Millionen Bankkunden müssen sich auf Änderungen beim Online-Banking einstellen. Die guten alten TAN-Listen mit endlosen Nummern auf Papier werden zum 14. September abgeschafft. Grund ist eine EU-Richtlinie, die den Geldhäusern strengere Sicherheitsregeln auferlegt.
Viele Bankkunden müssen sich in diesem Monat auf eine wichtige Änderung einstellen. Dem iTAN-Verfahren wird europaweit der Garaus gemacht: also dem etablierten Verfahren, wonach man Banküberweisungen mit einer sechsstelligen Ziffer ausführen kann, die auf einem Zifferblock aus Papier verschickt wurde. Grund ist die EU-Richtlinie PSD2, die das Verfahren künftig verbietet. Auf das Aus für das Verfahren macht am Montag die Deutsche Presse-Agentur aufmerksam.
Mit der Richtlinie will die Europäische Union für mehr Sicherheit beim Banking sorgen und den Zahlungsverkehr stärker vereinheitlichen. Stark vereinfacht hat das zur Folge, dass jeder Bankkunde eine Überweisung zweimal oder gar dreimal bestätigen muss, um seine Identität nachzuweisen. Hierfür lassen sich folgende Möglichkeiten kombinieren: „Wissen“, zum Beispiel eine Geheimnummer und PIN, „Besitz“, zum Beispiel die Authentifizierung über Smartphone oder Geldkarte sowie als Drittes „Sein“, womit biometrische Merkmale wie ein Fingerabdruck oder Stimme gemeint sind.
In der Regel haben die Banken ihre Kundinnen und Kunden schon angeschrieben, dass sie das Prinzip für Überweisungen umstellen müssen. Aber manche Geldhäuser haben nur online darüber informiert — es ist also wahrscheinlich, dass so manche Nachricht im digitalen Postfach übersehen wurde. Wer noch das alte Verfahren nutzt und keine Zuschrift von seiner Bank erhielt, sollte folglich den Kontakt suchen.
Am häufigsten wird beim Onlinebanking künftig das photoTAN-Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei scannt das Smartphone über die Fotolinse einen Farbcode auf dem Computer, was bewirkt, dass die benötigte TAN für die Überweisung per SMS zugeschickt wird. Der Zahlencode muss dann einfach noch eingetippt werden, um das Geld zu überweisen. Ein weiteres akzeptiertes Verfahren ist chipTAN: mit einem TAN-Generator und einer Debitkarte lassen sich damit selbst TAN-Nummern erzeugen.
Die neuen Verfahren könnten speziell für Senioren eine Hürde bedeuten, wenn sie im Umgang mit Smartphone und Co. nicht geschult sind, warnen Experten. Sie sollten sich ebenfalls an die Bank wenden, um mögliche Alternativen auskundig zu machen.
Ebenfalls strengere Regeln gibt es nun für den Onlinekauf und das Bezahlen via Kreditkarte. Auch hier ist vorgeschrieben, dass sich die Karteninhaber künftig auf zweierlei Weise identifizieren, bevor sie damit zahlen können: zum Beispiel ein Passwort kombiniert mit einer TAN. Grund ist, dass diese Daten recht schnell ausspioniert werden können. Allerdings sind hier Übergangsmaßnahmen geplant, weil es mit der technischen Umsetzung in vielen Läden noch hapert.
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