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Das Osterfeuer gehört mittlerweile für viele Familien einfach zum Osterfest dazu. Wer aber einfach so ein Feuer entzündet, riskiert ein Ordnungsgeld und einen Feuerwehr-Einsatz. Deshalb gibt es im Vorfeld einiges zu beachten.

Osterfeuer sind ein langer Brauch, der sich zuerst auf Dörfern und im ländlichen Raum durchsetzte. Bereits um 1600 sind die ersten Feuer um die Osterzeit in Mitteleuropa bezeugt. Doch längst hat das gesellige Zusammensein auch die Städte erreicht. Für viele Menschen gehört es einfach zum Osterfest dazu, sich irgendwo mit Freunden zu treffen, ein Bierchen zu trinken und am wärmenden Holzscheit zu plaudern oder gar zu musizieren.

Doch einfach so ein Feuer anzünden, kann riskant sein. Denn für das Brauchtum gibt es klare Regeln. Sie dürfen meist nur von Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften organisiert werden, so informieren auch in diesem Jahr die örtlichen Feuerwehren. Und: Es ist empfehlenswert, sie vorab bei den Städten und Gemeinden anzumelden. So erspart man sich einen teuren Feuerwehr-Einsatz, der so richtig ins Geld gehen kann. Wer dies bisher versäumte, sollte schnell den Kontakt zu den Behörden suchen, häufig ist das lokale Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner. Letzter Termin fürs Anmelden ist in der Regel der Gründonnerstag.

Natürlich gibt es auch für das Abbrennen des Feuers Vorgaben. Die feierfreudigen Oster-Fans sollten sie schon deshalb einhalten, weil ein Missachten Gefahr für Körper und Sachen bedeuten kann. Das Abbrennen der Feuer in Waldnähe ist ebenso tabu wie in der Nähe von Autobahnen. Die Gründe sind logisch: Weder soll das gesellige Zusammensein in einen Waldbrand münden, noch Autofahrern bei hoher Geschwindigkeit die Sicht nehmen. 100 Meter Sicherheitsabstand sind Pflicht, der Abstand zu Gebäuden und Bäumen sollte wenigstens 50 Meter betragen.

Was aber darf überhaupt verbrannt werden? Auch dafür existieren strenge Vorgaben. Trockenes und unbearbeitetes Holz ist demnach der ideale Brennstoff, nachdem es von Blättern befreit wurde. Absolutes No-Go sind hingegen Abfälle, Paletten, Teerpappe und Sperrmüll: Wer diese in Brand setzt, muss ein hohes Bußgeld fürchten, schließlich bedeuten sie ein ernstes Risiko für die Gesundheit. Und auch Holz, das mit Lack und Farbe bepinselt wurde, ist aufgrund giftiger Dämpfe verboten.

Selbstverständlich sollte kein Osterfeuer unbeaufsichtigt bleiben. Auch Tiere und Kinder haben in der direkten Nähe des Feuers nichts zu suchen, so schön es auch brutzeln und knistern mag. Nach der Party sollte der Scheit mit ausreichend Wasser gelöscht werden. Und wer seinen Holzscheit schon ein paar Tage aufgeschichtet hat, sollte vor dem Entzünden noch einmal schauen, ob nicht Igel, Kaninchen oder andere Tiere darunter Unterschlupf suchen. Sonst wird das Holz für die Tiere schnell zur tödlichen Falle.

Auch an den Versicherungsschutz sollten die Feiernden denken. Wird auf dem eigenen Grundstück ein Feuer entzündet, ist das Haus durch eine Wohngebäudeversicherung oder Grundeigentümer-Versicherung geschützt.

Doch gerade bei der Haftpflicht kann es Probleme geben. Der Grund: Die gesetzmäßig vorgeschriebene Vereins-Haftpflicht greift oft nur dann, wenn die Veranstaltung dem „satzungsgemäßen Zweck dient“. Da aber in der Regel Vereine und Organisationen die Osterfeuer veranstalten, muss oft eine spezielle Veranstaltungshaftpflicht oder Feuerversicherung unterzeichnet werden. Hier empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit dem Versicherer des Vereins zu halten, was in welchem Umfang versichert ist. Auch ein Versicherungsexperte kann beratend helfen.

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