigenem Ermessen verwendet werden – im Gegensatz zu einer Pflegekosten-Police, die lediglich die Kostendifferenz für ambulante und stationäre Dienste übernimmt. Hierbei gilt es zu bedenken, dass nach wie vor zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen umsorgt werden.
Seit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes ist der Eigenanteil im Pflegeheim übrigens nicht mehr abhängig vom Pflegegrad bzw. der Pflegestufe. Alle Bewohner einer Einrichtung zahlen den gleichen Betrag. Hier lohnt sich ein Vergleich von verschiedenen Regionen und Pflegeheimen, denn die Kosten können stark differenzieren. In Sachsen müssen die Betroffenen im Schnitt 1.170 Euro zuschießen. In Nordrhein-Westfalen zahlen sie mit 2263 Euro deutlich mehr.
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