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Neuere Privathaftpflichtversicherungen bieten oft bessere Leistungen als Altverträge. Das bestätigt auch ein aktueller Produktvergleich. Dennoch sollten Versicherte nicht um jeden Preis wechseln, sondern auch mögliche Nachteile beachten.

Mitunter empfiehlt es sich, die bestehenden Versicherungen daraufhin zu checken, ob nicht bessere Angebote auf dem Markt sind. Das gilt zwar nicht für alle Sparten gleichermaßen: Speziell bei Lebens- und Rentenversicherungen bieten Altverträge oft sehr gute Konditionen und einen hohen Zins. Hier kann sich oft glücklich schätzen, wer seine Police seit vielen Jahren hält. Aber gerade bei jenen Versicherungen, wo ein harter Preiskampf zwischen den Wettbewerbern herrscht, lohnt mitunter ein Blick auf Neuerungen.

Ein Beispiel hierfür ist die Privathaftpflichtversicherung. Hier haben viele Anbieter ihre Tarife in den letzten Jahren überarbeitet – und verbessert. Das bestätigt nun auch die Stiftung Warentest bei

ihrem jüngsten Produktvergleich. Demnach bieten aktuelle Haftpflicht-Verträge häufig besseren Schutz als solche aus früheren Zeiten.

Bessere Leistungen für deliktunfähige Kinder

© drubig-photo – fotolia.com – #54864738

Ein Beispiel für erweiterte Leistungen sind Schäden, die durch Kinder verursacht werden. Zur Erinnerung: In der Regel ist die Privathaftpflichtversicherung eine Familienversicherung. Sie kommt folglich auch für Schäden auf, die durch die eigenen Kinder verursacht wurden. Allerdings gelten Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als nicht deliktfähig. Folglich haften sie auch nicht, wenn sie anderen hohe Kosten verursachen. Im Straßenverkehr gilt für Kinder sogar eine Altersgrenze von zehn Jahren.

Richtet ein Kind nun einen Schaden an, obwohl es nicht deliktfähig ist, wird die Versicherung zunächst prüfen, ob die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Nur dann erbringt sie eine Leistung – anderweitig bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Das ist ärgerlich, wenn zum Beispiel ein Kind das teure Smartphone des Nachbarn zerbrochen hat, weil es mit dem Rad auf dem Gehsteig fuhr und den Nachbarn anrempelte. Anders jedoch, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder laut Vertrag eingeschlossen sind. Dann erbringt die Versicherung eine Leistung, in der Regel bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstbeitrag.

Hier haben tatsächlich viele Haftpflicht-Versicherer ihren Schutz in den letzten Jahren erweitert und entsprechende Klauseln zum Vorteil ihrer Kunden in die Verträge hineingenommen. Auch die versicherten Summen wurden zum Teil heraufgesetzt. Es lohnt also nachzulesen, ob sich die Bedingungen bei neueren Verträgen verbessert haben.

Ein weiteres Beispiel für verbesserte Leistungen: Gefälligkeitsschäden sind in neueren Verträgen oftmals umfangreicher abgesichert. Also zum Beispiel, wenn man einem Freund beim Umzug hilft und dabei die teure Vase fallenlässt.

Nicht um jeden Preis wechseln!

Dennoch sollte man nicht voreilig einen Vertrag kündigen, sondern zuvor schauen, ob ein Wechsel auch Nachteile mit sich bringt. Oder, ob man überhaupt ein Neuvertrag findet – das gilt besonders bei solchen Versicherungssparten, für die Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Hier wirken sich Alter und Vorerkrankungen derart negativ aus, dass man oft deutlich mehr zahlen muss – oder der Antragsteller gar keinen Vertrag findet.

Auch der Service des Versicherers ist ein Punkt, den Verbraucher nicht aus dem Auge verlieren sollten. Wer mit seinem Versicherer bereits gute Erfahrungen gemacht hat, etwa bei der Regulierung eines Schadens, der ist unter Umständen gut beraten, ihm treu zu bleiben. Im Zweifel sollten sich Wechselwillige deshalb von einem Versicherungsfachmann beraten lassen, ob ein Wechsel tatsächlich lohnt. Darüber hinaus bieten mittlerweile manche Tarife eine Update-Garantie an. Kommt es dann zu Leistungsverbesserungen in Neuverträgen, profitieren auch die Bestandskunden davon.

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26.09.2017

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