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Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben im vergangenen Jahr 220 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden gezahlt. Das teilt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung mit. Positiv: die Zahl der Schadensmeldungen war im Vorjahr rückläufig: sie sank um 70.000 auf 340.000 Meldungen.

Die Bundesbürger haben immer teurere Elektrogeräte in ihrem Haushalt. Sei es ein Kühlschrank, Laptop, Beamer oder Thermomix: Laut einer Studie geben rund 25 Prozent der Bundesbürger bis zu 1.500 Euro für neues Elektro-Inventar aus, und das pro Jahr! Umso ärgerlicher ist es, wenn die teuren Helferlein bei einem Gewitter zu Schaden kommen. Doch mit der richtigen Versicherung kann man die finanziellen Folgen eines solchen Verlustes absichern.

Wie der Branchenverband GDV berichtet, gaben die Versicherer im Jahr 2015 rund 220 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden aus. Das ist insgesamt ein positiver Trend, denn ein Jahr zuvor waren die Aufwendungen mit 340 Millionen Euro noch deutlich höher. Es sind schlicht weniger Blitze eingeschlagen. Der steigende Wert des Hausrates zeigt sich aber an den anwachsenden Kosten pro Schadensfall. Im Schnitt kostete ein einzelner Schaden nämlich 660 Euro – und damit 10 Euro mehr als noch 2014.

Wichtige Klausel: Überspannungsschäden abgesichert?

Computer, Fernseher und andere technische Geräte können Verbraucher in der Regel mit einer Hausratversicherung gegen Blitzschäden absichern. Hierbei lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Nur wenn laut Vertrag explizit „Entspannungsschäden“ versichert sind, zahlt die Versicherung auch dann, wenn der Blitz nicht direkt ins Endgerät einschlägt. Sondern sich die Energie des Blitzes über Strom- und Telefonleitungen ausbreitet und einen Defekt verursacht. Überspannungsschäden sind mit Abstand die häufigste Ursache für kaputte Geräte bei Gewitter! Also sollte die Klausel fester Bestandteil der Hausratversicherung sein.

Treten hingegen Blitzschäden nicht am Hausrat auf, sondern an der eigenen Wohnung oder dem Haus, dann springt die Wohngebäudeversicherung ein. Sie ist folglich für Immobilienbesitzer zu empfehlen. Dies können Brand- oder Überspannungsschäden durch Blitze sein, aber auch Schäden durch Stürme oder Hagelschlag.

Am besten ist es natürlich, erst gar keinen Schaden entstehen zu lassen. Denken sich auch die Versicherer und schreiben den Hausbesitzern vor, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. So ersetzt eine Versicherung in der Regel nur dann den Schaden, wenn zum Zeitpunkt des Einschlages auch ein Blitzableiter am Haus angebracht war. Dieser muss auch voll funktionsfähig sein, folglich regelmäßig gewartet werden.

25.08.2016

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