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Der Eigenanteil, den Patienten für eine Unterbringung im Pflegeheim zahlen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, die drohenden Kosten aufzufangen.

Es ist ein Fakt: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko. Wird eine Person zum Pflegefall, so können in der Regel nicht alle Pflege- und Versorgungskosten aus dieser staatlichen Pflichtversicherung bedient werden – auch wenn es gut ist, dass sie überhaupt einen Grundschutz bietet. Es droht eine Vorsorgelücke, die sich im Monat schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren kann.

Große Unterschiede beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil

Die potentielle Pflegelücke zeigen auch neue Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zu den Kosten in Pflegeheimen. Seit dem Jahresbeginn 2017 gilt in Pflegeeinrichtungen ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, mit „EEE“ abgekürzt. Das ist jener Betrag, den Patienten allein für pflegerische Anwendungen und Schulungen des Personals berechnen: und zwar unabhängig von Pflegegrad und Pflegestufe. Hinzu treten noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die von den Patienten extra aufgebracht werden müssen.

Dieser Eigenanteil ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden, wie die Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen. Am höchsten ist er im Saarland, wo Heimbewohner im Schnitt satte 869 Euro im Monat zahlen müssen. Auch in Berlin (856 Euro) und Baden-Württemberg (768 Euro) ist der Eigenanteil sehr hoch. Ganz anders hingegen in Thüringen oder Schleswig-Holstein, wo die Pflegeheim-Patienten nur 225 Euro bzw. 289 Euro im Monat zahlen. Errechnet wird der Eigenanteil von den Trägern der Pflegeheime nach einem bestimmten Schlüssel.

Der Eigenanteil wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und hatte eigentlich eine gute Ausgangsidee: Menschen sollen nicht schlechter gestellt werden, wenn sich im Pflegeheim ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie in eine höhere Pflegestufe bzw. -seit dem Jahreswechsel- in einen höheren Pflegegrad rutschen. Aber die Unterschiede zeigen, dass in Sachen Transparenz noch einiges im Argen liegt. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Pflegeheim-Kosten zu vergleichen!

Private Vorsorge für besseren Schutz

Um einer finanziellen Vorsorgelücke vorzubeugen, lohnt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Und zwar möglichst in jungen Jahren: Nicht nur kann die Pflegebedürftigkeit auch schon junge Menschen treffen. Ein weiterer Grund für einen zeitigen Abschluss ist, dass Alter und Vorerkrankungen oft von den Versicherern mit Aufschlägen bei der Prämie und Leistungsausschlüssen „bestraft“ werden. Weil aber der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ausschlaggebend ist für die Kosten eines Vertrages, lohnt es sich, schon zeitig mit einer Pflegezusatz-Police vorzusorgen.

Ein privater Pflegeschutz ist auch deshalb wichtig, weil der Ehepartner und die Kinder zahlen müssen, wenn das Vermögen einer pflegebedürftigen Person nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Hier gilt das Motto: Kinder haften für ihre Eltern! Zusätzlich erleichtert eine Pflegetagegeld- oder Rentenversicherung die finanzielle Situation einer Familie, wenn der Patient zu Hause betreut werden soll und nicht ins Pflegeheim kommt. Denn das ausgezahlte Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.

10.08.2017

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