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Soll der wertvolle Oldtimer im Winter stillgelegt und in der Garage geparkt werden? Dann sollten Autobesitzer sich erkundigen, ob und in welchem Umfang der Kaskoschutz einer Ruheversicherung nutzbar ist. Dann besteht auch für die Zeit Versicherungsschutz, in der das Fahrzeug geschont wird.

Der Winter hat Deutschland nun erreicht: Schnee und Matsch sind auf vielen Straßen allgegenwärtig. Das bereitet auch vielen Oldtimer-Besitzern Kopfzerbrechen. Um ihre Schmuckstücke zu schonen, haben sie oft ein Saisonkennzeichen abgeschlossen. Das heißt, sie fahren ihren wertvollen Wagen üblicherweise von April bis Oktober, um ihn dann in einer Garage unterzustellen.

Damit das Fahrzeug auch im ungenutzten Zustand gut abgesichert ist, empfiehlt es sich beim Kfz-Versicherer nachzufragen, ob eine Ruheversicherung inkludiert ist. Denn auch wenn das Fahrzeug im Winter nicht genutzt werden darf, so besteht doch die Gefahr, dass Langfinger es aus der Garage entwenden. Oder das Auto auf andere Weise Schaden nimmt – etwa durch einen Brand oder ein Unwetter. Für solche Fälle bietet eine Ruheversicherung Schutz. In der Regel bestehen die Versicherer darauf, dass das versicherte Auto im entsprechenden Zeitraum bei der Zulassungsbehörde stillgelegt wird.

Fahrzeugbesitzer sollten sich jedoch in jedem Fall erkundigen, ob die Ruheversicherung auch tatsächlich einen Kaskoschutz beinhaltet. Denn es ist auch möglich, diese nur als Kfz-Haftpflicht zu vereinbaren. Das Tolle daran: eine Ruheversicherung, die automatisch an eine bestehende Kfz-Versicherung anschließt, ist für den Versicherungsnehmer in der Regel beitragsfrei mitversichert.

Natürlich lässt sich eine Ruheversicherung auch für andere Fahrzeuge vereinbaren, die in der Regel bei schlechter Witterung nicht genutzt werden, etwa ein Cabrio oder Motorrad. Was es darüber hinaus zu beachten gibt, klärt ein Beratungsgespräch!

10.11.2016

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