Die Weihnachtszeit naht – und damit auch die Zeit, den eigenen Kindern große Wünsche zu erzielen. Gerade bei Jugendlichen stehen dabei auch sogenannte E-Longboards oder Hoverboards auf dem Wunschzettel. Die elektrisch betriebenen Flitzer bringen die Augen der Teens zum Leuchten – und genau das ist ein Problem. Denn als Geschenke für Kinder und Jugendliche sind sie gänzlich ungeeignet.
Aktuell macht die Deutsche Presse-Agentur (dpa) auf einen Facebook-Post der Berliner Polizei aufmerksam, der witzigerweise mit „Der Weihnachtsmann informiert!“ überschrieben ist. Doch hinter der lustigen Überschrift steckt ein ernstes Anliegen. Denn Eltern sollten ihren Kindern eben nicht solche E-Longboards oder Hoverboards schenken.
Die Geräte müssen versichert und zugelassen werden
Das Problem besteht dabei in der technischen Ausstattung dieser kleinen Flitzer. Diese verfügen nämlich in der Regel über einen leistungsstarken Motor, der sie auf bis zu 30 Kilometer in der Stunde beschleunigt. Und das bedeutet: E-Longboards sind kein Spielzeug, sondern schlicht ein Kraftfahrzeug.
Da die Flitzer eine Geschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern erreichen, müssen sie für den Straßenverkehr zugelassen und auch entsprechend versichert werden. Und mitunter dürfen sie nicht einmal im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, da sie die Anforderungen an Lenkung, Beleuchtung und Bremsen nicht erfüllen. Sie haben folglich auch auf Gehwegen nichts zu suchen, wo sie oft gefahren werden, sondern nur im nichtöffentlichen Verkehr: also zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück.
Auch die Eltern können belangt werden
Hier droht auch den Eltern Ärger. Wenn sie ihre Kinder mit den Geräten auf Straßen fahren lassen, droht ihnen ein Bußgeld und mindestens zwei Punkte in Flensburg, berichtet dpa. Wenn die Kinder keinen Führerschein haben, machen sie sich doppelt strafbar: Sollten sie einen Unfall bauen, „zahlt das dann keine Versicherung“, wird Polizeihauptkommissar Oliver Woitzik zitiert.
Hier sollten sich Eltern also genau informieren, welchen fahrbaren Untersatz sie ihren Kindern kaufen und ob er in der Öffentlichkeit benutzt werden darf: und notfalls auf dieses Geschenk verzichten. Sonst drohen Ärger mit der Polizei und hohe Kosten.
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01.12.2017