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Aktuelle Zahlen zeigen erneut, wie wichtig die Pflegevorsorge ist. Demnach klettert die Zahl der Pflegebedürftigen über die 3-Millionen-Marke. Längst ist Pflegebedürftigkeit ein Thema, das für viele Familien relevant ist.

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Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren. Nun ergab eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes, dass zum Jahresende 2015 rund 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes waren. Neuere Zahlen der Statistikbehörde liegen zwar aktuell nicht vor. Allerdings lässt eine weitere Erhebung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) den Schluss zu, dass die 3-Millionen-Marke längst geknackt sein dürfte.

Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen den Status Quo, bevor das Zweite Pflegestärkungsgesetz der scheidenden Bundesregierung in Kraft trat. Nun haben auch erstmals Menschen mit geistiger Behinderung Anspruch auf Pflegeleistungen, die vorher durch das Raster fielen: vor allem Demenzkranke. So sei die Zahl der zusätzlichen Empfänger von Pflegeleistungen allein in den ersten drei Quartalen 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 220.000 gestiegen. In diesem Zeitraum hätten 586.000 Menschen erstmals Leistungen erhalten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Bezug auf MDS-Zahlen.

Fast drei von vier Pflegebedürftigen werden zuhause betreut

Für die Angehörigen bedeutet es eine enorme Umstellung, wenn in der Familie ein Pflegefall eintritt. Denn stolze 73 Prozent aller Pflegebedürftigen werden laut Statistischem Bundesamt nicht in einem Heim betreut, sondern in den eigenen vier Wänden. Das bedeutet oft, dass Angehörige im Beruf kürzertreten müssen und mit ganz neuen Herausforderungen konfrontiert sind. Unter Umständen muss der Betroffene gewaschen, gehoben, eingekleidet und anderweitig versorgt werden – Aufgaben, für die professionelle Pflegekräfte eine lange Ausbildung absolvieren.

Deshalb empfiehlt es sich, schon im Vorfeld auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein – so ungern man sich auch mit der eigenen Pflegebedürftigkeit beschäftigt. Zunächst sei daran erinnert, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkasko ist, das Armutsrisiko entsprechend hoch. Logisch: Wer etwa im Job kürzer tritt, muss oft Einbußen beim Gehalt verkraften, die sich durch Zahlungen der Pflegekasse oft nicht allein auffangen lassen. Auch fallen zusätzliche Kosten an, etwa, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.

Deshalb empfiehlt sich zunächst der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Experten raten bevorzugt zu einer Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung, weil bei diesen Sparten das Geld dem Versicherten zur freien Verfügung steht. Er kann es dann auch den pflegenden Angehörigen für Unterstützungsleistungen geben.

Vorsorgevollmacht – eigentlich Pflicht!

Darüber hinaus sollte eigentlich jeder Bürger über eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verfügen. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, welche Personen wichtige Aufgaben übernehmen sollen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann: zum Beispiel, wer Zugriff auf das Konto hat. Mit einer Patientenverfügung können Menschen konkret regeln, welche medizinische Behandlung sie wünschen, wenn sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Liegen diese Dokumente nicht vor, kann das Sozialgericht im schlimmsten Fall einen fremden Betreuer ernennen, der dann die Angelegenheiten des Patienten regelt.

Vorsorge-Maßnahme Numero 3: Gerade Senioren sollten sich Gedanken machen, ob ihre Wohnung und ihr Umfeld für eine mögliche Pflegebedürftigkeit geeignet sind. Also zum Beispiel, ob die eigene Wohnung ebenerdig ist und sich Hindernisse leicht überwinden lassen – oder steile Treppen und Schwellen es erschweren, sich im Raum zu bewegen. Und ob eine gute Anbindung zu Supermärkten und dem Nahverkehr besteht. Hierbei empfiehlt es sich auch, Rat von Fachleuten einzuholen.

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04.11.2017

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