Wer sich ein Pferd hält, der sollte unbedingt auch eine Pferdehalterhaftpflicht-Police besitzen. Denn die Tiere können großen Schaden anrichten. Der Halter des Pferdes haftet vollumfänglich mit seinem Privateigentum für jeden Schaden, den das Ross verursacht.
Pferdesport ist Breitensport! Bei einer Umfrage des Allensbacher Marktforschungsinstitutes (AWA) aus dem Jahr 2016 gaben 14 Millionen Bundesbürger an, Interesse am Reitsport zu haben. 3,89 Millionen Menschen bezeichnen sich selbst als Reiter. Besonders bei Mädchen und Frauen sind die temperamentvollen Tiere beliebt: 76 Prozent aller Mitglieder im Deutschen Reitsportbund FN sind weiblich!
Enorm hohes Haftungsrisiko
Viele Familien scheuen auch keine Kosten und Mühen und halten sich selbst ein Pferd. Doch das sollte nicht ohne Pferdehalter-Haftpflicht erfolgen. Zwar ist diese Versicherung freiwillig, während zum Beispiel für Hundehalter in vielen Bundesländern eine Versicherungspflicht besteht.
Aber: Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) greift auch bei Pferden die sogenannte Gefährdungshaftung. Soll heißen: Der Pferdehalter muss für alle Schäden vollumfänglich aufkommen, die das Tier verursacht. Selbst dann, wenn er den geschweiften Freund gut beaufsichtigt und ihn kein Verschulden trifft!
Ein Beispiel: Das Pferd bricht aus der Kuppel aus, rennt auf eine vielbefahrene Bundesstraße und verursacht dort einen schweren Verkehrsunfall. Der Schaden kann immens sein: Zum Beispiel, wenn Personen schwer verletzt werden oder gar zu Tode kommen. Auch der mögliche Sachschaden an den Autos ist immens. Im Zweifel müssen sogar Straße und Leitplanken erneuert werden und die Feuerwehr rückt an, um austretendes Öl zu beseitigen. Für all die entstehenden Kosten haftet der Halter des Pferdes.
Leistungen orientieren sich auch am Nutzungsverhalten
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, das finanzielle Risiko mit einer Pferdehalter-Haftpflicht abzusichern. Welche Leistungen hierbei wichtig sind, richtet sich auch nach dem Nutzungsverhalten des Halters. Wenn der Tierfreund etwa zu privaten Zwecken züchten will, sollten Deckschäden mitversichert sein und für einen gewissen Übergangszeitraum auch die Fohlen der versicherten Stute. Und wer private Kutschfahrten veranstaltet, sollte das „Nutzen eigener und fremder Vorwerke“ im Vertrag stehen haben. Ein Beratungsgespräch schafft Klarheit!