Letzte Woche war es wieder soweit: Die Bundesrepublik musste am eigenen Leib spüren, was Naturgewalten alles auslösen können. Sturm Xavier fegte über das Land hinweg und hinterließ eine Spur der Verwüstung. Bäume wurden entwurzelt und Häuser beschädigt, in Berlin und weiten Teilen Norddeutschlands musste der Zugverkehr eingestellt werden. Besonders bitter: Sieben Menschen verloren sogar ihr Leben, weil sie von Bäumen oder anderen Gegenständen erschlagen wurden.
Welche Versicherung aber zahlt für Schäden, die derartige Stürme verursachen? Hausbesitzer können aufatmen, wenn sie eine Wohngebäudeversicherung besitzen. Diese kommt für Sturmschäden auf, sofern der Wind mit mindestens Stärke 8 um die Häuser blies, also eine Geschwindigkeit von 63 Stundenkilometern und mehr erreichte.
Ob der Sturm ausreichend stark war, ist unter anderem beim Deutschen Wetterdienst in Erfahrung zu bringen. Bei Xavier aber dürften keine Zweifel bestehen: Er erreichte laut Presseberichten vielerorts eine Spitzengeschwindigkeit von 178 Stundenkilometern. Für Überschwemmungsschäden muss jedoch zusätzlich eine spezielle Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, wenn Unwetter auch mit schweren Regenfällen einhergehen.
Wurden auch Markisen und Satellitenschüsseln durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogen, zahlt eine gute Hausratversicherung. Diese übernimmt auch Schadenskosten für anderen Hausrat, der bei Unwetter beschädigt wird: Etwa, wenn durch ein Loch im Dach die Möbel feucht werden oder der Teppich. Für Glasschäden sollte darauf geachtet werden, ob dieser Baustein laut Hausrat-Vertrag eingeschlossen ist. In der Regel muss hierfür ein Aufpreis gezahlt werden.
Schäden am Auto sind in der Regel durch die Kfz-Teilkasko abgedeckt. Das dürfte auch diesmal wieder für viele Autofahrer relevant sein. Wie die Lokalzeitungen berichten, wurden in vielen Regionen geparkte PKW durch umstürzende Bäume oder umherfliegende Gegenstände geschädigt. Hier dürfte auf die Kfz-Versicherer ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, das sie an ihre Kunden überweisen müssen.
Viele Bahnreisende mussten auch in fremden Städten übernachten, weil der Zugverkehr teils komplett eingestellt wurde. Wer trägt diese Kosten? Wie der Twitter-Account der DB Bahn informiert, können entstehende Hotelkosten nachträglich geltend gemacht werden. Tickets für ausgefallene Verbindungen sollen ebenfalls bis zum 15. Oktober ihre Gültigkeit behalten oder können erstattet werden. Allerdings muss ein spezielles Formular bei der Bahn ausgefüllt werden, um Kosten erstattet zu bekommen. Dieses ist unter folgender Adresse abrufbar: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/entschaedigung.shtml.
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09.10.2017