Berufsunfähigkeitsversicherung: Ehrlichkeit gegenüber dem Versicherer ist nicht nur bei der Antragstellung Pflicht. Auch wenn Verbraucher von ihrem Versicherer bereits eine Berufsunfähigkeits-Rente erhalten, müssen sie unbedingt aufrichtig gegenüber der Versicherung sein, wie ein aktueller Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes Oldenburg zeigt. Sonst droht nicht nur der Verlust der BU-Rente, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes.
Dass sich Versicherungsbetrug nicht auszahlt, musste aktuell ein früherer Möbel-Monteur erfahren, der seine Versicherung an der Nase herumführen wollte. Nach einem Unfall erhielt der Mann eine Berufsunfähigkeitsrente von seiner Versicherung zugesprochen. Nach einer Weile machte der Versicherer von seinem Recht Gebrauch, zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiter fortbesteht. Der medizinische Gutachter fand den Mann im Rollstuhl sitzend vor. Er könne aufgrund von starken Schmerzen nur eingeschränkt laufen, so sagte der vermeintliche Patient.
Rollstuhlfahrer läuft Marathon?
Doch etwas erregte das Misstrauen des Gutachters. Der BU-Rentner hatte nämlich nicht nur einen gestählten Oberkörper, sondern auch eine durchtrainierte Beinmuskulatur – obwohl er doch angeblich im Rollstuhl sitzt. Deshalb recherchierten die Mitarbeiter der Versicherung im Internet. Und tatsächlich fanden sie aktuelle Fotos vor, auf denen der Mann als erfolgreicher Marathonläufer posierte. Ungewöhnlich für einen Mann, der aufgrund von Schmerzen angeblich nicht laufen kann!
Die Versicherung beschloss daraufhin, ihre Recherchen bezüglich des Patienten zu vertiefen. Ein Detektivbüro wurde beauftragt sich des Falles anzunehmen. Dieses schickte unter einem Vorwand einen Detektiv zu dem BU-Rentner, der ihn nun fragte, ob er beim Einbau einer Küche behilflich sein könne. Der Mann sagte zu. Damit stand endgültig fest, dass der Marathonläufer sehr wohl wieder seiner früheren Arbeit nachgehen konnte.
Fristlose Kündigung des Vertrages begründet
Die Versicherung sprach daraufhin eine fristlose Kündigung des Vertrages aus und strich darüber hinaus auch die BU-Rente. Und zwar absolut begründet, wie auch die Richter des Oberlandesgerichtes Oldenburg (OLG) bestätigten.
Bei solch einem Verhalten dürfe die Versicherung den Vertrag – auch für die Zukunft – fristlos kündigen, so betonte das Oberlandesgericht laut einer Pressemeldung. Das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners sei derart erschüttert, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlagen nicht mehr zumutbar sei. Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich (Aktenzeichen: 5 U 78/16).
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur die Aufgabe hat den Arbeitskraftverlust abzusichern. Sie soll im Idealfall auch Unterstützung dabei leisten, dass ein BU-Rentner irgendwann wieder seiner Arbeit nachgehen kann. Und zwar durchaus im Interesse des Versicherungsnehmers. Für viele Menschen ist ihre Arbeit etwas, das Sinn stiftet und zu einem erfüllten Leben beiträgt. Wer hingegen jahrelang untätig ist, hat sogar ein höheres Sterberisiko, wie medizinische Studien zeigen. Denn schon der Volksmund weiß: wer rastet, der rostet!