Bis zum April erhalten Arbeitnehmer die Jahresmeldungen der Sozialversicherungen aus dem Vorjahr. Hier wird unter anderem aufgeführt, welche Rentenbeiträge man in die Rentenkasse eingezahlt hat. Es ist wichtig, diese Dokumente auf Fehler zu überprüfen: sonst drohen Einbußen bei der Rente.
Die gesetzliche Rente ist für die meisten Bundesbürger noch immer die wichtigste Stütze der Altersvorsorge. Knapp 54 Millionen Menschen zahlen hier Beiträge ein, sogenannte Versicherte ohne Rentenbezug, um später abgesichert zu sein. Kein Wunder, sind doch grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Azubis und Eltern während der Kindererziehung pflichtversichert.
Damit Versicherte die Rente später in voller Höhe erhalten, sollten sie jedoch auch regelmäßig kontrollieren, ob alle Daten korrekt gemeldet wurden. Und hierfür bieten sich die jährlich versendeten Jahresmeldungen zur Sozialversicherung an. Diese Jahresmeldungen müssen bis spätestens Ende April an die Arbeitnehmer versendet werden. Und definitiv ist es ein Fehler, die Dokumente einfach wegzulegen oder abzuheften, ohne vorher einen Blick darauf geworfen zu haben.
Denn fehlerhafte Angaben können sich später negativ auf die Rentenhöhe auswirken, wie aktuell die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) auf ihrer Webseite informiert. Deshalb sollten mindestens folgende Angaben gecheckt werden: Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und diese Angaben berichtigen lassen.
Auch sollten die Jahresmeldungen gut aufgehoben werden: Sie dienen später als Nachweis für die gezahlten Rentenbeiträge. Darüber hinaus empfiehlt es sich, zusätzlich eine private und/oder betriebliche Altersvorsorge abzuschließen: Schon wer ein mittleres Bruttoeinkommen hat, muss später eine Rentenlücke und Altersarmut fürchten, so haben mehrere Studien gezeigt. Der Gesetzgeber hat in diesem Jahr Reformen in Kraft gesetzt, dass sich zusätzliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener mehr rentiert. Unter anderem wurde ein neuer Freibetrag eingeführt, wenn Ruheständler später auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Hier schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!
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30.01.2018