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Wissen Sie, wann die Bundesbürger durchschnittlich in die Altersrente gehen? Dies verrät der aktuelle Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, den das Bundesarbeitsministerium gestern in Berlin vorgestellt hat.

Das durchschnittliche Rentenzugangsalter in Renten wegen Alters betrug demnach 2016 genau 64,1 Jahre. Zugleich lässt sich beobachten, dass die Bundesbürger immer länger arbeiten. Im Jahr 2001 lag das Rentenzugangsalter nämlich noch niedriger: damals verabschiedeten sich die Bürger im Schnitt mit 62,4 Jahren in den Ruhestand.

Das durchschnittliche Rentenalter steigt also. Und das trotz aller Diskussionen um die „Rente mit 63“, die es seit dem 1. Juli 2014 erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei zeitiger in Rente zu gehen. Experten erwarten, dass sie auch zukünftig weiter in die Höhe klettert – und die Bürger immer länger arbeiten.

Das liegt aber nicht nur an der steigenden Regelaltersgrenze, die seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Am Ende des Berichtszeitraums 2016 galt bereits eine Altersgrenze von 65 Jahren und 5 Monaten, bei der ein Neurentner ohne Abschläge bei der gesetzlichen Rente in den Ruhestand wechseln kann, wenn er genügend Beitragsjahre zur Rentenkasse angesammelt hat. Zugleich wollen auch mehr Arbeitnehmer länger arbeiten, weil sie sich länger fit fühlen und in ihrem Job Erfüllung finden. Das haben bereits mehrere Umfragen gezeigt.

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Dennoch sollte auch die drohende Altersarmut im Blick behalten werden.  Denn es gibt noch andere Zahlen, die aufhorchen lassen. Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat sich die Zahl der Senioren, die das 65. Lebensjahr bereits überschritten haben und dennoch erwerbstätig sind, innerhalb der letzten zehn Jahre mehr als verdoppelt!  Betroffen waren davon im Vorjahr bereits 942.000 Personen. Und für mehr als jeden Dritten von ihnen war die Erwerbsarbeit wichtigste Einnahmequelle.

Hier steht auf der sicheren Seite, wer zusätzlich für das Alter vorsorgt. Auch deshalb, weil man mit Abschlägen von der Rente rechnen muss, wenn man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechselt. Ein Beratungsgespräch schafft hier Aufklärung!

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27.11.2017

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