Wer einen nahen Angehörigen in ein Pflegeheim geben muss, will sicher gehen, dass er gut betreut wird. Die bisherige Qualitätsüberprüfung per Pflegenoten hat sich jedoch als untauglich erwiesen, die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Eine Reform der Bundesregierung soll nun Besserung bringen.
Seit 2008 galten sie, seitdem waren sie stete Zielscheibe der Kritik: Die Pflegenoten, die zur Qualitätsbeurteilung der Pflegeheime eingeführt wurden. Die Vorgaben aber waren äußerst milde, sogar schwerwiegende Mängel in der Pflege konnten durch Faktoren wie den Speiseplan ausgeglichen werden. Der Notendurchschnitt der Heime lag bei 1,2. Und selbst die Transparenzberichte, die zur Beurteilung der Heime erstellt wurden, besaßen laut einem Qualitätsbericht im Auftrag der Bundesregierung keine Aussagekraft. Zuletzt äußerte deswegen sogar der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Der bisherige Pflege-TÜV war leider eine Farce“.
Doch damit soll nun Schluss sein. Denn ab Oktober gilt ein neues Beurteilungssystem in der Pflege. Weichen hierfür wurden während der letzten Pflegereform der Bundesregierung in 2016 gestellt. Erarbeitete doch ein „Qualitätsausschuss Pflege“ jene Vorgaben, die ab heute in die Praxis umgesetzt werden.
Demnach sichern nun drei Säulen der Bewertung die Pflegequalität:
1.) Weiterhin gibt es eine externe Überprüfung der Pflegeheime durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, die einmal jährlich stattfindet. Pflegemängel werden nun aber nach der Schwere kategorisiert. Demnach können schwere Pflegemängel nicht mehr in der Bewertung ausgeglichen werden. Für den Medizinischen Dienst sind verschiedene Eingriffsmöglichkeiten bei Pflegemissständen in Heimen möglich – angefangen beim Erteilen von Auflagen und endend beim Kündigen des Versorgungsvertrags für ein Heim.
2.) Neu geschaffen wurde ein zusätzliches internes Dokumentationssystem. Heime sollen nun selbst Daten erheben, um die Qualität zu erfassen und zu verbessern. Diese Daten betreffen Pflegemängel wie den Mobilitätsverlust oder Sturzverletzungen. Zweimal im Jahr sind die Daten an eine zentrale Sammelstelle zu übermitteln und werden dort ausgewertet.
3.) Hinzu kommen nun getrennt erhobene Daten zum Zustand und zur Ausstattung der Pflegeheime.
Umsetzung schrittweise
Damit sich Pflegebedürftige und Angehörige informieren können, müssen Pflegekassen nun Internetseiten einrichten, um ihre Qualität zu dokumentieren. Die Seiten sollen wesentlich umfangreicher als bisher über Zustand und Bedingungen der Pflegeheime informieren. Jedoch: Die Umsetzung des neuen Prüfverfahrens wird nur schrittweise erfolgen.
Demnach muss bis Juni des kommenden Jahres jede Einrichtungen einmal Daten an die Sammelstelle übermittelt haben. Ab Juli 2020 sind die Daten zweimal im Jahr zu übermitteln. Veröffentlicht werden sollen die Informationen jedoch erst nach einer bestimmten Probezeit des neuen Verfahrens.
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