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Aus einer kleinen Anfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen geht erneut hervor, dass die Riester-Sparer bares Geld verschenken. Demnach schöpfen nur 6,7 Millionen Altersvorsorge-Sparer den Zulagenanspruch voll oder nahezu voll aus. Mit anderen Worten: fast 10 Millionen Riester-Sparer nehmen nicht die staatlichen Zuschüsse in Anspruch, die ihnen laut Gesetz zustehen!

Bei ihrer Anfrage an die Bundesregierung stützt sich die Oppositionspartei auf ein Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Demnach nehmen von insgesamt 16,7 Millionen Riester-Sparern nur 6,7 Millionen die volle Zulage in Anspruch. Dass die Riester-Rente zu bürokratisch ist, wurde schon oft kritisiert. Dies führt dazu, dass viele Vorsorgesparer mit den Anträgen auf Förderung überfordert sind. Hier hilft es, sich beraten zu lassen!

Riester-Unterlagen einmal pro Jahr kontrollieren!

Zur Erinnerung: Wer in eine Riester-Rente einzahlt, der kann von Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Das ist den meisten Vorsorge-Sparern bekannt. Doch um die vollumfängliche staatliche Förderung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. So ist es zum Beispiel vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Wenn man sich über eine Gehaltserhöhung freut, steht zugleich die Förderfähigkeit auf dem Spiel. Deshalb sollten die Riester-Unterlagen einmal pro Jahr kontrolliert werden, ob die Zahlen noch stimmen.

Viele Riester-Sparer vergessen auch schlicht und einfach, dass man die staatlichen Zulagen jedes Jahr neu beantragen muss, um davon zu profitieren. Hierfür empfiehlt es sich, einen sogenannten Dauerzulagenantrag einzurichten. Dann übernimmt die Beantragung der jeweilige Riester-Anbieter gemeinsam mit der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Das ist jene Behörde bei der Rentenversicherung, die für die Verwaltung der Förderung zuständig ist. Der Betrag wird dann automatisch dem Riester-Konto gutgeschrieben. Auch mit Dauerzulage sollte man freilich hin und wieder überprüfen, ob die Förderbedingungen noch erfüllt sind.

Jährliche Grundzulage: 154 Euro

Verschenken sollte man das Geld jedenfalls nicht. Die jährliche Grundzulage beträgt aktuell 154 Euro pro förderberechtigter Person. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, die zusätzlichen Steuervorteile bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Die Bundesregierung arbeitet gerade an einer Rentenreform, um die Abläufe auch bei Riester transparenter zu gestalten: noch in diesem Herbst sollen erste Ergebnisse vorliegen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich in dieser Woche zu Riester bekannt. Es lohne sich, die Riester-Rente weiter auszubauen, sagte er bei seiner Rede zum Bundeshaushalt 2017.

09.09.2016

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