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Wer zahlt, wenn ein Schüler in der Schule oder dem Weg dorthin verunfallt? Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen Grundschutz. Doch der ist sehr eingeschränkt. Es lohnt ein Upgrade mit einer privaten Unfall- oder Invaliditätsversicherung. 

In vielen Bundesländern ist das neue Schuljahr gerade wenige Wochen alt. Gerade für die Kleinsten stellt sich die Frage nach der Sicherheit in der Schule. Denn nicht nur im Schulgebäude lauern Gefahren, wenn viele Kinder aufeinandertreffen und in der Pause auch einmal toben. Gerade der Schulweg bedeutet ein Risiko. Deshalb begleiten viele Eltern ihre Kinder zunächst noch täglich in die Schule oder fahren sie dorthin.

Doch wie sieht es konkret mit der finanziellen Absicherung aus, wenn ein Kind in der Schule oder dem Weg dorthin verunfallt? Die gute Nachricht: Hier bietet die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zumindest einen Grundschutz. Dieser ist allerdings sehr gering, wie nun die „Rheinische Post“ warnt. Selbst bei völliger Erwerbsunfähigkeit erhält ein Schüler maximal 661 Euro Rente im Monat. Dabei sind noch nicht einmal alle anfallenden Kosten abgedeckt, etwa für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos.

Tatsächlich ist die Gefahr eines Schulunfalls nicht gering. Insgesamt 1,24 Millionen meldepflichtige Schulunfälle ereigneten sich im Jahr 2016 sowie mehr als 111.200 Unfälle, die sich auf dem Schulweg ereignet haben. Aber bitte einmal durchatmen, liebe Eltern: Auch diese Zahl ist zu relativieren. Denn nur ein Bruchteil der Schulunfälle geht mit einer schweren Verletzung oder gar einem bleibenden Schaden einher. Insgesamt 707mal musste im Vorjahr die gesetzliche Unfallkasse für Schüler eine Rente bewilligen. Die meisten Unfälle verlaufen glimpflich!

Schwere Krankheiten häufiger Ursache für einen bleibenden Schaden

Zwei Drittel aller Unfälle bei Kindern und Jugendlichen ereignen sich jedoch nicht in der Schule, sondern in der Freizeit. Auch aus diesem Grund lohnt es sich, zusätzlich zum bestehenden Schutz durch die Sozialversicherung eine private Unfall-Police abzuschließen. Hier leistet der Versicherer unabhängig von Zeitpunkt und Ursache des Unfalls. Und auch die Leistung der gesetzlichen Unfallkasse ist nicht gefährdet: Sie zahlt unabhängig davon, ob der Schüler zusätzlich eine private Unfallversicherung besitzt.

Auch eine Invaliditätsversicherung käme als Alternative infrage. Aus folgenden Gründen: von den 150.000 Kindern, die derzeit als invalide gelten, haben sich „nur“ 0,45 Prozent ihre Behinderung durch einen Unfall zugezogen. Krankheiten sind weit häufiger Ursache für eine Invalidität. Das zeigt ein Blick auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Laut Mikrozensus 2009 weist die Statistik für Vier- bis Sechsjährige eine Gesamtzahl von 14.300 Schwerbehinderten aus, berichtet die „Südwest Presse“, davon 24 durch Unfälle und fast 8700 durch Krankheiten.

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18.09.2017

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