Finanzielle Engpässe in Zeiten der Coronakrise: mehr Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Viele Firmen schicken nun ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause: Sie können nur noch verkürzt im Homeoffice oder gar nicht mehr arbeiten. Um diese Härten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzufangen, hat die Bundesregierung am Samstag die Regeln für Kurzarbeitergeld gelockert.
Das Coronavirus hat die Bundesrepublik in einen nie gekannten Ausnahmezustand versetzt: Am Montag beschlossen Bund und Länder, dass Bars und Kneipen, Sportstätten und viele Läden, die keine Produkte des täglichen Bedarfs verkaufen, schließen müssen oder nur sehr eingeschränkt öffnen dürfen. Ziel ist es, das öffentliche und soziale Leben weitestgehend einzufrieren und die Menschen auf Distanz zu halten, damit sie sich nicht mit dem neuen Coronavirus COVID-19 infizieren und dieses unkontrolliert verbreiten.
Das stellt auch die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Einnahmen brechen weg, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nach Hause geschickt werden. Um die Härten aufzufangen, haben Bundestag und Bundesrat am Samstag die Regeln für Kurzarbeitergeld (KUG) gelockert. Es soll all jene Firmen entlasten, die “unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen“, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Protokoll gibt. Grundlage ist das sogenannte „Arbeit-von-morgen-Gesetz“.
Arbeitgeber müssen Leistung beantragen
“Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten“, berichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihrer Webseite. Voraussetzung hierfür sei, dass die „üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind“. Das Geld erhalten die Beschäftigten aber auch, wenn der Betrieb vorübergehend ganz geschlossen werden muss.
Beantragt werden muss das Kurzarbeitergeld in der Regel bei der Bundesagentur für Arbeit (BA): durch den Arbeitgeber. Das heißt, die Beschäftigten müssen sich eigentlich nicht selbst drum kümmern. Gerade für viele kleine Betriebe kann das aber nun zu Problemen führen. So berichtet die Zeitschrift „Welt“, dass die Bundesagentur mit Anfragen derzeit überrannt werde. Die Firmen hätten auch großen Beratungsbedarf, da nun erstmals solche betroffen seien, die nie zuvor auf diese Leistung angewiesen waren.
Wie hoch aber fällt das Kurzarbeitergeld aus? Wer Kinder hat, erhält 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz, Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60 Prozent. Maximal für zwölf Monate kann das Geld ausgezahlt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Bundesagentur nicht das „normale“ Netto der Lohnabrechnung heranzieht, sondern mit einem pauschalisierten Nettoentgelt rechnet. Beispiel-Rechnungen können auf der Webseite der Bundesarbeitsagentur eingesehen werden.
Dabei muss das Geld nicht für den gesamten Betrieb beantragt werden: Wer weiterarbeiten kann und muss, kann auch weiterhin den „normalen“ Lohn beziehen. Zudem soll das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter erhältlich sein, die nun ebenfalls betroffen sind.
Selbstständige haben bei Quarantäne Anspruch auf Ersatzleistungen
Die schlechte Nachricht für Selbstständige: Sie kommen nicht in den Genuss von Kurzarbeitergeld, da sie auch nicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind: sofern sie nicht freiwillig einzahlen. Die gute Nachricht: Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn die Quarantäne über eine Firma verhängt wird. Grundlage ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (§ 56 IfSG). Die Quarantäne muss durch einen Arzt bestätigt und dem Gesundheitsamt bekannt sein.
Viel gibt es auch in diesem Fall leider nicht: Sie beträgt ein Zwölftel der letzten Jahres-Einnahmen, die dem Finanzamt gemeldet wurden. Die Bundesregierung überlegt aber, ob und wie man auch diesen Menschen helfen kann. Besonderes Augenmerk gilt dabei den sogenannten Soloselbstständigen: Unternehmer ohne eigene Angestellte wie Köche, Kreative, freie Dozenten, Schauspieler, kleine Ladenbesitzer. Sie arbeiten oft am Rand des Existenzminimums – brechen nun die Einnahmen weg, weil Aufträge storniert oder nicht mehr nachgefragt werden, wissen sie nicht, wie sie über die Runden kommen sollen.
Immerhin sollen die Betroffenen nun Kredite durch die staatseigene KfW-Bankengruppe erhalten. Vielen wird aber auch das nicht helfen, müssen doch die Schulden in Zukunft auch wieder zurückgezahlt werden: bei unklarer Auftragslage. Und gerade, wenn das Unternehmen ein hohes Ausfallrisiko hat, verlangt die Bank auch hohe Zinsen. Hier bleibt abzuwarten, ob die Regierung noch den Betroffenen mit anderen Maßnahmen helfen wird.
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