Warum ein Ehemann ohne Vollmacht die Kaskoversicherung seiner Frau kündigen darf
Ein Ehepartner darf die laufende Vollkaskoversicherung für ein Familienauto auch dann kündigen, wenn er nicht selbst Versicherungsnehmer ist, sondern die Gattin oder der Gatte. Das hat mit einem frischen Urteil der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 28. Februar 2018, XII ZR 94/17). Wer in einer Familie zusammenlebt, hat viele gemeinsame Rechte...