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Seit knapp vier Monaten ist das zweite Pflegestärkungsgesetz wirksam. Seit dem Jahreswechsel 2017 gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Und tatsächlich profitieren viele Bedürftige von der Neuordnung: 80.000 Menschen erhalten erstmals Leistungen, auf die sie zuvor kein Anrecht hatten. Aber es gibt auch vereinzelt Verlierer der Reform.

Seit rund vier Monaten heißt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung: Pflegegrade statt Pflegestufen! Denn die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Verbesserungen bringt das vor allem für Menschen, die an psychischen und geistigen Beeinträchtigungen leiden, etwa Demenz. Gingen sie früher oft komplett leer aus, so haben sie nach der neuen Einstufung oft Anrecht auf Zusatzleistungen. Auch das Pflegegeld wurde unter anderem angehoben.

Die Besserstellung vieler Patienten zeigt sich auch an der Zahl der Bewilligungen, wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) letzte Woche vor Pressevertretern in Berlin berichtete. Demnach erhalten seit Jahresbeginn 80.000 Personen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung, auf die sie vor Inkrafttreten der Reform kein Anrecht gehabt hätten. Das ist eine positive Nachricht, müssen doch gerade Demenzkranke oft rund um die Uhr betreut werden. Gerade im fortgeschrittenen Stadium sind sie oft ohne jede Orientierung und auf fremde Hilfe angewiesen.

Längere Wartezeiten und Verlierer

Neben diesen positiven Effekten gibt es aber auch weniger erfreuliche Entwicklungen. So hat die Neuordnung der Pflegeversicherung zu einem wahren Antragsboom geführt. Allein 220.000 Neuanträge gingen in den ersten 100 Tagen des Jahres bei den Pflegekassen ein: das sind 31 Prozent mehr als im Vorjahr. Und das bedeutet, dass sich die Patienten länger gedulden müssen. Eine 25-Tages-Frist, innerhalb der die Pflegebedürftigen ihren Bescheid bekommen sollen, wurde vorerst ausgesetzt. Die Zahl der Bewilligungen lag bei rund 84 Prozent.

Ein weiteres Problem: Die Pflegereform erzeugt auch Verlierer. Das betrifft Menschen, die ausschließlich eine körperliche Beeinträchtigung haben. Wie das ZDF bereits zu Jahresanfang berichtete, werden diese Patienten es zukünftig schwerer haben, einen hohen Pflegegrad zu erreichen: Folglich erhalten sie teils weniger Geld, als ihnen nach dem alten System zugestanden hätte.

Dennoch sollten Versicherte, die bereits eine Pflegestufe haben, sich nicht scheuen prüfen zu lassen, ob ihnen dank der Pflegegrade höhere Leistungen zustehen. Denn verlieren können sie nicht: Es gilt der Grundsatz, dass kein Patient mit Pflegestufe dank der Neuregelung schlechtergestellt werden darf. Wenn herauskommt, dass der Pflegebedürftige weniger Anspruch als bisher hätte, behält er einfach seine bisherige Pflegestufe.

Grundsätzlich gilt: Auf die gesetzliche Pflegeversicherung allein sollte man sich nicht verlassen. Denn diese ist nur eine Art Teilkasko. Selbst mit den Verbesserungen der Pflegestärkungsgesetze droht eine Pflegelücke von mehreren tausend Euro im Monat, etwa wenn eine Person vollstationär umsorgt werden muss. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

27.04.2017

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