Viele Bankkunden bekommen derzeit beim Online-Banking einen Hinweis angezeigt, dass sie das iTAN-Verfahren nur noch für eine gewisse Zeit nutzen können. Also jenes Verfahren, wo vor jeder getätigten Überweisung eine Ziffernfolge angezeigt wird, die in der Regel per Briefpost zugesendet wurde. Doch was hat es damit auf sich? Anlass ist eine EU-Richtlinie.
Es stimmt: Die Eu macht den TAN-Listen auf Papier den Garaus. Sie dürfen eigentlich nicht mehr für das Online-Banking genutzt werden, seit die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Damit sich Banken wie Verbraucher darauf einstellen können, gestattet der Gesetzgeber aber eine 18monatige Übergangsfrist, in der das alte Verfahren weiterhin genutzt werden darf.
Was aber sind die Gründe für das Aus der iTAN? Ganz einfach: Nach Einschätzung der EU sind Papier-Tans schlicht nicht sicher genug, so dass Kriminelle es bereits mehrfach knacken konnten. Für Online-Überweisungen sollen sich die Kontoinhaber künftig auf zwei verschiedenen Wegen identifizieren, wovon man sich mehr Sicherheit verspricht. Dafür kann auf verschiedene Kategorien zurückgegriffen werden, wie der „Mitteldeutsche Rundfunk“ berichtet:
Möglich ist zunächst eine Identifikation über das Wissen des Kontoinhabers. Also zum Beispiel ein Passwort und Code, das die jeweilige Person hoffentlich sicher verwahrt. Kategorie Numero zwei ist die Identifizierung über den Besitz eines Gerätes, etwa ein Smartphone. Und Kategorie Nummer drei individuelle Merkmale einer Person wie etwa der Fingerabdruck oder die Stimme.
Wer bereits ein Konto hat muss sich folglich darauf einstellen, dass er iTAN nicht mehr lange wird nutzen können. Aber keine Sorge: In der Regel sprechen die Geldhäuser ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig darauf an bzw. fordern sie online auf, sich für ein anderes Verfahren anzumelden.
Plötzlich braucht man ein zweites Gerät
Doch die neuen Verfahren können speziell für ältere Menschen eine Herausforderung darstellen, sollten sie nicht mit neuen Smartphones ausgestattet sein. So bietet sich als Alternative beispielsweise ein photoTAN-Verfahren an. Dabei scannt das Smartphone einen Farbcode auf dem Computer, was dazu führt, dass man die benötigte TAN für die Überweisung zugeschickt bekommt und dann eingeben kann.
Wer noch ein altes, nicht fotofähiges Handy hat oder gar keins, schaut dann möglicherweise in die Röhre. Aber heutzutage sollte doch jeder ein solches Gerät besitzen? Stimmt nicht. Laut einer repräsentativen Umfrage des Statistischen Bundesamtes nutzen hochgerechnet 57 Millionen Menschen in Deutschland ein Smartphone – das ist immerhin ein Großteil. Deutschland zählt allein 69 Millionen Erwachsene über 18 Jahren. Hierbei gilt es zu bedenken, dass viele Smartphone-Nutzer noch Kinder und Jugendliche sind: Es gibt also noch eine ganze Menge Bürger ohne solches Gerät.
Aber es bieten sich alternativ noch andere TAN-Verfahren an, die in der Regel aber auch spezielles Gerät erfordern. Beispiel chipTAN: mit einem TAN-Generator und einer Debitkarte lassen sich damit selbst TAN-Nummern erzeugen. Dabei schickt man erst online den Überweisungsauftrag ab. Dann erscheint am Monitor oder auf dem Smartphone ein extra Fenster. Dieses enthält die Auftragsdaten. Wird der Auftrag dann mit einem speziellen TAN-Gerät gescannt, welches auch die Debit-Card enthält, so erzeugt das Gerät eine TAN-Nummer, die dann wiederum am Rechner eingegeben werden muss, um den Auftrag freizuschalten. Die notwendigen Geräte geben die jeweiligen Banken aus.
Kundinnen und Kunden sollten also rechtzeitig den Kontakt mit der Bank suchen, um sich zu erkundigen, welches TAN-Verfahren sie fortan nutzen können. Gut zu wissen: Die EU hat auch die Verbraucherrechte gestärkt, sofern sich der Betroffene nicht des Betruges oder der groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat. Wird die Geldkarte gestohlen oder missbräuchlich verwendet, haften die Bankkunden nur noch mit 50 statt – wie bisher – 150 Euro.
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