Erneut macht die Versicherungswirtschaft auf die Wichtigkeit einer Elementarschadenversicherung aufmerksam. Aus gutem Grund: In mehreren Bundesländern haben Hausbesitzer keinen Anspruch mehr auf Soforthilfen, wenn ein Hochwasser oder eine andere Naturkatastrophe das Haus beschädigte. Finanzielle Hilfe ist in der Regel daran gebunden, dass man sich erfolglos um eine private Versicherung bemühte: Die Politik will die Eigenvorsorge der Bürger stärken.
Nimmt das eigene Haus bei Hochwasser Schaden, greift in der Regel die Wohngebäude-Versicherung nicht. Stattdessen ist eine Elementarschadenversicherung vonnöten. Wie wichtig diese Absicherung ist, darauf macht aktuell der Versichererverband GDV aufmerksam. Denn auf Vater Staat oder die Bundesländer ist kein Verlass mehr, wenn ein Hochwasser existentielle Schäden anrichtete.
Fakt ist: Viele Bundesländer haben das Risiko eines Hochwasserschadens komplett an die Hausbesitzer delegiert. Seit dem 1. Juli 2019 gibt es zum Beispiel in Bayern grundsätzlich keine staatlichen Soforthilfen mehr bei Naturkatastrophen. Und in vielen anderen Bundesländern gibt es Unterstützung durch die Länder nur dann, wenn sie sich vergeblich um eine private Elementarschaden-Police gekümmert haben. Das geht auf einen Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zurück.
Laut dem Beschluss wurde festgelegt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.“ Das gilt im Grunde für alle Bundesländer. Manche halten zwar weiterhin an Soforthilfen fest, aber eben nur in sehr begrenztem Umfang oder unter sehr strengen Bedingungen.
Das Saarland gewährleistet zum Beispiel maximal 1.500 Euro Soforthilfe, und Niedersachsen hat bei dem letzten Hochwasser 2017 ganze 500 Euro pro Person bzw. weitere 250 für Kinder ausgezahlt. Und auch in Rheinland Pfalz, wo bisher höhere Summen flossen, besteht kein Anspruch mehr bzw. wurde dieser deutlich nach unten korrigiert. Ministerpräsidentin Malu-Dreyer hatte im Mai 2019 angekündigt, die Nothilfen von bis zu 25.000 Euro zu streichen und nur noch maximal 2.500 Euro auszuzahlen.
Mit derart niedrigen Summen lässt sich der Verlust eines Eigenheimes oder einer anderen Immobilie natürlich nicht ausgleichen: schon gar nicht, wenn es so stark geschädigt wurde, dass es abrissgefährdet ist. In der Regel ist ein sechsstelliger Betrag vonnöten, um das Haus wieder aufzubauen und von Grund auf zu sanieren. Und auch die Inneneinrichtung ist ja in der Regel beschädigt und muss ersetzt werden: Hierfür kommt eine Hausratversicherung auf, sofern man eine hat.
Eine Elementarschaden-Police ist also Pflicht, oder zumindest das Bemühen darum. Wie aber kann man denn nachweisen, dass man vergeblich Schutz fürs eigene Haus suchte, um doch eventuell Ansprüche auf Hilfsgelder der Länder zu haben? Richtig: mit einem Beratungsprotokoll von Versicherungsvermittlern, das entsprechend aufzuheben ist — auch bei vergeblicher Suche. Probleme kann es unter Umständen geben, wenn das Haus in der höchsten Hochwassergefährungszone Zürs Geo 4 steht — obwohl auch da viele Immobilien abgesichert werden können.
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