Wer ein Auto neu zulässt, benötigt in Deutschland eine sogenannte eVB-Nummer, um das Gefährt von A nach B zu transportieren. Mit der Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) soll sichergestellt sein, dass das Auto auch vor Beginn der Zulassung einen Versicherungsschutz hat. Aber dabei gibt es einiges zu beachten, denn nicht immer ist ein Kaskoschutz inkludiert.
Wenn jemand in Deutschland einen Neuwagen kauft, einen Gebrauchtwagen ummeldet oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden will, braucht er in der Regel eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Selbst für Kurzkennzeichen oder die nachträgliche Änderung eines Saisonkennzeichens ist diese Nummer erforderlich, die aus sieben Zahlen und Buchstaben besteht. Die eVB ist ab Abschluss über einen begrenzten Zeitraum hinweg gültig: Üblich sind hierbei 30 Tage.
Eine entsprechende Nummer bekommt man ganz einfach auf Anfrage bei den Kfz-Versicherern oder einem Vermittler. Die Anfrage ist mittlerweile bei vielen Versicherern online und per App möglich, die Nummer ist dann sofort gültig. Ein deutlicher Vorteil gegenüber der früheren Doppelkarte, die lange Zeit dazu diente, auf der Zulassungsstelle eine Kfz-Haftpflicht nachzuweisen. Heute muss der Halter nicht mehr warten, bis das Dokument per Post an die Zulassungsstelle geschickt wurde, sondern kann das Auto mit der eVB sofort anmelden.
Vorsicht: Kaskoschutz eingeschlossen?
Gerade die Tatsache, dass man eine eVB leicht und problemlos bekommt, kann sich aber als heimtückisch entpuppen. Denn eVB-Nummer ist nicht gleich eVB-Nummer! Zwar beinhaltet jeder entsprechende Vertrag einen Kfz-Haftpflichtschutz. Aber es gibt tatsächlich Angebote, die nur eine eingeschränkte Kaskoversicherung bieten. Die Konsequenzen können bitter sein. Wenn der Fahrer bei der Überführung des Wagens einen selbstverschuldeten Unfall baut, kann es passieren, dass er den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht ersetzt bekommt.
Vergleicht man die unterschiedlichen Bedingungen, die Gesellschaften an die Herausgabe einer eVB-Nummer knüpfen, dann muss man sich die Frage stellen, wann der Kunde überhaupt eine Deckung bei einem Kaskoschaden hat. So machen es einige Versicherer zur Bedingung für den Kaskoschutz, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr als einen Teilkaskoschaden in den letzten Jahren hatte und die Typklasse nicht größer als 30 sein darf. Ein teurer Sportwagen, der statistisch oft in Unfälle verwickelt ist, genießt dann unter Umständen keinen Schutz. Manche Versicherer schreiben auch eine Selbstbeteiligung für die Kasko fest. Details, über die sich ein angehender Fahrzeughalter informieren sollte!
Denn krachen kann es schnell. Das Unfallrisiko bei Überführungen besteht nicht nur auf längeren Strecken, etwa wenn man ein Auto aus einer anderen Stadt abholt. Schon bei kurzen Distanzen bedeuten selbstverschuldete Unfälle ein Risiko. Schließlich ist das Auto neu und ungewohnt, so dass sich ein Fahrer schnell ablenken lässt. Und schon hat man beim Ausparken einen anderen PKW übersehen, weil man sich noch mit den Bedienelementen des Cockpits vertraut machen musste oder der Spiegel falsch eingestellt war. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich über eVB-Nummern kundig zu machen.
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04.09.2017