Endlich ist Frühling! Und damit auch wieder Zeit, das Fahrrad aus dem Keller zu holen. Nachdem Frost und Kälte lange Zeit Deutschland in einen Eisblock verwandelten, locken nun wieder milde Temperaturen zum Ausflug. Dabei sollte aber bedacht werden, dass Radfahren durchaus Gefahren birgt.
Keine Frage: Radfahren ist gesund, macht Spaß und leistet zudem einen Beitrag zu sauberer Luft in den Städten. Doch Radfahrer sind leider auch einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Knapp 65.000 Unfälle mit Fahrradbeteiligung ereigneten sich zum Beispiel im Jahr 2016, neuere Zahlen liegen nicht vor. Und weil Radfahrer nahezu ungeschützt sind, gehen viele Unfälle mit Verletzungen einher. Allein in der Hauptstadt Berlin erlitten im selben Jahr 631 Fahrer schwere Verletzungen.
Das Problem: Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Radfahren nur in sehr eingeschränkter Art und Weise ab. Nämlich dann, wenn sich der Radler auf dem Arbeitsweg oder Schulweg befindet. Für das Freizeitvergnügen aber muss eine private Unfall-Police abgeschlossen werden, damit man Schutz genießt. Einen solchen Vertrag besitzt aber weniger als jeder dritte Radfahrer.
Der Vorteil der Unfallversicherung: sie zahlt unabhängig davon, ob, wann und wie der Unfall zustande kam. Vorsicht ist jedoch bei Alkohol geboten: Hier sehen viele Verträge laut Klausel einen Höchstpegel vor, der nicht überschritten werden darf. Ohnehin sollte man sich alkoholisiert nicht auf sein Rad setzen. Schon wer eine auffällige Fahrweise zeigt, riskiert -abhängig vom Einzelfall- den Verlust des Führerscheins auch für das Auto. Darüber hinaus bietet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, falls der Sturz so schwer ist, dass es im Job nicht mehr weitergeht.
Darüber hinaus bietet sich für Radfahrer eine private Haftpflichtversicherung an. Sie springt ein, wenn Dritten durch unachtsame oder fehlerhafte Fahrweise ein Schaden entsteht. Zum Beispiel, wenn man verkehrswidrig auf dem Bürgersteig fährt und eine Rentnerin dabei zu Fall bringt, so dass sie stationär behandelt werden muss. Aber auch, wenn man versehentlich einen Kratzer am Sportwagen des Chefs hinterlässt, weil die Lücke doch zu eng war, um ohne Berührung vorbeizufahren, springt die Haftpflicht ein.
Vorsicht ist darüber hinaus bei E-Bikes und Pedelecs geboten. Sie brauchen eine spezielle Mofaversicherung, wenn sie mit Tretunterstützung mehr als 25 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit auf die Straße bringen. Bei einem tretunabhängigen Motor wird eine solche Police schon ab 6 km/h benötigt. Auch Nummernschild und Helm sind hier Pflicht!
Aber natürlich ist es besser, es passiert erst gar nichts. Deshalb sollten Radfans immer einen Helm tragen, der schwere Kopfverletzungen verhindern hilft. Auch ausreichend Licht, helle Kleidung und Reflektoren an den Rädern erhöhen die Sicherheit. Vorsicht gilt zudem an unübersichtlichen Kreuzungen. Speziell im innerstädtischen Verkehr werden hier Radfahrer leider oft von abbiegenden LKW übersehen, weil sie sich im toten Winkel befinden. Hier empfiehlt sogar die Polizei, im Zweifel besser auf das Vorfahrtsrecht zu verzichten!
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