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Wie wichtig es ist, bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung die korrekten Angaben zu machen, zeigt erneut ein Urteil. Ein Mann hatte dem Versicherer im Antrag seine Multiple Sklerose (MS) verschwiegen. Nun, da die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, muss ihm die Versicherung laut einem Gerichtsurteil keinen Cent Rente zahlen – obwohl er zuvor jahrelang Beitrag gezahlt hatte.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragt, muss in der Regel auch einen ganzen Katalog an Gesundheitsfragen beantworten. Und hier ist Ehrlichkeit oberste Pflicht, wie erneut ein Richterspruch des Heidelberger Landgerichts vor Augen führt. So wurde einem Mann die BU-Rente aberkannt, weil er im Antrag falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand machte (Az.: 2 0 90/16).

Multiple Sklerose verschwiegen

Verhandelt wurde der Fall eines Heidelberger Medizintechnikers, der seit 2002 an einer Multiplen Sklerose litt. Ach Jahre nach Bekanntwerden seiner Erkrankung schloss er eine Berufsunfähigkeits-Police über 1.000 Euro Monatsrente ab. Das Bittere: der Versicherer hatte in seinem Antragsformular gar keine konkreten Gesundheitsfragen abgefragt. Der Antragsteller musste lediglich ankreuzen, dass er nicht unter Krebs, HIV, einer psychischen Krankheit oder Diabetes leidet.

Doch eine Antwort, die der Beschäftigte nicht korrekt beantwortete, wurde ihm zum Verhängnis. Er bestätigte nämlich auch die Aussage: „Ich bin fähig, in vollem Umfange meiner Berufstätigkeit nachzugehen.“ Im Jahr 2010, als der Mann die Versicherung abschloss, war das bereits nicht mehr der Fall. Er musste sein Arbeitspensum infolge der Krankheit zu diesem Zeitpunkt deutlich reduzieren.

Arglistige Verletzung von Obliegenheiten

Darin erkannte nicht nur die Versicherung eine arglistige Täuschung und weigerte sich, die Rente auszuzahlen. Auch die Richter des Landgerichtes bestätigten die Leistungsfreiheit der Assekuranz. Zudem verschwieg der Medizintechniker „gefahrerhebliche Umstände“, da zum Zeitpunkt des BU-Abschlusses bereits abzusehen gewesen sei, dass die Multiple Sklerose zum Ausscheiden aus dem Beruf führen werde. Die Versicherung muss nicht zahlen.

Weil BU-Versicherungen recht komplex sind, empfiehlt es sich, bei der Antragstellung einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen. Dieser weiß, worauf man im Antrag achten muss und kann wertvolle Tipps geben. Mitunter empfiehlt es sich gar die Krankengeschichte der letzten fünf Jahre zu recherchieren, etwa in Rücksprache mit dem Hausarzt.

09.12.2016

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