Am Donnerstag, dem 31. Oktober, werden wieder schaurige Gestalten durch die Dunkelheit ziehen. Denn die Lust am Verkleiden und an gruseligen Späßen, aber auch das Vermarktungspotenzial für den Einzelhandel etablierte in den letzten Jahren Halloween in deutschen Landen und brachte Bräuche, wie sie in den USA bereits Gang und Gäbe waren, über den großen Teich. Die Freude am Grusel aber führt auch zu manchem gar zu ausgelassenen Streich. Aktuell warnt die Polizei daher auch über eine Presseerklärung.
Scherze sollten nicht zur Straftat werden
Die Liste der Anzeigen zu Halloween ist regelmäßig lang, wie die Polizeidienststellen zu berichten wissen – zerkratzte Autos, Ei-verschmierte Hausfassaden oder explodierte Böller in Briefkästen sind keine Seltenheit mehr. Mitunter also wird beim „Sauren“ übertrieben, wenn jemand nichts Süßes bekam.
Vermeintlich kleine Streiche jedoch enden dann schnell als Sachbeschädigung. So droht nicht nur ein Strafgeld aufgrund der Streiche, sondern auch Kosten der Schadenswiedergutmachung können enorm sein. Dem Verursacher kommt der vermeintlich kleine Streich dann teuer zu stehen.
Zudem gilt ein Streich nicht immer als Kavaliersdelikt. Stattdessen drohen zum Beispiel bei einer „Gemeinschädlichen Sachbeschädigung“ sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wie die Polizei zusätzlich informiert. Unter solche Sachbeschädigungen fallen zum Beispiel Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Haltestellenhäuschen. Demnach mahnt auch die Polizei: „Die Scherze sollten nicht zu Straftaten werden“.
Kinder sollten über etwaige Gefahren aufgeklärt werden
Auch bittet die Polizei alle Eltern, ihre Kinder über den Ernst der Lage aufzuklären. Denn auch hier droht, dass für Schäden an Dritte aufzukommen ist. Freilich gilt dies nicht grundsätzlich, sondern nur, sobald die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Dann jedoch ist der Schaden durch die Eltern zu ersetzen. Kinder ab 7 Jahren gelten als deliktfähig: und die Eltern werden im Zweifel zur Kasse gebeten.
Um der Aufsichtspflicht nachzukommen, sollten Eltern ihre Kinder nicht nur aufklären, dass sie keine Dummheiten machen sollen und dem Gruppendruck standhalten. Sondern sie sollten auch checken, mit welchen Utensilien sich der Nachwuchs auf Tour begibt. Bei vorsätzlich begangenen Taten wird auch der Haftpflicht-Schutz vakant: Die Versicherung leistet aber, wenn versehentlich etwas kaputtging.
Demnach sind auch Eltern beim Halloween-Gaudi im Vorteil, die eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Denn eine solche Police kommt nicht nur für tatsächlich verursachte Schäden auf, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Schon deswegen könnte das bevorstehende Halloween auch ein guter Grund sein, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Und dann steht einem fröhlichen Halloween nichts mehr im Wege!
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