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Zum Jahreswechsel 2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Für Gutverdiener ist das keine gute Nachricht. Sie müssen nämlich höhere Sozialversicherungsbeiträge auf die Rente zahlen. Aber die Anhebung hat auch einen positiven Nebeneffekt in der betrieblichen Altersvorsorge.

Für Ost- und Westdeutschland gibt es eine unterschiedlich hohe Beitragsbemessungsgrenze, ist sie doch vom Einkommen abhängig, das in Ostdeutschland noch immer niedriger ist. Die BBG West wird 2017 auf 6.350 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 76.200 Euro. In Ostdeutschland gilt 2016 die Beitragsbemessungsgrenze Ost von monatlich 5.700 Euro beziehungsweise jährlich 68.400 Euro.

Doch weil die Beitragsbemessungsgrenze derart angehoben wurde, gibt es einen positiven Nebeneffekt für Gutverdiener. Das heißt, solange sie an der betrieblichen Altersvorsorge partizipieren. Dadurch erhöht sich nämlich auch der geförderte Höchstbetrag, der zum Beispiel in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fließt.

Der geförderte Höchstbetrag in der bAV steigt 2017 auf 254 Euro monatlich bzw. 3.048 Euro im Jahr. Als Maßstab gilt hier, dass vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der Rentenversicherung frei sind von Steuer- und Sozialversicherungspflichten, sofern der Sparer an der betrieblichen Altersvorsorge teilhat. Mit der Vereinbarung einer Dynamik bei der Beitragszahlung lassen sich gar weitere Vorteile erzielen.

01.11.2016

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