Warum lehnen private Berufsunfähigkeitsversicherer einen Antrag auf BU-Rente ab? Die aktuelle Auswertung eines Analysehauses zeigt: Meist melden sich die Antragsteller schlicht nicht zurück und zeigen keine Reaktion auf Nachfragen. Das kann auch sehr positive Ursachen haben.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Vorsorge, deren Nutzen auch der Verbraucherschutz immer wieder betont. Jeder vierte Beschäftigte muss seinen Beruf vorzeitig aufgeben, im Schnitt mit 47 Jahren. Dann hätte der Betroffene noch rund ein Drittel seines Berufslebens vor sich: es droht ein Leben am Rande des Existenzminimums und Altersarmut. Wer hingegen eine solche Versicherung abgeschlossen hat, erhält eine monatliche Rente ausgezahlt, um den Absturz auf Sozialhilfeniveau aufzufangen.
Die Ablehnungsgründe sind komplex
Viele Verbraucher könnten nun aber einwenden: Zahlt der Versicherer überhaupt, wenn ich auf eine Rente aus meinem BU-Vertrag angewiesen bin? In den Medien wird mitunter von Fällen berichtet, wo sich Menschen mit ihrem Versicherer vor Gericht streiten müssen. Ja, diese Fälle gibt es. Aber die positive Nachricht: In der überwiegenden Mehrheit der Fälle (77 Prozent) leisten die Versicherer ohne Probleme, sobald eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt wird.
Auch in jenen Fällen, wo der Antrag auf Rente abgelehnt wird, lohnt ein genauer Blick auf die Gründe. Diese hat das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen aktuell wieder untersucht. Und festgestellt, dass es oft gar nicht an dem Versicherer liegt, wenn am Ende keine BU-Rente ausgezahlt wird.
Im Gegenteil: Die meisten Anträge auf BU-Rente verlaufen schlicht im Sande, weil der Versicherte sich nicht mehr meldet oder wichtige Fragen nicht beantwortet. Das betrifft 35,33 Prozent aller Ablehnungen. Der Grund ist oft ein positiver: So können viele der Betroffenen in ihren Beruf wieder zurückkehren, weil sich ihr Gesundheitszustand deutlich gebessert hat. Mitunter sind sie aber auch mit der Beantwortung von Fragen überfordert oder können ärztliche Dokumente nicht vorlegen, die für den Versicherer wichtig sind. Hier empfiehlt es sich, im Zweifel den Rat eines Versicherungsexperten hinzuzuziehen.
Vor diesem Hintergrund muss betont werden, dass es auch Aufgabe der Versicherer ist, das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit genauestens anhand ärztlicher Dokumente und Diagnosen zu prüfen. Schließlich geht es auch um das Schutz des Versicherungskollektivs, wenn verhindert werden soll, dass Menschen zu Unrecht eine Rente erhalten.
Als zweithäufigsten Ablehnungsgrund nennen die Analysten, dass der Berufsunfähigkeits-Grad nicht erreicht werde. Dies sei bei 32,47 Prozent aller Anträge der Fall, bei denen der Versicherer „nein“ sagt. In der Regel zahlt ein Berufsunfähigkeitsversicherer eine Rente, wenn ein BU-Grad von 50 Prozent festgestellt wurde.
Hilfe beim Antrag holen!
Interessant ist an den vorliegenden Zahlen, dass lediglich 8,86 Prozent der Anträge abgelehnt werden, weil der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verletzt haben soll. Dies sind auch jene Fälle, die oft in den Medien vorgestellt werden. Hier sanktioniert es ein Versicherer, dass der Antragsteller angeblich falsche oder unvollständige Angaben machte, als er seinen BU-Vertrag abschloss.
Fest steht: Auf eine Berufsunfähigkeits-Police sollte man als Erwerbstätiger nicht verzichten. Der Schutz ist wichtig – und in der Regel zahlen die Versicherer im Ernstfall schnell die vereinbarte Leistung aus. Wenn Verbraucher einen solchen Vertrag beantragen, müssen sie umfangreiche Gesundheitsfragen und Fragen zu ihrem Beruf beantworten. Risiken und Vorerkrankungen werden oft mit Prämienaufschlägen „bestraft“. Hier empfiehlt es sich ebenfalls, einen Versicherungsexperten zu Rate zu ziehen: Er weiß, worauf es ankommt und welche Gesellschaften den passenden Schutz bieten. Schließlich gibt es bei den Prämien und Leistungen der Verträge große Unterschiede.
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