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Nicht nur die Sommerzeit, sondern auch Weihnachten wird von vielen Menschen zur Reise genutzt. Dank Reiseportalen im Internet ist der Urlaubstrip im Winter oft mit wenigen Mausklicks zu haben. Das gilt nicht nur für Hin- und Rückreise sowie Unterkunft, sondern das gebuchte Paket lässt sich schnell um eine Auslandskranken- oder Reiserücktrittsversicherung erweitern. Was Versicherungsvermittler jedoch bereits wussten, bestätigt nun eine Studie von Finanztest: Wer bei Online-Reiseportalen eine Versicherung abschließt, kann Nachteile erleiden.

Versicherungsschutz der Reiseportale: Hohe Selbstbeteiligung

Denn alle getesteten Tarife zur Reiserücktrittsversicherung, die über die Portale abschließbar sind, leiden an einer hohen Selbstbeteiligung, wie die Tester herausfanden. Demnach drohen Stornogebühren in Höhe von 20 Prozent.

Dass solche Gebühren kein Pappenstiel sind, veranschaulichen die Verbraucherschützer an einem einfachen Beispiel: Kostet eine Reise 1.500 Euro, beträgt die Selbstbeteiligung von 20 Prozent – bei Stornierung der Reise und 80 Prozent Stornogebühren – bereits 240 Euro.

Kostenfalle Jahresverträge

Eine weitere Kostenfalle lauert in den Jahresverträgen. Denn über die Portale lassen sich Angebote für die Dauer einer Reise, aber auch für ein Jahr abschließen. Zwar nicht alle, aber zumindest einige getestete Tarife zeigten jedoch ein Problem: Werden die Verträge nicht rechtzeitig gekündigt, verlängern sie sich automatisch – und zwar zu wesentlich ungünstigeren Konditionen. Oft schießt der Preis schon im zweiten Jahr in die Höhe.

Wer in diese Abo-Falle getappt ist, dem bliebe dann nur: Zähne zusammenzubeißen und ein weiteres Jahr verteuerte Tarife zu zahlen, um zeitgleich eine fristgerechte Kündigung zu Ende dieses zweiten Jahres einzuleiten.

Auslandskrankenversicherung: Ein „Must Have“

Bessere Konditionen als Angebote der Portale bieten letztendlich Tarife, die direkt beim Versicherer eingeholt werden. Das zeigte ebenfalls eine Studie der Verbraucherschützer aus diesem Jahr: Viele Angebote zur Reiseversicherung konnten mit einem „sehr guten“ oder „guten“ Ergebnis glänzen.

Welche Versicherungen dürfen aber in keinem Reisegepäck fehlen? Wichtig ist eine Reiserücktritts-, dringend empfohlen jedoch eine Auslandskrankenversicherung.  Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die anfallenden Kosten, wenn eine Reise aus versicherten Gründen nicht stattfinden kann. Die Auslandskrankenversicherung trägt Kosten für Arztbehandlungen und Rücktransporte.

Jeder Reisende sollte eine Auslandskrankenversicherung haben. Denn die deutschen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstatten Kosten für Ärzte und Krankenhäuser lediglich in Ländern des europäischen Wirtschaftsraums (also EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie in einigen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. Schweiz, Marokko, Tunesien, Türkei). Und selbst da drohen hohe Zuzahlungen. Wird doch nur der in Deutschland übliche Kostensatz erstattet. Berechnet ein Arzt hingegen mehr, müssen Erkrankte zusätzliche Kosten selber tragen. Für Länder jedoch, die nicht zu den Vertragsstaaten gehören, besteht überhaupt kein Krankenversicherungsschutz.

Rücktransporte ohne Versicherungsschutz: Es droht der Ruin

Hinzu kommt: Selbst für EU-Länder übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht die Kosten, falls eine Erkrankung einen Krankenrücktransport notwendig macht. Sogar Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) verfügen häufig über keinen oder nur geringen Versicherungsschutz für Rücktransporte – Aufklärung bietet ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Durch Rücktransporte jedoch drohen hohe Kosten und droht sogar der finanzielle Ruin. So kann bereits ein Transport von Italien nach Deutschland Kosten in Höhe von 20.000 Euro verursachen. Demnach sollte sich vor Antritt einer Reise dringend über den gebotenen Versicherungsschutz informiert werden.

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