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Ganz gleich ob Bade-Urlaub, Wanderurlaub in den Bergen oder gar eine Weltreise: Wer für den Urlaub ins Ausland fährt, sollte eine Reisekrankenversicherung besitzen, sonst wird eine Krankheit schnell zur Kostenfalle. Dabei empfiehlt es sich, auch bestehende Verträge zu vergleichen: In den letzten Jahren haben viele Versicherer ihren Leistungskatalog verbessert.

Die Hauptsaison für den Urlaub startet zwar erst in ein paar Wochen. Schon jetzt empfiehlt sich aber, eine geplante Reise ins Ausland vorzubereiten und abzuklären, was dafür notwendig ist. So lässt sich der Stress minimieren und die Reise sorgloser planen.

 

Reisekrankenversicherung: Upgrade des Krankenkassen-Schutzes

Ein wichtiger Punkt sollte bei der Urlaubsplanung der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sein. Denn die Krankenkasse bietet nur lückenhaften Schutz im Ausland. Kosten, die die Krankenkassensätze des entsprechenden Reiselandes übersteigen, werden in der Regel nicht übernommen.

Und in Ländern, mit denen die Bundesregierung kein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat, müssen die Behandlungskosten im Zweifel ganz selbst getragen werden. Schon ein Unfall beim Sport kann da zur Schuldenfalle werden. Beispiel USA: Ein einziger Tag auf der Intensivstation kostet hier umgerechnet zweitausend Euro! Eine Reisekrankenversicherung ist sowohl für Singles als auch Familien abschließbar.

Bedingungen von Reisekrankenversicherungen haben sich verbessert

Doch auch, wer bereits eine Reisekrankenversicherung hat, sollte die Bedingungen checken. Was viele Versicherungsexperten wissen, hat nun auch die Stiftung Warentest in einem Produktvergleich bestätigt: Viele neue Reiseversicherungen haben einen besseren Leistungskatalog als alte Policen.

„Die Versicherer tun einiges, um ihren Kunden bessere Tarife mit umfangreichen Leistungen anbieten zu können. Fast alle Anbieter im Test verzichten mittlerweile auf eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Die Versicherungsbedingungen werden verständlicher, indem schwammige Begriffe in den Regelwerken ersetzt werden“, heißt es hierzu auf test.de. Da lohnt ein Vergleich! Wer in der Zwischenzeit eine Vorerkrankung hatte, sollte aber nicht einfach kündigen, sondern sich besser beraten lassen: Unter Umständen ist es dann schwer, einen neuen Vertrag zu finden.

Nach wie vor große Leistungsunterschiede

Eine Ursache für die besseren Bedingungswerke vieler Versicherer ist der hohe Wettbewerbsdruck in der Sparte: Die Versicherer wollen gegenüber anderen Anbietern nicht zurückstehen, wenn diese Leistungsboni bieten. Und dennoch ist bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung nach wie vor Vorsicht geboten. Beispiel „Rücktransport aus dem Ausland“: Wer im Ambulanzjet aus Australien zurückgeflogen werden muss, sieht sich schnell mit einer Rechnung von 100.000 Euro konfrontiert. Folglich sollte der Rücktransport laut Vertrag versichert sein.

Manche Anbieter erstatten jedoch den Rücktransport aus dem Ausland nur dann, wenn er „medizinisch notwendig ist“. Also, wenn eine Behandlung im Urlaubsland nicht gewährleistet werden kann oder zu teuer wäre. Sonst muss der Erkrankte wohl oder übel in einem fremdländischen Krankenhaus genesen.

Besser ist es, wenn laut Vertragsklausel ein Rücktransport auch dann bezahlt wird, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. Hierfür sind die Voraussetzungen weniger streng. Schon wenn Sprachbarrieren einen Heilprozess behindern und sich der Patient in den eigenen vier Wänden besser fühlt, übernehmen die Versicherer in der Regel die Kosten für die Beförderung ins Heimatland.

Wo gilt meine Versicherung – und wie lange?

Wichtig ist für Abschlusswillige auch, den Geltungsbereich und die Geltungsdauer der Versicherung zu beachten. Viele Verträge bieten nur für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt Schutz: Üblich sind acht Wochen. Manche Versicherer weiten den Schutz aber aus, weil sie wissen, dass sich Globetrotter gern mal länger im Ausland aufhalten. Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob die Versicherung weltweit Schutz bietet oder nur im europäischen Raum. Welche weiteren Leistungspunkte wichtig sind, klärt ein Beratungsgespräch!

18.05.2017

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