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Immer mehr Menschen sind auch nach Erreichen des Rentenalters erwerbstätig. Das betrifft vor allem Selbstständige, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Von 2006 bis 2016 hat sich die Zahl erwerbstätiger Senioren der Generation Ü65 mehr als verdoppelt.

Die Senioren im Rentenalter arbeiten immer länger! Jede neunte Person (bzw. 942.000 Personen) zwischen 65 und 74 Jahren in Deutschland ging im Jahr 2016 einer Erwerbstätigkeit nach. Das berichtet das Statistische Bundesamt aus Wiesbaden und beruft sich auf den Mikrozensus, der größten Haushaltsbefragung hierzulande mit 830.000 teilnehmenden Haushalten. Vor zehn Jahren war der Anteil arbeitender Senioren gerade halb so hoch gewesen (5 Prozent).

Interessant ist vor diesem Hintergrund, dass für 36,7 Prozent dieser Personen die Erwerbsarbeit Haupteinnahmequelle war. Zwar lebte die Mehrzahl der erwerbstätigen Senioren hauptsächlich von der gesetzlichen Rente (58,0 Prozent), so dass die Arbeit nur ein Zuverdienst war. Dennoch ist der Anteil jener, die trotz Rentenalter weiter ihren Lebensunterhalt mit einem Job bestreiten, recht hoch.

Flexirentengesetz macht vieles einfacher

Leider trifft das Statistische Bundesamt keine Aussage darüber, weshalb Personen im Rentenalter weiter erwerbstätig sind. Viele fühlen sich noch fit und finden in der Arbeit Erfüllung, so haben bereits frühere Umfragen gezeigt. Anderen Menschen bleibt schlicht nichts anderes übrig, weil ihr Alterseinkommen zum Leben nicht reicht. Das zeigt auch eine Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) aus dem Jahr 2015. Denn in Vollzeit arbeiten hauptsächlich männliche Erwerbstätige, die ein Haushalts-Renteneinkommen von weniger als 10.000 € im Jahr erhalten: und folglich ein sehr spärliches Ruhestandssalär haben.

Der Gesetzgeber hat auf die neuen Anforderungen der Arbeitswelt reagiert und mit dem Flexirentengesetz, das dieses Jahr in Kraft trat, den Übergang in die Rentenzeit erleichtert. Seit dem 1. Juli können alle Rentner, auch Frührentner, 6.300 Euro pauschal im Jahr anrechnungsfrei hinzu verdienen. Damit korrigierte Vater Staat die starre Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro im Monat, die bisher gestattete, ohne Abschläge zu arbeiten.

Länger arbeiten kann sich lohnen!

Ebenfalls positiv: Wer schon zeitiger in Rente gehen will und nicht bis zur Regelaltersgrenze warten, kann freiwillige Abschlagszahlungen leisten, um kein Minus bei der Rente akzeptieren zu müssen. Diese freiwilligen Sonderzahlungen sind mit dem Flexirentengesetz bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich. Ebenso belohnt das Flexirentengesetz, wenn man über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet: Damit kann man den Rentenanspruch raufsetzen. Wer seine Rente erst ein Jahr später in Anspruch nimmt, erhält um sechs Prozent höhere Rentenbezüge – ohne zusätzliche Beitragszahlungen.

Auf private Altersvorsorge sollte man dennoch nicht verzichten. Das gilt speziell für jüngere Generationen. Denn von Altersarmut sind künftig auch Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen betroffen, wie Auswertungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zeigen. Wer weniger als 2.500 Euro brutto im Monat verdient, hat bei Renteneintritt im Jahr 2030 nur einen Rentenanspruch auf Grundsicherungsniveau, warnen die Gewerkschafter. Und dies betreffe ungefähr die Hälfte der Bevölkerung. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

13.07.2017

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