Sterbegeldversicherungen sind heftig umstritten — der Verbraucherschutz rät oft davon ab. Ob sie sinnvoll sein können oder nicht, hängt jedoch von der Betrachtungsweise ab: und davon, was man in den Tarifen vereinbart hat. Ein Blick auf diese spezielle Vertragsart.
Kein Mensch macht sich gern Gedanken über sein eigenes Ableben: schon gar nicht darüber, was dies für die Hinterbliebenen bedeutet. Fakt ist aber, dass der Tod eines Menschen für die Verwandten nicht nur eine enorme emotionale Belastung mit sich bringt, sondern auch eine finanzielle und organisatorische.
Hier kommt die Sterbegeldversicherung ins Spiel. Und eins vorneweg: Ein Liebling der Verbraucherschützer ist diese Police nicht: Sie wurde schon mehrfach für verzichtbar erklärt. Ob sie sinnvoll sein kann oder nicht, muss jeder selbst entscheiden: anhand der Leistungen, die diese Verträge bieten. Und natürlich daran, wie viel man für eine solche Police ausgeben will. Denn es gibt auch durchaus Befürworter dieser Verträge.
Stark vereinfacht zahlt die Sterbegeldversicherung einen vertraglich festgelegten Betrag aus, wenn die versicherte Person stirbt. Hier sei auf die hohen Kosten verwiesen, die den Angehörigen im Todesfall entstehen können: Allein für die Bestattung muss ein Betrag von durchschnittlich 7.300 Euro eingeplant werden. Doch damit nicht genug. Abhängig von Vertrag und Anbieter, leisten die Verträge noch mehr:
So kann auch eine organisatorische Vorsorge für den Trauerfall eingeschlossen werden. Darin lassen sich mehrere Dinge vereinbaren: zum Beispiel die Organisation einer Trauerfeier, eines Trauerredners und der Bestattung. Aber auch Regeln zum Nachlass oder zur Auflösung des Haushaltes. Dinge, die Angehörige sehr entlasten können, wenn sie emotional sehr leiden. Sogar eine psychologische Betreuung lässt sich unter Umständen vereinbaren.
Einige Anbieter erlauben sogar, dass man diese Policen für Dritte und ohne Gesundheitsprüfung abschließen kann: in der Regel sind die Policen dann etwas teurer. Oft muss dann auch eine Wartezeit akzeptiert werden.
Eine Vorsorge für Hinterbliebene, die weit weniger umstritten ist, ist die Risikolebensversicherung: Diese wird auch von Kritikern der Sterbegeld-Policen empfohlen. Diese ist gar nicht so teuer, wenn man sie ohne kapitalbildende Komponente vereinbart. In der Regel zahlt der Versicherer eine Einmalzahlung, wenn die versicherte Person verstirbt. Wie hoch so eine Absicherung ausfallen soll, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Manche Experten raten dazu, mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens zu vereinbaren.
Auch über wichtige Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen, um für den Ernstfall vorzusorgen: Und den Lieben den Abschied zu erleichtern.
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