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Wenn zum Jahreswechsel der Briefkasten durch Knaller kaputtgeht, sollten Hausbesitzer solche kleinen Schäden nicht unbedingt der Wohngebäudeversicherung melden. Wer zu oft kleine Schäden ersetzt haben will, muss im schlimmsten Fall mit der Kündigung seines Vertrages rechnen.

Zu Silvester passiert es immer wieder: Kinder und Jugendliche stecken Knaller und Silvesterraketen in Briefkästen oder Mülltonnen, weil sie das für einen lustigen Streich halten. Schnell ist dann ein Sachschaden zu beklagen. Ist der Briefkasten fest mit dem Haus verbunden, kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung für den finanziellen Schaden auf. Abhängig vom Vertrag können Hausbesitzer auch andere sogenannte ausgelagerte Gebäudeteile in den Schutz einschließen: etwa Gewächshäuser.

Kleine Schäden besser aus eigener Tasche zahlen

Doch wenn am Haus am Neujahrstag tatsächlich etwas durch Brandkörper kaputtgegangen ist, sollten die Betroffenen gut überlegen, ob sie auch jeden Bagatellschaden an die Versicherung melden. Beträge im niedrigen dreistelligen Bereich sollten stattdessen besser aus eigener Tasche gezahlt werden.

Der Grund: zwar erhalten die Verbraucher ihren finanziellen Verlust umgehend ersetzt, wenn sie einen Schaden melden. Aber wer zu oft kleine Schäden vom Wohngebäude-Versicherer in kurzer Zeit reguliert haben will, muss mit der Kündigung seines Vertrages rechnen. Hierzu sind die Gesellschaften berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht.

Viele Anbieter haben entsprechende Klauseln in ihren Verträgen formuliert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, dass eine zunehmende Zahl an Versicherern von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

Wohngebäude-Versicherung soll hohes finanzielles Risiko absichern

Wenn der Versicherer dann tatsächlich die Wohngebäude-Police gekündigt hat, haben die Hausbesitzer ein weiteres Problem. Denn so schnell finden sie keinen neuen Vertrag zu einem ähnlichen Preis. Der Grund: Kunden mit auffällig häufigen Schadensmeldungen werden in einer Art schwarzen Liste der Versicherungswirtschaft eingetragen, dem sogenannten Auskunftssystem HIS. Die private Auskunftei ist vergleichbar mit der Schufa: Verbraucher, die dort notiert sind, haben sich durch ihr Verhalten zumindest verdächtig gemacht, alle Versicherer haben darauf Zugriff. Häufige Schadensmeldungen im kurzen Abstand werden als entsprechend verdächtig gewertet.

Zwar schließt ein Eintrag in die Auskunftei nicht aus, dass man einen neuen Vertrag findet. Auch ist man keineswegs damit als Betrüger abgestempelt. Aber der Versicherer wird im Vorfeld genauer nachprüfen, ob und zu welchen Konditionen er Versicherungsschutz gewährt. Im Zweifel muss der Neukunde dann einen höheren Betrag zahlen.

Deshalb gilt: eine Wohngebäudeversicherung ist vor allem dazu da, einen hohen finanziellen Schaden abzusichern, etwa wenn durch Brand oder Rohrbruch ein Schaden am Gebäude besteht. Dann kann sich die Schadenssumme schnell auf zehntausende, wenn nicht gar mehrere hunderttausend Euro summieren. Für solche Fälle hat man den Vertrag vor allem abgeschlossen!

30.12.2016

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