Herbst ist Wechsel-Hochsaison in der Kfz-Versicherung. Bis zum 30. November können die meisten Verträge gekündigt werden. Und wie jedes Jahr werben Anbieter und Vergleichsportale teils aggressiv darum, dass der Kunde seinen Altvertrag kündigt und sich einen neuen sucht.
Das zeigt Wirkung. Laut einer aktuellen Marktstudie sind sich 18 Prozent der Deutschen bereits sicher, dieses Jahr ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen. Zudem sind 33 Prozent der Befragten zwar unentschlossen, ziehen einen Wechsel aber zumindest in Erwägung. Aber es gilt: Für den Wechsel muss einiges beachtet werden. Sonst nämlich geht die Rechnung nicht auf.
Günstige Prämien sagen nichts über Leistungsumfang
Denn günstige Prämien sagen noch nichts über den Leistungsumfang einer Versicherung aus. Beispiel Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Einige Autoversicherer erkaufen günstige Prämien durch besonders ungünstige Rückstufungstabellen. Werden doch Fahrer für unfallfreies Fahren belohnt. Bei Unfällen jedoch drohen Herabstufungen der Schadenfreiheitsklasse, die sich je nach Versicherer unterscheiden können. Und fallen diese zum Nachteil des Kunden aus, wird es nach einem Haftpflicht-Schaden schnell teurer.
Als Beispiel: 15 unfallfreie Jahre werden in der Regel mit SF-Klasse 15 belohnt. Für langes unfallfreies Fahren kann sogar SF-Klasse 35 erreicht werden. Und für jede Stufe wird ein bestimmter Prozentsatz gewährt, der vom Grundbeitrag abgezogen wird. Verursacht jedoch ein Fahrer einen Unfall und hat einen Haftpflichtschaden, wird er zurückgestuft.
Das Problem ist nun: manche Versicherer stufen einen Fahrer nicht um eine Schadenfreiheitsklasse zurück, sondern gleich um mehrere SF-Klassen. So gibt es Anbieter, die bei einem Unfall den Unfallverursacher von SF-Klasse 15 um acht oder neun Schadenfreiheitsklassen zurückstufen auf SF-Klasse 7 oder gar SF-Klasse 6. Dann dauert es auch wieder mehrere Jahre, bis die alte Klasse erreicht ist. Laut einer Studie der Zeitschrift „Finanztest“ können sich die Mehrkosten für den Autofahrer nach einem Unfall so auf mehrere tausend Euro summieren.
Senioren müssen mehr zahlen
Hinzu kommt zudem, dass der Wechsel sich vor allem für jüngere Autofahrer lohnen wird. Ältere Autofahrerinnen und Autofahrer hingegen müssen oft mit satten Aufschlägen bei der Prämie aufgrund ihres Alters rechnen, wenn sie eine Kfz-Versicherung neu abschließen wollen – durch die oft hohen Schadenfreiheitsklassen vieler Senioren wird dieses Problem aber oft gar nicht bemerkt. So ergab die Studie eines Makler-Magazins: Durchschnittlich fast 200 Euro jährlich muss ein 67-Jähriger als Altersaufschlag gegenüber einen 35-Jährigen für den gleichen Tarif in Kauf nehmen. Bei einem 85-Jährigen beträgt das Beitragsplus sogar im Schnitt über 1.200 Euro jährlich.
Leistungen eines Tarifs können durch den Wechsel verloren gehen
Außerdem können bei einem Wechsel Leistungen des bestehenden Vertrags verloren gehen. Das trifft zum Beispiel auf den Rabattretter zu, der bis 2012 Bestandteil vieler Verträge war. Der Rabattretter verhindert zwar keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Allerdings wird der Versicherungsnehmer nur so weit zurückgestuft, dass dies nicht zu einem höheren Beitrag führt. Wer noch über einen Rabattretter verfügt, sollte genau prüfen, ob der Wechsel wirklich lohnt.
Der Rabattretter darf freilich nicht mit dem Rabattschutz verwechselt werden – der Rabattschutz verhindert, dass der Autofahrer nach einem selbst verursachten Unfall zurückgestuft wird. Die Ausführungen zeigen: Das Thema Kfz-Versicherung ist auch in Zeiten der Vergleichsportale nicht zu unterschätzen. Mitunter lohnt dann doch guter Rat von einem Experten.
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