Regierung setzt Schuldenbremse aus: „Corona-Schutzschild“ hilft auch Kleinunternehmen und Selbstständigen
122,5 Milliarden Euro – so viel Geld investiert aktuell die Bundesregierung in ein „Schutzschild“, das angeschlagenen Großunternehmen, aber auch Kleinunternehmen und Selbstständigen in Zeiten der Pandemie helfen soll. Denn viele Geschäfte ruhen, Einnahmen brechen komplett weg, die Wirtschaft „liegt lahm“, wie es der Spiegel formulierte – mit unvorhersehbaren Folgen.
Damit wird die Corona-Pandemie zur existenziellen Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vieler Akteure. Aufgrund einer solchen und laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) „nie dagewesenen Krise“ wird nun Artikel 109 des Grundgesetzes und damit die umgangssprachlich als „Schuldenbremse“ bezeichnete Verfassungsregel für die Haushaltsdisziplin ausgesetzt für ein gewaltiges Hilfspaket der Regierung.
Demnach ermöglicht nun ein „Nachtragshaushaltsgesetz 2020“ die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von insgesamt 156 Milliarden Euro. Nachdem am Dienstag dieser Woche der Bundesrat erklärte, gegen das geplante Gesetz „keine Einwendungen zu erheben“, passierte der aus Not geborene Nachtragshaushalt diesen Mittwoch den Bundestag. Und ein Teil der neuen Schulden wird auch Selbstständigen und Kleinunternehmern zugute kommen, um schlimmste wirtschaftliche Folgen der Krise durch Nutzen der Schutzmaßnahmen abzumildern.
Nicht kreditwürdige Betroffene und Unternehmen können Nothilfen erhalten
Besonders bedroht durch den Corona-Virus in ihrer wirtschaftlichen Existenz sind Selbstständige und Kleinunternehmer. Können doch bei ruhendem Geschäft Mieten und laufende Betriebs- oder Personalkosten nicht mehr bedient werden. Durch den Corona-Virus droht also eine verheerende Ausdünnung der Unternehmenslandschaft in Deutschland.
Aus diesem Grund sollen nun schnelle und unbürokratische Hilfszahlungen möglich sein: Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können bis zu 9.000 Euro als Einmalzahlung für den Zeitraum von drei Monaten erhalten. Bei einer Unternehmensgröße von fünf bis zehn Beschäftigten hingegen können für den gleichen Zeitraum insgesamt 15.000 Euro als Einmalzahlung erhalten werden.
Die Empfänger der Soforthilfen müssen allerdings eidesstattlich versichern, dass eine Existenzbedrohung durch den Coronavirus vorliegt – und auch nur durch diesen bedingt wurde. So dürfen die Gelder nur durch Selbstständige und Unternehmen beantragt werden, die nicht schon vor dem März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckten. Die Gelder werden durch den Bund bereitgestellt, die Bearbeitung erfolgt durch die Länder. Zudem zeigen die jetzigen Bedingungen für den Erhalt auch, dass durchaus einiges an bürokratischen Schikanen zu bewältigen ist: Viele Unterlagen müssen vorgelegt, viele Antragseiten ausgefüllt werden.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen schaffen finanziellen Spielraum
Damit die Unternehmen nicht über Steuerzahlungen stolpern, wurden zudem für Steuern Hilfsmaßnahmen beschlossen. Möglich ist nun eine Stundung der Steuerzahlungen. Möglich ist zudem eine Anpassung von Vorauszahlungen auf die Steuer – interessant insbesondere für Selbstständige mit wegbrechenden Einnahmen. Für beides können beim zuständigen Finanzamt Anträge bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Auch werden steuerlich begründete Vollstreckungsmaßnahmen laut Bundesregierung aktuell ausgesetzt.
Kreditprogramme aus der Krise: Auch beim Finanzvermittler möglich
Auch für kreditwürdige Selbstständige und kleine oder auch mittelständige Unternehmen (KMU) sieht die Bundesregierung Hilfsmaßnahmen vor: Ein Sonderprogramm wurde bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt, das unter erleichterten Bedingungen Hilfskredite ermöglichen soll. Die KfW-Bank übernimmt einen großen Teil der Haftung. Dadurch sollen leichter Banken und Sparkassen oder andere Finanzierungspartner für die Kredite gewonnen werden.
Beantragt werden können die Kredite über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner – Geschäftsbanken zum Beispiel oder Versicherungen. Aber auch über Finanzvermittler kann ein solches Kreditmodell abgeschlossen werden. Die KfW prüft dann die Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Wer hierzu Rat sucht, sollte sich nach Beginn der Hilfsmaßnahmen an eine Expertin oder einen Experten wenden.
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