Feuerwerksverbote zu Silvester: Es darf nicht überall geknallt werden
Knallen zu Silvester – schöner Brauch oder großes Ärgernis? Fest steht: Was vielen Menschen Spaß bereitet, sorgt auch jedes Jahr für hohe Schäden. Und nicht überall ist Feuerwerk erlaubt.
Das Knallen zu Silvester ist eine umstrittene Tradition. Befürworter sehen darin einen „Ausdruck von Lebensfreude“ – diese Position vertritt der Deutsche Städte- und Gemeindebund über seinen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Raketen und Böller gehören folglich für Anhänger des in Deutschland ab dem 16. Jahrhundert eingeführten Brauchs, der in früher Neuzeit nur dem Adel vorbehalten war, dazu.
Kritiker des großen jährlichen Knallens hingegen verweisen auf Schäden für Mensch, Tier und Umwelt. Denn Lärm, Feinstaub und unnötiger Müll sind die akzeptierten Folgen zu Silvester. Dass der Umgang mit Raketen und Böllern zudem nicht ungefährlich ist, zeigen jährliche Meldungen über Verletzte oder sogar Tode durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Aber auch Versicherer tragen ihre Last an Silvester: Jedes Jahr verursacht die Knallerei Versicherungs-Schäden in Höhe von 30 Millionen Euro. Betroffen sind insbesondere Immobilien und Autos. Jedoch stehen zum Beispiel Haftpflicht- und Unfallversicherer auch für Personenschäden ein. Damit es nicht zu solchen kommt, sollten Böller und Feuerwerke sachgemäß gezündet werden.
38 Städte verhängen teilweises „Böller-Verbot“
Anders als in manch anderen Staaten hat sich die Forderung nach einem generellen Böller-Verbot in Deutschland nicht durchsetzen können. Denn während in Städten wie Paris, Athen oder London private Feuerwerkskörper laut ZDF schon seit Jahren verboten sind, verhängen deutsche Städte nur ein teilweises Feuerwerksverbot für bestimmte Orte. Ursache dieses Verbots sind zumeist Risiken großer Menschenmengen oder ist der Denkmalschutz.
38 Städte listet eine interaktive Karte von ZDF-heute auf, die über teilweise Böller-Verbote in Städten informiert. Betroffen sind große Städte wie Köln (Verbot am Dom), Berlin (Verbot am Brandenburger Tor, Alexanderplatz und in Schöneberg) oder Hamburg (Verbot an der Binnenalster). Einige wenige Kommunen des Nordens wie Sylt oder Föhr-Amrum haben aber auch aus Naturschutzgründen das Böllern verboten.
Verstoss gegen gesetzliche Regeln: Es drohen bis zu zu fünf Jahre Haft
Wer zu Silvester böllern will, sollte solche Verbotszonen dringend beachten. Aber auch weitere gesetzliche Regeln sollten befolgt werden sowie ein sachgerechter Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Ansonsten drohen ernste Folgen für das eigene Leben oder das anderer Menschen.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber hohe Strafen vorgesehen bei Verstoß gegen das sogenannte Sprengstoffgesetz (SprengG). So informiert die Seite des Bundesministeriums des Innern: Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen und bei schwerer Zuwiderhandlung sogar bis zu fünf Jahre Haft. Eine solche Strafe kann zum Beispiel bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder bei Gefährdung von Sachen von bedeutendem Wert verhängt werden. Schon ein wissentliches Zünden von Böllern in einer Verbotszone des Denkmalschutzes ist also alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Generelle Knallverbote vor Krankenhäusern und Altersheimen
Nicht nur explizit ausgewiesene Zonen gelten jedoch als Verbotszonen für das Böllern und Knallen. Denn Feuerwerk darf zudem nicht abbrennen in unmittelbarer Nähe von:
- Kirchen
- Krankenhäusern
- Kinder- und Altersheimen
- Reet- oder Fachwerkhäusern
- Großen Menschenansammlungen
Folgt man den Informationen des Innenministeriums, trifft dies stets zu – und zwar auch ohne explizites Verbot durch die Kommunen.
Nur zugelassene Böller verwenden
Wichtig ist zudem, auf einen sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper gemäß Anleitung zu achten. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller – dürfen nur an Erwachsene verkauft und sollten auch nur von diesen gemäß Anleitung gezündet werden.
Zugelassene Feuerwerkskörper dieser Kategorie verfügen zudem über ein CE-Zeichen sowie ein Prüfsiegel, das
- aus einer vierstelligen Nummer,
- der Bezeichnung F2 sowie
- einer weiteren fortlaufenden Nummer besteht.
Auf das Siegel sollte dringend geachtet werden – denn nur diese Böller sind durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen. Wer hingegen illegale Böller zündet – als Beispiel genannt seien die berüchtigten „Polenböller“ – der geht zum einen ein hohes Risiko für sich und andere ein. Denn mehrere Menschen kamen in den letzten Jahren durch derartige illegale Böller ums Leben, wie zum Beispiel die Berliner „BZ“ informiert. Zudem macht sich derjenige strafbar im Sinne des Sprengstoffgesetzes.
Böller-Schäden: Welche Versicherung zahlt
Welche Versicherung zahlt aber, wenn es doch mal zu Schäden durch Böller kommt? Eine Haftpflichtversicherung zahlt, sobald man dritten Personen einen Schaden verursacht hat. Schäden am PKW bezahlt die Teilkasko, sobald der Täter nicht mehr auffindbar ist. Das gilt jedoch nicht, falls das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde – hier ist eine Vollkasko-Versicherung vonnöten.
Schäden in der Wohnung oder am Haus bezahlt die Wohngebäudeversicherung, die auch für Wohnungsbrände aufkommt. Kommt es hingegen zu Personenschäden (zum Beispiel, wenn das Zünden der Rakete nicht nur sprichwörtlich ins Auge ging), ist eine private Unfallversicherung der passende Schutz. Das nahende Silvester kann also ein guter Anlass sein, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.
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